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   AG Osterode, 29.01.2015 - 2 C 214/14   

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https://dejure.org/2015,1528
AG Osterode, 29.01.2015 - 2 C 214/14 (https://dejure.org/2015,1528)
AG Osterode, Entscheidung vom 29.01.2015 - 2 C 214/14 (https://dejure.org/2015,1528)
AG Osterode, Entscheidung vom 29. Januar 2015 - 2 C 214/14 (https://dejure.org/2015,1528)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • kweber-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Hohe Anforderungen für Schmerzensgeld wegen Ehrverletzung in einem Fernsehbeitrag

  • kweber-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Keine Geldentschädigung wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung in TV Show

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Schmerzensgeld-Klage von Knöllchen-Horst gegen Dolly Buster

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • AG Köln, 16.11.2011 - 123 C 260/11

    Anspruch auf Geldentschädigung liegt vor bei Verletzung des allgemeinen

    Auszug aus AG Osterode, 29.01.2015 - 2 C 214/14
    Wegen dieser Sendung hat der Kläger den Sender R bereits im Jahre 2011 vor dem Amtsgericht Köln unter dem Az. 123 C 260/11 in Anspruch genommen auf eine Zahlung von 4.000 EUR Schmerzensgeld.
  • BGH, 18.11.1957 - GSSt 2/57

    Innere Ehre sowie die darauf beruhende Geltung und der gute Ruf als

    Auszug aus AG Osterode, 29.01.2015 - 2 C 214/14
    Eine Beleidigung ist eine vorsätzliche Kundgabe der Missachtung einer Person (vgl. BGHSt 1, 289; 11, 67; 16, 63).
  • BGH, 25.04.1961 - 1 StR 618/60

    Ordnungsgemäß abgefasster Eröffnungsbeschluss - Rüge der vorschriftswidrigen

    Auszug aus AG Osterode, 29.01.2015 - 2 C 214/14
    Eine Beleidigung ist eine vorsätzliche Kundgabe der Missachtung einer Person (vgl. BGHSt 1, 289; 11, 67; 16, 63).
  • BGH, 15.12.1987 - VI ZR 35/87

    Schadensersatzanspruch eines katholischen Geistlichen wegen wahrheitswidriger

    Auszug aus AG Osterode, 29.01.2015 - 2 C 214/14
    Ob eine schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts vorliegt, die die Zahlung einer Geldentschädigung erfordert, hängt insbesondere von der Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, ferner von Anlass und Beweggrund des Handelnden sowie von dem Grad seines Verschuldens ab" (vgl. BGH, Urteil vom 15. Dezember 1987 - VI ZR 35/87 - VersR 1988, 405 m.w.N.; BGH, Urteil vom 15. November 1994 - VI ZR 56/94 -, BGHZ 128, 1-16).
  • BGH, 15.11.1994 - VI ZR 56/94

    Veröffentlichung des Widerrufs einer unwahren Tatsachenbehauptung auf der

    Auszug aus AG Osterode, 29.01.2015 - 2 C 214/14
    Ob eine schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts vorliegt, die die Zahlung einer Geldentschädigung erfordert, hängt insbesondere von der Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, ferner von Anlass und Beweggrund des Handelnden sowie von dem Grad seines Verschuldens ab" (vgl. BGH, Urteil vom 15. Dezember 1987 - VI ZR 35/87 - VersR 1988, 405 m.w.N.; BGH, Urteil vom 15. November 1994 - VI ZR 56/94 -, BGHZ 128, 1-16).
  • BVerfG, 28.07.2014 - 1 BvR 482/13

    Auch überspitzte Äußerungen fallen nur in engen Grenzen als Schmähkritik aus dem

    Auszug aus AG Osterode, 29.01.2015 - 2 C 214/14
    Vielmehr muss hinzutreten, dass bei der Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Herabsetzung einer Person im Vordergrund steht (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 28.07.2014, Az.: 1 BvR 482/13).
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