Rechtsprechung
AG Offenburg, 09.05.2016 - 3 OWi 205 Js 16295/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- beck-blog
Feuerwehrmann rast zur Wache - Kein Fahrverbot
- Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)
Freiwillige Feuerwehr: Keine Überschreitung der Geschwindigkeit um 39 km/h mit privatem Pkw
- ra.de
- bussgeldsiegen.de
Vorsätzliche Überschreitung Geschwindigkeit durch Feuerwehrmann in Privat-Pkw
- Justiz Baden-Württemberg
§ 3 Abs 3 StVO, § 35 Abs 1 StVO, § 49 StVO, § 24 StVG
Verkehrsordnungswidrigkeit: Vorsätzliche Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit durch einen Feuerwehrmann im privaten Pkw bei Inanspruchnahme von Sonderrechten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
Besprechungen u.ä.
- hiesige-meinung.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Ein gepunkteter Strafbefehl
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Stuttgart, 26.04.2002 - 4 Ss 71/02
Geschwindigkeitsüberschreitung: Inanspruchnahme von Sonderrechten durch ein …
Auszug aus AG Offenburg, 09.05.2016 - 3 OWi 205 Js 16295/15
Mit einem privaten PKW, der keine Signaleinrichtung wie ein Feuerwehrfahrzeug aufweist, sind daher, soweit es sich um die Einhaltung der zulässigen Geschwindigkeit geht, allenfalls mäßige Geschwindigkeitsüberschreitung ohne Gefährdung oder gar Schädigung anderer Verkehrsteilnehmer statthaft (vgl. OLG Stuttgart vom 26.04.2002, 4 SS 71/2002; AG Gießen, Urteil 29.10.2013-502 Owi 104 Js 20810/13). - AG Gießen, 29.10.2013 - 502 OWi 104 Js 20810/13
Sonderrechte für einen Feuerwehrmann bei Einsatzfahrt mit dem Privatwagen
Auszug aus AG Offenburg, 09.05.2016 - 3 OWi 205 Js 16295/15
Mit einem privaten PKW, der keine Signaleinrichtung wie ein Feuerwehrfahrzeug aufweist, sind daher, soweit es sich um die Einhaltung der zulässigen Geschwindigkeit geht, allenfalls mäßige Geschwindigkeitsüberschreitung ohne Gefährdung oder gar Schädigung anderer Verkehrsteilnehmer statthaft (vgl. OLG Stuttgart vom 26.04.2002, 4 SS 71/2002; AG Gießen, Urteil 29.10.2013-502 Owi 104 Js 20810/13).