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AG Oldenburg/Holstein, 08.05.2014 - 23 C 981/11 |
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- LAG Rheinland-Pfalz, 27.06.2007 - 11 Ta 142/07
Rechtsweg - Skippervertrag
Auszug aus AG Oldenburg/Holstein, 08.05.2014 - 23 C 981/11
Dieses setzt vielmehr das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses tatbestandlich voraus, definiert aber nicht selbst, wann und unter welchen Umständen von einem solchen Arbeitsverhältnis- in Abgrenzung zu selbständiger Tätigkeit- auszugehen ist (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27.06.2007, Az. 11 Ta 142/07 = BeckRS 2007, 45673).Hiernach gilt in jedem Fall, dass nicht jeder Schiffsführer oder Skipper zwangsläufig immer Arbeitnehmer ist (so auch LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27.06.2007, Az. 11 Ta 142/07 = BeckRS 2007, 45673).
- BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 347/04
Arbeitnehmerbegriff - Leiterin einer Außenwohngruppe
Auszug aus AG Oldenburg/Holstein, 08.05.2014 - 23 C 981/11
Für den hier behaupteten Fall der Beschäftigung von 2 Kapitänen auf einem unter deutscher Fahne fahrendem Schiff gilt dabei zur Überzeugung des Gerichts, dass es insoweit - wie generell (vgl. BAG, Urteil vom 25.5. 2005, Az. 5 AZR 347/04 = BeckRS 2005, 43136) - auf eine umfassende Gesamtschau der Umstände ankommt - wobei im Rahmen der Haftung nach §§ 823 Abs. 2 BGB, § 266a StGB nur solche Umstände herangezogen werden können die entweder unstreitig oder bewiesen sind. - LG Itzehoe, 18.07.2008 - 9 T 27/08
Zuständige Gerichtsbarkeit für die Klage einer gesetzlichen Krankenkasse gegen …
Auszug aus AG Oldenburg/Holstein, 08.05.2014 - 23 C 981/11
In der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, der sich das Gericht insoweit anschließt, ist geklärt, dass der Umstand alleine, dass im Rahmen eines - wie hier - geltend gemachten Anspruches nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 266 a Abs. 2 Ziff. 2 StGB auch sozialversicherungsrechtliche Vorfragen zu klären sind, jedenfalls dann nicht zur Zuständigkeit der Sozialgerichtsbarkeit führt, wenn der Anspruch alleine auf § 823 Abs. 2 BGB und nicht zugleich auch auf öffentlich-rechtliche Normen gestützt werden kann (BGH, Urteil vom 7.11.1961, Az. VI ZR 5/61 = BGH, NJW 1962, 200; BGH, Urteil vom 18.05.2006, Az. IX ZR 187/04 = BGH NJW 2006, 2922; LG Itzehoe, Beschluss vom 18.07.2008, Az. 9 T 27/08 = NZI 2009, 689). - BGH, 07.11.1961 - VI ZR 5/61
Auszug aus AG Oldenburg/Holstein, 08.05.2014 - 23 C 981/11
In der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, der sich das Gericht insoweit anschließt, ist geklärt, dass der Umstand alleine, dass im Rahmen eines - wie hier - geltend gemachten Anspruches nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 266 a Abs. 2 Ziff. 2 StGB auch sozialversicherungsrechtliche Vorfragen zu klären sind, jedenfalls dann nicht zur Zuständigkeit der Sozialgerichtsbarkeit führt, wenn der Anspruch alleine auf § 823 Abs. 2 BGB und nicht zugleich auch auf öffentlich-rechtliche Normen gestützt werden kann (BGH, Urteil vom 7.11.1961, Az. VI ZR 5/61 = BGH, NJW 1962, 200; BGH, Urteil vom 18.05.2006, Az. IX ZR 187/04 = BGH NJW 2006, 2922; LG Itzehoe, Beschluss vom 18.07.2008, Az. 9 T 27/08 = NZI 2009, 689). - BGH, 18.05.2006 - IX ZR 187/04
Feststellung einer Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung in …
Auszug aus AG Oldenburg/Holstein, 08.05.2014 - 23 C 981/11
In der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, der sich das Gericht insoweit anschließt, ist geklärt, dass der Umstand alleine, dass im Rahmen eines - wie hier - geltend gemachten Anspruches nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 266 a Abs. 2 Ziff. 2 StGB auch sozialversicherungsrechtliche Vorfragen zu klären sind, jedenfalls dann nicht zur Zuständigkeit der Sozialgerichtsbarkeit führt, wenn der Anspruch alleine auf § 823 Abs. 2 BGB und nicht zugleich auch auf öffentlich-rechtliche Normen gestützt werden kann (BGH, Urteil vom 7.11.1961, Az. VI ZR 5/61 = BGH, NJW 1962, 200; BGH, Urteil vom 18.05.2006, Az. IX ZR 187/04 = BGH NJW 2006, 2922; LG Itzehoe, Beschluss vom 18.07.2008, Az. 9 T 27/08 = NZI 2009, 689).
- SG Lübeck, 24.10.2019 - S 14 KR 656/15
Abgrenzung der abhängigen Beschäftigung von der selbständigen Tätigkeit bei einem …
Eine sozialversicherungspflichtige abhängige Beschäftigung der Seeleute folgt auch nicht schon grundsätzlich aus dem zum maßgeblichen Zeitraum noch gültigen Seemannsgesetz in der Fassung bis 31. Juli 2013 (AG Oldenburg/Holstein 8. Mai 2014 - 23 C 981/11).