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   AG Oldenburg/Holstein, 02.06.2015 - 32 C 114/14   

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https://dejure.org/2015,28850
AG Oldenburg/Holstein, 02.06.2015 - 32 C 114/14 (https://dejure.org/2015,28850)
AG Oldenburg/Holstein, Entscheidung vom 02.06.2015 - 32 C 114/14 (https://dejure.org/2015,28850)
AG Oldenburg/Holstein, Entscheidung vom 02. Juni 2015 - 32 C 114/14 (https://dejure.org/2015,28850)
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  • OLG München, 14.02.2014 - 10 U 2815/13

    Haftungsverteilung bei einer Kollision eines rückwärts ausparkenden Fahrzeugs mit

    Auszug aus AG Oldenburg/Holstein, 02.06.2015 - 32 C 114/14
    Dies führt dazu, dass die Betriebsgefahr des Fahrzeugs des Klägers hinter den Verursachungsbeiträgen des Beklagten zu 1) gänzlich zurücktritt (vgl. auch OLG München, Urteil vom 14.02.2014, Az. 10 U 2815/13, beck-online: regelmäßig Alleinhaftung des rückwärts Ausparkenden, wenn dieser den gegen ihn sprechenden Anscheinsbeweis nicht erschüttern kann).
  • BGH, 31.10.2006 - VI ZR 261/05

    Billigkeit der Gebührenbestimmung eines Rechtsanwalts

    Auszug aus AG Oldenburg/Holstein, 02.06.2015 - 32 C 114/14
    Die anwaltliche Geschäftsgebühr für einen durchschnittlichen Verkehrsunfall ist mit 1, 3 anzusetzen (BGH, Urteil vom 31.10.2006, Az. VI ZR 261/05, VersR 2007, 265) und hier zutreffend berechnet.
  • OLG Saarbrücken, 09.10.2014 - 4 U 46/14

    Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Kollision auf einem Kundenparkplatz zwischen

    Auszug aus AG Oldenburg/Holstein, 02.06.2015 - 32 C 114/14
    Denn auch in einer Parkplatzsituation besteht ein Anscheinsbeweis für das Verschulden des aus einer Parkbucht rückwärts Ausparkenden, wenn dieser mit einem auf der "Parkplatzfahrbahn" fahrenden Fahrzeug kollidiert (Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 09. Oktober 2014, Az. 4 U 46/14, juris).
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