Rechtsprechung
   AG Olpe, 10.09.2015 - 25 C 639/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,38295
AG Olpe, 10.09.2015 - 25 C 639/14 (https://dejure.org/2015,38295)
AG Olpe, Entscheidung vom 10.09.2015 - 25 C 639/14 (https://dejure.org/2015,38295)
AG Olpe, Entscheidung vom 10. September 2015 - 25 C 639/14 (https://dejure.org/2015,38295)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,38295) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • urteilsdatenbank.bav.de(kostenpflichtig) (Kurzinformation, ggf. mit Volltext)

    Geschädigter kann über dem Normaltarif liegende, angefallene Kosten verlangen, solange sie den... | EE Eigenersparnis-Abzug; Schwacke-Automietpreisspiegel; Fraunhofer-Marktpreisspiegel; Gutachten; Zustellung/Abholung; Mittelwert Fraunhofer-Schwacke

  • ra.de
  • RA Kotz

    Verkehrsunfall - Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten und Sachverständigenkosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG München, 25.07.2008 - 10 U 2539/08

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Schätzgrundlage für Mietwagenkosten

    Auszug aus AG Olpe, 10.09.2015 - 25 C 639/14
    Zweifel an der Richtigkeit der ermittelten Daten ergeben sich überdies auch aus dem Grunde, dass die Schwacke-Listen nach 2003 gegenüber der Liste aus dem Jahre 2003 erhebliche Preissprünge aufweisen, die sich - da sie über die allgemeine Preisentwicklung im Bereich "Verkehr" deutlich hinausgehen dadurch erklären lassen, dass die Mietwagenunternehmen in Kenntnis der geänderten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Unfallersatztarif ihre Angaben hierauf "ausgerichtet" haben (vgl. z.B. OLG München, RuS 2008, 439, 440; LG Dortmund, Urteil vom 3. Juli 2008, Az.: 4 S 29/08 - zitiert nach juris; Buller, NJW-Spezial 2008, 169; Reitenspiess, DAR 2007, 345, 347; Richter, VersR 2007, 620 ff.).
  • BGH, 12.06.2007 - VI ZR 161/06

    Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten nach einem Unfallersatztarif

    Auszug aus AG Olpe, 10.09.2015 - 25 C 639/14
    Im Rahmen des erforderlichen Herstellungsaufwands kann der Geschädigte vom Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherer nach § 249 BGB den Ersatz derjenigen Mietwagenkosten für die Anmietung eines Ersatzfahrzeuges während der Dauer der Reparatur entstanden sind und die ein verständiger, wirtschaftlich vernünftig denkender Mensch in der Lage des Geschädigten für zweckmäßig und notwendig halten darf (vgl. BGH NJW 2009, 58; NJW 2007, 2758).
  • LG Dortmund, 03.07.2008 - 4 S 29/08

    Schwacke-Liste 2007 als Schätzungsgrundlage für Mietwagenkosten

    Auszug aus AG Olpe, 10.09.2015 - 25 C 639/14
    Zweifel an der Richtigkeit der ermittelten Daten ergeben sich überdies auch aus dem Grunde, dass die Schwacke-Listen nach 2003 gegenüber der Liste aus dem Jahre 2003 erhebliche Preissprünge aufweisen, die sich - da sie über die allgemeine Preisentwicklung im Bereich "Verkehr" deutlich hinausgehen dadurch erklären lassen, dass die Mietwagenunternehmen in Kenntnis der geänderten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Unfallersatztarif ihre Angaben hierauf "ausgerichtet" haben (vgl. z.B. OLG München, RuS 2008, 439, 440; LG Dortmund, Urteil vom 3. Juli 2008, Az.: 4 S 29/08 - zitiert nach juris; Buller, NJW-Spezial 2008, 169; Reitenspiess, DAR 2007, 345, 347; Richter, VersR 2007, 620 ff.).
  • OLG Köln, 01.08.2013 - 15 U 9/12

    Umfang der Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten

    Auszug aus AG Olpe, 10.09.2015 - 25 C 639/14
    Daher ist eine Bemessung der Mietwagenkosten anhand des arithmetischen Mittels aus dem Mietpreis der Schwacke-Liste und des Fraunhofer Marktpreisspiegels für Mietwagen am ehesten geeignet, die den beiden Listen innewohnenden Mängel auszugleichen und so zu einem verlässlichen, den tatsächlichen Gegebenheiten vergleichbaren Ergebnis zu kommen (so auch OLG Köln, Urteil vom 01.08.2013, Az. 15 U 9/12; zitiert nach Juris).
  • OLG Köln, 03.03.2009 - 24 U 6/08

    Richterliche Schätzung unfallbedingter Mietwagenkosten

    Auszug aus AG Olpe, 10.09.2015 - 25 C 639/14
    Ins Gewicht fällt außerdem, dass man bei der telefonischen Erhebung die Legende verwendet hat, ein Fahrzeug erst in einer Woche zu benötigen (vgl. OLG Köln, NZV 2009, 447, 449).
  • BGH, 14.10.2008 - VI ZR 308/07

    Anmietung eines Ersatzfahrzeugs zu überhöhtem Preis

    Auszug aus AG Olpe, 10.09.2015 - 25 C 639/14
    Im Rahmen des erforderlichen Herstellungsaufwands kann der Geschädigte vom Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherer nach § 249 BGB den Ersatz derjenigen Mietwagenkosten für die Anmietung eines Ersatzfahrzeuges während der Dauer der Reparatur entstanden sind und die ein verständiger, wirtschaftlich vernünftig denkender Mensch in der Lage des Geschädigten für zweckmäßig und notwendig halten darf (vgl. BGH NJW 2009, 58; NJW 2007, 2758).
  • LG Siegen, 18.05.2015 - 3 S 15/15

    Mietwagenkosten

    Auszug aus AG Olpe, 10.09.2015 - 25 C 639/14
    In einer neueren Entscheidung hat sich das Landgericht Siegen der Zugrundelegung des Mittelwertes der Mietpreise nach der Schwacke-Liste und des Fraunhofer Marktpreisspiegels für Mietwagen angeschlossen (so LG Siegen, Urteil vom 18.05.2015, 3 S 15/15).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht