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AG Osterburg, 11.06.2003 - F 31/02 |
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Verfahrensgang
- AG Osterburg, 11.06.2003 - F 31/02
- OLG Naumburg, 28.08.2003 - 3 WF 89/03
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Zweibrücken, 16.11.2004 - 2 AR 33/04
Verfahrensrecht: Bestimmung des zuständigen Gerichtes auf Grund des …
Die Klägerin macht gegen den Beklagten einen Schadensersatzanspruch gemäß § 281 BGB geltend, weil dieser seiner durch Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Ludwigshafen am Rhein vom 14. März 2003 (Az. 5 d F 31/02) titulierten Verpflichtung zur Herausgabe von Hausratsgegenständen nicht nachgekommen und zur Herausgabe auch nicht mehr in der Lage sein soll. - OLG Naumburg, 28.08.2003 - 3 WF 89/03
Zur Erstattungsfähigkeit von Reisekosten des im Rahmen der Bewilligung von …
werden auf die Beschwerde der beigeordneten Rechtsanwältin der Beklagten vom 11.06.2003 der Beschluss des Amtsgerichts -Familiengericht- Osterburg vom 22.05.2003 in Gestalt des Nichtabhilfebeschlusses vom 12.08.2003 sowie der Kostenfestsetzungsbeschluss vom 28.08.2002 in Gestalt des Nichtabhilfebeschlusses vom 24.01.2003 (Az.: F 31/02) aufgehoben.