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   AG Offenbach, 01.03.2018 - 33 C 226/17   

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https://dejure.org/2018,6752
AG Offenbach, 01.03.2018 - 33 C 226/17 (https://dejure.org/2018,6752)
AG Offenbach, Entscheidung vom 01.03.2018 - 33 C 226/17 (https://dejure.org/2018,6752)
AG Offenbach, Entscheidung vom 01. März 2018 - 33 C 226/17 (https://dejure.org/2018,6752)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    §§ 249, 823 BGB, § 287 ZPO
    Die Voraussetzungen, bei welchen bei Unfällen aufgrund von Unebenheiten auf Gehwegen infolge von herausragenden Gehwegplatten von einer Verkehrssicherungspflichtverletzung auszugehen ist, sind unter Berücksichtigung der Umstände des jeweiligen Einzelfalls, insbesondere ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rabüro.de

    Zur Frage der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht bei aus einem Gehweg herausragender Gehwegplatte

  • RA Kotz

    Verkehrssicherungspflicht - Unebenheiten auf Gehweg

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht des Betreibers eines Gehweges

  • rechtstipp24.de (Kurzinformation)

    Sturz eines Fußgängers auf unebenem Gehweg

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG München, 03.11.2011 - 1 U 879/11

    Verkehrssicherungspflicht einer Gemeinde: Zulässige Höhe von Unebenheiten auf

    Auszug aus AG Offenbach, 01.03.2018 - 33 C 226/17
    Nach den durch die umfangreiche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Obergerichte entwickelten Grundsätzen muss ein Fußgänger grundsätzlich mit kleinen Unebenheiten auch auf Fußgängerwegen rechnen (vgl. OLG München, Urteil vom 03.11.2011, Az. 1 U 879/11).

    Sie müssen zudem stets mit typischen Gefahrenquellen wie etwa Unebenheiten rechnen (vgl. OLG München, Urteil vom 03.11.2011, Az. 1 U 879/11).

  • LG Nürnberg-Fürth, 06.10.2016 - 2 S 8390/15

    Kein Vorrang für Radfahrer auf Fußgängerüberweg

    Auszug aus AG Offenbach, 01.03.2018 - 33 C 226/17
    Ferner sind die Auswirkung konkreten Auswirkungen des Unfalls auf den Kläger unter Berücksichtigung dessen spezieller Lebenssituation und das Ausmaß des Verschuldens des Schädigers in die Bewertung mit einzubeziehen (LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 06. Oktober 2016 - 2 S 8390/15).
  • OLG Koblenz, 13.05.1998 - 1 U 105/97

    Frostaufbruch bei Bürgersteig - §§ 823, 839 BGB, Verkehrssicherungspflicht

    Auszug aus AG Offenbach, 01.03.2018 - 33 C 226/17
    Jedoch wurden auch Höhenunterschiede von 5cm in der Rechtsprechung als tolerabler Höhenunterschied bewertet (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 13. Mai 1998, Az.: 1 U 105/97).
  • BGH, 19.12.1989 - VI ZR 182/89

    Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers und Vermieters eines Mehrfamilienhauses

    Auszug aus AG Offenbach, 01.03.2018 - 33 C 226/17
    Dabei sind von dem Verkehrssicherungspflichtigen diejenigen Vorkehrungen zu treffen, die im Rahmen des wirtschaftlich Zumutbaren geeignet sind, solche Gefahren von Benutzers der Verkehrsfläche abzuwenden, die bei bestimmungsgemäßer oder nicht ganz fernliegender bestimmungswidriger Benutzung drohen (vgl. BGH, Urteil vom 19.12.1989, Az.: VI ZR 182/89).
  • BGH, 27.10.1966 - III ZR 132/65

    Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich geringer Höhenunterschiede im Plattenbelag

    Auszug aus AG Offenbach, 01.03.2018 - 33 C 226/17
    Das erkennende Gericht schließt sich aufgrund dessen der Auffassung des Bundesgerichtshofs an, dass ein für sich allein betrachteter unerheblicher Höhenunterschied durch das kumulative Zusammenwirken mit weiteren Umständen von Bedeutung werden kann und eine vom Verkehrssicherungspflichtigen zu beseitigende Gefahr für die Verkehrsteilnehmer begründen kann (vgl. BGH, Urteil vom 27. Oktober 1966 - III ZR 132/65).
  • OLG Hamm, 30.09.2003 - 9 U 72/03

    Verkehrssicherungspflicht für ein Podest zwischen Fahrbahn und Gehweg

    Auszug aus AG Offenbach, 01.03.2018 - 33 C 226/17
    Zur Beurteilung der Verkehrssicherheit eines Gehwegbereiches ist dabei bei einer objektiven Gefahrenquelle in Form einer Unebenheit durch hochstehende Gehwegplatten von denkbar ungünstigen Wahrnehmungsverhältnissen (OLG Hamm, Urteil vom 30.9. 2003, Az.: 9 U 72/03) und unter Berücksichtigung von etwaigen Mobilitätseinschränkungen der Benutzer auszugehen.
  • LG Hamburg, 22.10.2004 - 306 O 156/04
    Auszug aus AG Offenbach, 01.03.2018 - 33 C 226/17
    Demnach setzt eine Verkehrssicherungspflicht seitens des Betreibers eines Gehweges, vorliegend der Beklagten als kreisfreie Stadt, voraus, dass der konkrete bauliche Zustand des Gehweges Gefahren birgt, die für den Verkehrsteilnehmer nicht erkennbar sind und er nicht ausweichen kann (vgl. LG Hamburg, Urteil vom 22. Oktober 2004, Az.: 306 O 156/04).
  • BGH, 04.08.2010 - 2 StR 194/10

    Beweiswürdigung (mangelhafte Sachdarstellung; lückenhafte Beweiswürdigung);

    Auszug aus AG Offenbach, 01.03.2018 - 33 C 226/17
    Erst wenn sich so ergibt, dass die Unwahrhypothese mit den erhobenen Fakten nicht mehr in Übereinstimmung stehen kann, wird sie verworfen (BGH, Urteil vom 04. August 2010, 2 StR 194/10).
  • LG Braunschweig, 29.10.2004 - 4 O 2318/04

    Anspruch auf Schadensersatz sowie Schmerzensgeld aus der Verletzung einer

    Auszug aus AG Offenbach, 01.03.2018 - 33 C 226/17
    Auch lässt sich keine klare "Bagatellgrenze" etwa in dem Sinne ziehen, dass Bodenunebenheiten bis zu einer Höhe von 2 cm, oder wie von der Beklagten vertreten von 5 cm, in jedem Falle hinzunehmen seien (LG Braunschweig, 29. Oktober 2004, Az. 4 O 2318/04).
  • OLG Frankfurt, 09.10.2012 - 22 U 109/11

    Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei "feindlichem Grün"

    Auszug aus AG Offenbach, 01.03.2018 - 33 C 226/17
    Diese Annahme wird sodann unter Verwendung verschiedener Hypothesen überprüft (OLG Frankfurt, Urteil vom 09.10.2012 - 22 U 109/11).
  • OLG Hamm, 30.10.2012 - 24 U 38/12

    Verkehrssicherungspflicht des Hauseigentümers hinsichtlich eines wenige

  • OLG München, 06.05.1998 - 1 W 1029/98
  • OLG Hamm, 18.07.1986 - 9 U 328/85

    Verkehrssicherungspflichtverletzung der Gemeinde; Niveauunterschiede auf einem

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