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   AG Oldenburg/Holstein, 08.05.2014 - 23 C 981/11   

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https://dejure.org/2014,64796
AG Oldenburg/Holstein, 08.05.2014 - 23 C 981/11 (https://dejure.org/2014,64796)
AG Oldenburg/Holstein, Entscheidung vom 08.05.2014 - 23 C 981/11 (https://dejure.org/2014,64796)
AG Oldenburg/Holstein, Entscheidung vom 08. Mai 2014 - 23 C 981/11 (https://dejure.org/2014,64796)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • RA Kotz

    Haftung des Vorstands eines Vereins für nicht abgeführte Sozialabgaben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.06.2007 - 11 Ta 142/07

    Rechtsweg - Skippervertrag

    Auszug aus AG Oldenburg/Holstein, 08.05.2014 - 23 C 981/11
    Dieses setzt vielmehr das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses tatbestandlich voraus, definiert aber nicht selbst, wann und unter welchen Umständen von einem solchen Arbeitsverhältnis- in Abgrenzung zu selbständiger Tätigkeit- auszugehen ist (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27.06.2007, Az. 11 Ta 142/07 = BeckRS 2007, 45673).

    Hiernach gilt in jedem Fall, dass nicht jeder Schiffsführer oder Skipper zwangsläufig immer Arbeitnehmer ist (so auch LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27.06.2007, Az. 11 Ta 142/07 = BeckRS 2007, 45673).

  • BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 347/04

    Arbeitnehmerbegriff - Leiterin einer Außenwohngruppe

    Auszug aus AG Oldenburg/Holstein, 08.05.2014 - 23 C 981/11
    Für den hier behaupteten Fall der Beschäftigung von 2 Kapitänen auf einem unter deutscher Fahne fahrendem Schiff gilt dabei zur Überzeugung des Gerichts, dass es insoweit - wie generell (vgl. BAG, Urteil vom 25.5. 2005, Az. 5 AZR 347/04 = BeckRS 2005, 43136) - auf eine umfassende Gesamtschau der Umstände ankommt - wobei im Rahmen der Haftung nach §§ 823 Abs. 2 BGB, § 266a StGB nur solche Umstände herangezogen werden können die entweder unstreitig oder bewiesen sind.
  • LG Itzehoe, 18.07.2008 - 9 T 27/08

    Zuständige Gerichtsbarkeit für die Klage einer gesetzlichen Krankenkasse gegen

    Auszug aus AG Oldenburg/Holstein, 08.05.2014 - 23 C 981/11
    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, der sich das Gericht insoweit anschließt, ist geklärt, dass der Umstand alleine, dass im Rahmen eines - wie hier - geltend gemachten Anspruches nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 266 a Abs. 2 Ziff. 2 StGB auch sozialversicherungsrechtliche Vorfragen zu klären sind, jedenfalls dann nicht zur Zuständigkeit der Sozialgerichtsbarkeit führt, wenn der Anspruch alleine auf § 823 Abs. 2 BGB und nicht zugleich auch auf öffentlich-rechtliche Normen gestützt werden kann (BGH, Urteil vom 7.11.1961, Az. VI ZR 5/61 = BGH, NJW 1962, 200; BGH, Urteil vom 18.05.2006, Az. IX ZR 187/04 = BGH NJW 2006, 2922; LG Itzehoe, Beschluss vom 18.07.2008, Az. 9 T 27/08 = NZI 2009, 689).
  • BGH, 07.11.1961 - VI ZR 5/61
    Auszug aus AG Oldenburg/Holstein, 08.05.2014 - 23 C 981/11
    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, der sich das Gericht insoweit anschließt, ist geklärt, dass der Umstand alleine, dass im Rahmen eines - wie hier - geltend gemachten Anspruches nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 266 a Abs. 2 Ziff. 2 StGB auch sozialversicherungsrechtliche Vorfragen zu klären sind, jedenfalls dann nicht zur Zuständigkeit der Sozialgerichtsbarkeit führt, wenn der Anspruch alleine auf § 823 Abs. 2 BGB und nicht zugleich auch auf öffentlich-rechtliche Normen gestützt werden kann (BGH, Urteil vom 7.11.1961, Az. VI ZR 5/61 = BGH, NJW 1962, 200; BGH, Urteil vom 18.05.2006, Az. IX ZR 187/04 = BGH NJW 2006, 2922; LG Itzehoe, Beschluss vom 18.07.2008, Az. 9 T 27/08 = NZI 2009, 689).
  • BGH, 18.05.2006 - IX ZR 187/04

    Feststellung einer Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung in

    Auszug aus AG Oldenburg/Holstein, 08.05.2014 - 23 C 981/11
    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, der sich das Gericht insoweit anschließt, ist geklärt, dass der Umstand alleine, dass im Rahmen eines - wie hier - geltend gemachten Anspruches nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 266 a Abs. 2 Ziff. 2 StGB auch sozialversicherungsrechtliche Vorfragen zu klären sind, jedenfalls dann nicht zur Zuständigkeit der Sozialgerichtsbarkeit führt, wenn der Anspruch alleine auf § 823 Abs. 2 BGB und nicht zugleich auch auf öffentlich-rechtliche Normen gestützt werden kann (BGH, Urteil vom 7.11.1961, Az. VI ZR 5/61 = BGH, NJW 1962, 200; BGH, Urteil vom 18.05.2006, Az. IX ZR 187/04 = BGH NJW 2006, 2922; LG Itzehoe, Beschluss vom 18.07.2008, Az. 9 T 27/08 = NZI 2009, 689).
  • SG Lübeck, 24.10.2019 - S 14 KR 656/15

    Abgrenzung der abhängigen Beschäftigung von der selbständigen Tätigkeit bei einem

    Eine sozialversicherungspflichtige abhängige Beschäftigung der Seeleute folgt auch nicht schon grundsätzlich aus dem zum maßgeblichen Zeitraum noch gültigen Seemannsgesetz in der Fassung bis 31. Juli 2013 (AG Oldenburg/Holstein 8. Mai 2014 - 23 C 981/11).
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