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   AG Oldenburg/Holstein, 16.06.2015 - 30 C 65/14   

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https://dejure.org/2015,67073
AG Oldenburg/Holstein, 16.06.2015 - 30 C 65/14 (https://dejure.org/2015,67073)
AG Oldenburg/Holstein, Entscheidung vom 16.06.2015 - 30 C 65/14 (https://dejure.org/2015,67073)
AG Oldenburg/Holstein, Entscheidung vom 16. Juni 2015 - 30 C 65/14 (https://dejure.org/2015,67073)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • versicherungsrechtsiegen.de

    Kfz-Kaskoversicherung - Leistungsausschluss bei Verletzung von folgenlosen Aufklärungspflichten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 04.04.2001 - IV ZR 63/00

    Unverzügliche Anzeige des Versicherungsfalls in der

    Auszug aus AG Oldenburg/Holstein, 16.06.2015 - 30 C 65/14
    Konkret bedeutet dies jedoch, dass der die Versicherung in Anspruch Nehmende zum einen alle sich aus dem Sachverhalt ergebenden Möglichkeiten für versicherungsrelevante Feststellungen widerlegen muss und zum anderen all jene Behauptungen der Versicherungsgeberseite zu widerlegen hat, die diese über Art und Maß der Kausalität aufstellt (BGH, Urteil vom 04.04.2001, Az. IV ZR 63/00 = BeckRS 2001, 04003; vgl. auch Prölss/Martin, Versicherungsvertragsgesetz, VVG, § 28 Rn. 249).

    Jenseits der sich aus dem Sachverhalt ohne weiteres selbst ergebenden Kausalitätsmöglichkeiten trifft mithin die Versicherung die sekundäre Darlegungslast, da der Versicherte den ihm obliegenden negativen Beweis nicht anders führen kann (BGH, Urteil vom 04.04.2001, a.a.O.).

    Im Rahmen der ihn treffenden Substantiierungslast muss die Versicherung dabei konkret dartun, welche Maßnahmen sie im Einzelfall bei rechtzeitiger Erfüllung der Obliegenheit ergriffen und welchen Erfolg sie sich davon versprochen hätte - allg. Erwägungen genügen nicht (BGH, Urteil vom 04.04.2001, Az. IV ZR 63/00 = BeckRS 2001, 04003; KG, Beschluss vom 06.07.2010, Az. 6 W 6/10 = BeckRS 2010, 17837 ; Prölss/Martin, Versicherungsvertragsgesetz, VVG, § 28 Rn. 258 m.w.N.).

  • BGH, 21.11.2012 - IV ZR 97/11

    Verletzung von Aufklärungsobliegenheiten gegenüber dem Kaskoversicherer in den

    Auszug aus AG Oldenburg/Holstein, 16.06.2015 - 30 C 65/14
    Auch in dem anderen von Klägerseite genannten Entscheid des BGH ließ dieser die Prüfung der Kausalitätsfrage ausdrücklich offen und verwies sie explizit an das Vorgericht zurück ("so wird das Berufungsgericht erneut zu prüfen haben, ob der Leistungsfreiheit der Beklagten die mangelnde Kausalität dieser Obliegenheitsverletzung für die Feststellung des Versicherungsfalls und die Feststellung oder den Umfang ihrer Leistungspflicht entgegensteht" BGH, Urteil vom 21.11.2012 - IV ZR 97/11 = BeckRS 2013, 00363).

    Eine arglistige Verletzung der Aufklärungsobliegenheit setzt voraus, dass der Versicherungsnehmer einen gegen die Interessen des Versicherers gerichteten Zweck verfolgt (BGH, Urteil vom 21.11.2012 - IV ZR 97/11 = BeckRS 2013, 00363).

  • KG, 06.07.2010 - 6 W 6/10

    PKH-Bewilligungsverfahren: Beurteilung der Folgenlosigkeit von

    Auszug aus AG Oldenburg/Holstein, 16.06.2015 - 30 C 65/14
    Im Rahmen der ihn treffenden Substantiierungslast muss die Versicherung dabei konkret dartun, welche Maßnahmen sie im Einzelfall bei rechtzeitiger Erfüllung der Obliegenheit ergriffen und welchen Erfolg sie sich davon versprochen hätte - allg. Erwägungen genügen nicht (BGH, Urteil vom 04.04.2001, Az. IV ZR 63/00 = BeckRS 2001, 04003; KG, Beschluss vom 06.07.2010, Az. 6 W 6/10 = BeckRS 2010, 17837 ; Prölss/Martin, Versicherungsvertragsgesetz, VVG, § 28 Rn. 258 m.w.N.).
  • BGH, 01.12.1999 - IV ZR 71/99

    Einordnung einer Unfallflucht im Sinne von § 142 StGB auch bei eindeutiger

    Auszug aus AG Oldenburg/Holstein, 16.06.2015 - 30 C 65/14
    In der zitierten Entscheidung des BGH vom 1.12.1999 (Az. IV ZR 71/99 = r + s 2000, 94 ) enthält sich der BGH jedweder Ausführungen zur hier streitentscheidenden Kausalitätsfrage.
  • OLG München, 25.04.2014 - 10 U 3357/13

    Leistungsfreiheit des Fahrzeugversicherers wegen Verletzung der Obliegenheit zur

    Auszug aus AG Oldenburg/Holstein, 16.06.2015 - 30 C 65/14
    Genannt sei etwa das zitierte Urteil des OLG München (OLG München, Schlussurteil vom 25.4.2014, Az. 10 U 3357/13 = NZV 2014, 525) dem - anders als hier - keine Erwägungen zu Kausalitätsfragen zu entnehmen sind, da das Gericht - ebenfalls anders als hier - den Arglisteinwand für erfüllt ansah.
  • AG Bremen, 04.11.2022 - 3 C 184/20
    Dann ist es Sache des Versicherungsnehmers, diese Darlegungen vollständig zu entkräften (BGH, Urt. v. 04.05.1964 - Il ZR 153/61, NJW 1964, 1899; AG Oldenburg (Holstein), Urt. v. 16.06.2015 - 30 C 65/14, zit. nach juris; OLG Köln, Beschl. v. 06.06.2017 -9 U 191/16, zit. nach juris; Rixecker in: Lang-.
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