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   AG Oldenburg/Holstein, 20.04.2010 - 22 C 225/09   

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AG Oldenburg/Holstein, 20.04.2010 - 22 C 225/09 (https://dejure.org/2010,35502)
AG Oldenburg/Holstein, Entscheidung vom 20.04.2010 - 22 C 225/09 (https://dejure.org/2010,35502)
AG Oldenburg/Holstein, Entscheidung vom 20. April 2010 - 22 C 225/09 (https://dejure.org/2010,35502)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden Fahrzeug; Berechnung des Schadens beim Erwerb eines Neufahrzeuges

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Schleswig, 07.07.2005 - 7 U 3/03

    Haftungsquote: Linksabbiegen ohne zweite Rückschau und Überholen in unklarer

    Auszug aus AG Oldenburg/Holstein, 20.04.2010 - 22 C 225/09
    Steht fest, dass der Abbiegende gegen die sog. doppelte Rückschaupflicht verstoßen hat, ist eine Schadensteilung selbst dann vorzunehmen, wenn der Abbiegende im Übrigen seinen sich aus § 9 Abs. 1 StVO ergebenden Pflichten nachgekommen ist (Anschluss an OLG München - 10 U 1748/08 - 16.05.2008; ebenso OLG Schleswig - 7 U 3/03 - 07.07.2005 - MDR 2006, 202 f.; KG - 22 U 9805/00 - 29.04.2002 - SP 2002, 229 f.; LG Lüneburg - 8 S 140/00 - 25.04.2001 - SP 2002, 122).
  • OLG Nürnberg, 20.04.1994 - 4 U 256/94

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden

    Auszug aus AG Oldenburg/Holstein, 20.04.2010 - 22 C 225/09
    Kommt es im Kreuzungsbereich zur Kollision eines Linksabbiegers mit einem gegen ein Überholverbot verstoßenden Verkehrsteilnehmer, ist eine Haftungsquote von 50:50 zugrunde zu legen, wenn der Abbiegende den gegen ihn streitenden Anscheinsbeweis nicht zu entkräften vermag (Anschluss an OLG Nürnberg - 4 U 256/94 - 20.04.1994 - DAR 1995, 330, 331; OLG Brandenburg - 14 U 33/99 - 24.11.1999 - SP 2000, 115 f.).
  • OLG München, 16.05.2008 - 10 U 1748/08

    Haftungsverteilung bei Kollision eines unter Verletzung der Rückschaupflicht nach

    Auszug aus AG Oldenburg/Holstein, 20.04.2010 - 22 C 225/09
    Steht fest, dass der Abbiegende gegen die sog. doppelte Rückschaupflicht verstoßen hat, ist eine Schadensteilung selbst dann vorzunehmen, wenn der Abbiegende im Übrigen seinen sich aus § 9 Abs. 1 StVO ergebenden Pflichten nachgekommen ist (Anschluss an OLG München - 10 U 1748/08 - 16.05.2008; ebenso OLG Schleswig - 7 U 3/03 - 07.07.2005 - MDR 2006, 202 f.; KG - 22 U 9805/00 - 29.04.2002 - SP 2002, 229 f.; LG Lüneburg - 8 S 140/00 - 25.04.2001 - SP 2002, 122).
  • LG Lüneburg, 25.04.2001 - 8 S 140/00
    Auszug aus AG Oldenburg/Holstein, 20.04.2010 - 22 C 225/09
    Steht fest, dass der Abbiegende gegen die sog. doppelte Rückschaupflicht verstoßen hat, ist eine Schadensteilung selbst dann vorzunehmen, wenn der Abbiegende im Übrigen seinen sich aus § 9 Abs. 1 StVO ergebenden Pflichten nachgekommen ist (Anschluss an OLG München - 10 U 1748/08 - 16.05.2008; ebenso OLG Schleswig - 7 U 3/03 - 07.07.2005 - MDR 2006, 202 f.; KG - 22 U 9805/00 - 29.04.2002 - SP 2002, 229 f.; LG Lüneburg - 8 S 140/00 - 25.04.2001 - SP 2002, 122).
  • OLG Brandenburg, 24.11.1999 - 14 U 33/99
    Auszug aus AG Oldenburg/Holstein, 20.04.2010 - 22 C 225/09
    Kommt es im Kreuzungsbereich zur Kollision eines Linksabbiegers mit einem gegen ein Überholverbot verstoßenden Verkehrsteilnehmer, ist eine Haftungsquote von 50:50 zugrunde zu legen, wenn der Abbiegende den gegen ihn streitenden Anscheinsbeweis nicht zu entkräften vermag (Anschluss an OLG Nürnberg - 4 U 256/94 - 20.04.1994 - DAR 1995, 330, 331; OLG Brandenburg - 14 U 33/99 - 24.11.1999 - SP 2000, 115 f.).
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