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   AG Paderborn, 17.12.2020 - 51a C 165/20   

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https://dejure.org/2020,49713
AG Paderborn, 17.12.2020 - 51a C 165/20 (https://dejure.org/2020,49713)
AG Paderborn, Entscheidung vom 17.12.2020 - 51a C 165/20 (https://dejure.org/2020,49713)
AG Paderborn, Entscheidung vom 17. Dezember 2020 - 51a C 165/20 (https://dejure.org/2020,49713)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Schadensersatz nach Mietende bei Abrisshaus! (IMR 2021, 320)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 30.07.2020 - III ZR 192/19

    Anwendung der fünfjährigen Verjährungsfrist auf den vertraglichen

    Auszug aus AG Paderborn, 17.12.2020 - 51a C 165/20
    Unterlässt der Antragsteller im Mahnverfahren, wie hier die Klägerin, nach dem Widerspruch des Antragsgegners zunächst den Antrag auf Abgabe, ist die letzte Verfahrenshandlung, die für die Berechnung der Frist gemäß § 204 Abs. 2 Satz 1 BGB maßgeblich ist, der Zugang der gemäß § 695 Satz 1 ZPO vom Mahngericht zu veranlassenden Mitteilung des Widerspruchs bei der Antragstellerin (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juli 2020 - III ZR 192/19 -, Rn. 5, juris).
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