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   AG Offenburg, 09.05.2016 - 3 OWi 205 Js 16295/15   

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https://dejure.org/2016,52172
AG Offenburg, 09.05.2016 - 3 OWi 205 Js 16295/15 (https://dejure.org/2016,52172)
AG Offenburg, Entscheidung vom 09.05.2016 - 3 OWi 205 Js 16295/15 (https://dejure.org/2016,52172)
AG Offenburg, Entscheidung vom 09. Mai 2016 - 3 OWi 205 Js 16295/15 (https://dejure.org/2016,52172)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • beck-blog

    Feuerwehrmann rast zur Wache - Kein Fahrverbot

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Freiwillige Feuerwehr: Keine Überschreitung der Geschwindigkeit um 39 km/h mit privatem Pkw

  • ra.de
  • bussgeldsiegen.de

    Vorsätzliche Überschreitung Geschwindigkeit durch Feuerwehrmann in Privat-Pkw

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 3 Abs 3 StVO, § 35 Abs 1 StVO, § 49 StVO, § 24 StVG
    Verkehrsordnungswidrigkeit: Vorsätzliche Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit durch einen Feuerwehrmann im privaten Pkw bei Inanspruchnahme von Sonderrechten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bo.de (Pressebericht, 10.05.2016)

    Keine Milde für geblitzten Feuerwehrmann

  • bo.de (Pressebericht, 20.05.2016)

    Geblitzter Feuerwehrmann »Fall Marco Dürr spaltet Feuerwehr«

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Stuttgart, 26.04.2002 - 4 Ss 71/02

    Geschwindigkeitsüberschreitung: Inanspruchnahme von Sonderrechten durch ein

    Auszug aus AG Offenburg, 09.05.2016 - 3 OWi 205 Js 16295/15
    Mit einem privaten PKW, der keine Signaleinrichtung wie ein Feuerwehrfahrzeug aufweist, sind daher, soweit es sich um die Einhaltung der zulässigen Geschwindigkeit geht, allenfalls mäßige Geschwindigkeitsüberschreitung ohne Gefährdung oder gar Schädigung anderer Verkehrsteilnehmer statthaft (vgl. OLG Stuttgart vom 26.04.2002, 4 SS 71/2002; AG Gießen, Urteil 29.10.2013-502 Owi 104 Js 20810/13).
  • AG Gießen, 29.10.2013 - 502 OWi 104 Js 20810/13

    Sonderrechte für einen Feuerwehrmann bei Einsatzfahrt mit dem Privatwagen

    Auszug aus AG Offenburg, 09.05.2016 - 3 OWi 205 Js 16295/15
    Mit einem privaten PKW, der keine Signaleinrichtung wie ein Feuerwehrfahrzeug aufweist, sind daher, soweit es sich um die Einhaltung der zulässigen Geschwindigkeit geht, allenfalls mäßige Geschwindigkeitsüberschreitung ohne Gefährdung oder gar Schädigung anderer Verkehrsteilnehmer statthaft (vgl. OLG Stuttgart vom 26.04.2002, 4 SS 71/2002; AG Gießen, Urteil 29.10.2013-502 Owi 104 Js 20810/13).
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