Rechtsprechung
AG Peine, 18.05.2011 - 16 C 139/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Erstattungsfähige Sachverständigenkosten i.R.d. Schadensersatzes nach Verkehrsunfall
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erstattungsfähige Sachverständigenkosten i.R.d. Schadensersatzes nach Verkehrsunfall
- minderwert.de
Minderwert bei älteren Pkw - Altergrenze von fünf Jahren nicht starr auslegen
Kurzfassungen/Presse
- kfzsv-zimmermann.de (Kurzinformation)
Thema Wertminderung: Versicherer bleiben stur bei den alten Werten
Besprechungen u.ä.
- vogel.de (Entscheidungsbesprechung)
Merkantile Wertminderung bei älteren Pkw - Altergrenze von fünf Jahren nicht starr auslegen
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 30.11.2004 - VI ZR 365/03
Bagatellschadengrenze - Kfz-Sachverständige dürfen regelmäßig bei Schäden ab 700 …
Auszug aus AG Peine, 18.05.2011 - 16 C 139/11
Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass Sachverständigenkosten vom Schädiger zu erstatten sind, soweit die Einholung eines Sachverständigengutachtens zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig ist (vgl. z. B. BGH, Versicherungsrecht 2005, 380). - BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06
Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall
Auszug aus AG Peine, 18.05.2011 - 16 C 139/11
Hinsichtlich der Höhe der Sachverständigenkosten ist anerkannt, dass diese zu erstatten sind, wenn sie sich aus Sicht eines verständigen, wirtschaftlich Denkenden in der Lage des Geschädigten für zweckmäßig und notwendig darstellen (vgl. z. B. BGH, Versicherungsrecht 2007, 560).