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AG Otterndorf, 22.11.2013 - 2 C 300/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- captain-huk.de
HUK-Coburg Haftpflichtunterstützungskasse zur Zahlung der vorgerichtlich gekürzten Sachverständigenkosten verurteilt
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- OLG Düsseldorf, 16.06.2008 - 1 U 246/07
Kein Schuldanerkenntnis eines Unfallgegners bei Erklärungen unmittelbar nach …
Auszug aus AG Otterndorf, 22.11.2013 - 2 C 300/13
Einwendungen gegen die Höhe der Sachverständigenkosten können daher nur erhoben werden, wenn den Geschädigten ein Auswahlverschulden trifft oder die Überhöhung evident ist (OLG Düsseldorf, Urt. v. 16.06.2008, 1-1 U 246/07 ). - OLG München, 13.11.2009 - 10 U 3258/08
Schadenersatz nach Verkehrsunfall mit wirtschaftlichem Totalschaden: …
Auszug aus AG Otterndorf, 22.11.2013 - 2 C 300/13
Auch ist gegen ein in Relation zur Schadenshöhe berechnetes Honorar grundsätzlich nichts einzuwenden (BGH, NZV 2007, 455 ff. = DS 2007, 144; OLG München, NJW 2010, 1462 (1462)). - LG Nürnberg-Fürth, 29.02.2012 - 8 S 2791/11
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Sachverständigenkosten bei fehlender …
Auszug aus AG Otterndorf, 22.11.2013 - 2 C 300/13
Wenn sich jedoch die in Rechnung gestellten Einzelpositionen im Rahmen des Üblichen bewegen, vermag das Gericht dies nicht zu beanstanden (so auch LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 29.2.2012 - 8 S 2791/11; LG Dortmund, NJW-RR 2011, 321). - LG Dortmund, 05.08.2010 - 4 S 11/10
Anspruch eines Sachverständigen gegen den Haftpflichtversicherer des …
Auszug aus AG Otterndorf, 22.11.2013 - 2 C 300/13
Wenn sich jedoch die in Rechnung gestellten Einzelpositionen im Rahmen des Üblichen bewegen, vermag das Gericht dies nicht zu beanstanden (so auch LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 29.2.2012 - 8 S 2791/11; LG Dortmund, NJW-RR 2011, 321). - BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06
Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall
Auszug aus AG Otterndorf, 22.11.2013 - 2 C 300/13
Auch ist gegen ein in Relation zur Schadenshöhe berechnetes Honorar grundsätzlich nichts einzuwenden (BGH, NZV 2007, 455 ff. = DS 2007, 144; OLG München, NJW 2010, 1462 (1462)).