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   AG Osterode, 14.11.2001 - 5 M 550/2001, 5 M 550/01   

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AG Osterode, 14.11.2001 - 5 M 550/2001, 5 M 550/01 (https://dejure.org/2001,45099)
AG Osterode, Entscheidung vom 14.11.2001 - 5 M 550/2001, 5 M 550/01 (https://dejure.org/2001,45099)
AG Osterode, Entscheidung vom 14. November 2001 - 5 M 550/2001, 5 M 550/01 (https://dejure.org/2001,45099)
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  • AG Bad Segeberg, 03.02.2014 - 6a M 1459/13

    Rechtsmittel gegen den Kostenansatz von Gerichtskosten: Kosten für die

    Ebenso geht es vorliegend nicht um die Frage, ob und in wie weit ein Gerichtsvollzieher kostenpflichtig Abschriften des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses für die Zustellung an den Schuldner anfertigen darf, wobei es maßgeblich darauf ankommt, ob es sich bei der Zustellung an den Schuldner um eine von Amts wegen vorzunehmende Zustellung (so AG Hannoversch Münden, Beschl. v. 15.12.2006 - 10 M 309/06, juris Rn. 7; AG Regensburg, Beschl. v. 24.05.2006 - 2 M 2001/06, DGVZ 2008, 82 f., juris Rn. 9; AG Pfaffenhofen, Beschl. v. 02.11.2005 - 1 M 272/05, DGVZ 2008, 82 juris Rn. 5, 6) oder eine Zustellung im Parteibetrieb (so AG Haßfurt, Beschl. v. 11.05.2006 - 3 M 909/06, DGVZ 2008, 80, juris Rn. 8; AG Deggendorf, Beschl. v. 27.02.2007 - 1 M 106/07, DGVZ 2007, 76; AG Ansbach, Beschl. v. 11.04.2007 - M 3210/06, DGVZ 2007, 76, juris Rn. 5 ff.) handelt (grundlegend anders AG Hannover, Beschl. v 18.01.2002 - 752 M 27976/01, DGVZ 2002, 62 f., wonach bei der Zustellung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses an den Drittschuldner und Schuldner nur ein Auftrag vorliegen soll, weshalb lediglich eine Auslagenpauschale gerechtfertigt sein soll; aA AG Osterode, Beschl v. 14.11.2001 - 5 M 550/01, DGVZ 2002, 12 ff.).
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