Rechtsprechung
AG Pfaffenhofen/Ilm, 21.06.2013 - 1 C 160/13 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,18714) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Grundsätze zur Erstattungsfähigkeit von Sachverständigenkosten in Verkehrsunfallsachen; Zulässigkeit der Erstattung eines Sachverständigengutachtens durch den sachverständigen Geschädigten selbst
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 26.05.1970 - VI ZR 168/68
Erforderlichkeitsmaßstab für die Ersatzfähigkeit der Instandsetzungskosten bei …
Auszug aus AG Pfaffenhofen/Ilm, 21.06.2013 - 1 C 160/13
17 Dem Geschädigten ist es dabei grundsätzlich nicht zuzumuten, seine besonderen beruflichen Fähigkeiten in den Dienst des Schädigers zu stellen (vgl. BGHZ 54, 82). - BGH, 09.03.1976 - VI ZR 98/75
Ersatz des Zeitaufwandes bei der außergerichtlichen Abwicklung eines …
Auszug aus AG Pfaffenhofen/Ilm, 21.06.2013 - 1 C 160/13
Ein ersatzfähiger Schaden resultiert nicht schon daraus, dass der Gläubiger für die Verfolgung seiner Rechte Zeit aufwendet und seine Arbeitskraft einsetzt; die gewöhnliche eigene Mühewaltung des Geschädigten zur Durchsetzung seiner Ansprüche wird vielmehr seinem Verantwortungsbereich zugerechnet (vgl. BGHZ 66, 112). - BGH, 15.10.1991 - VI ZR 314/90
Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs als Form der Naturalrestitution
Auszug aus AG Pfaffenhofen/Ilm, 21.06.2013 - 1 C 160/13
(vgl. BGHZ 115, 364). - BGH, 29.11.1988 - X ZR 112/87
Ladung des Sachverständigen zur mündlichen Verhandlung - Sorgfaltspflichten einer …
Auszug aus AG Pfaffenhofen/Ilm, 21.06.2013 - 1 C 160/13
des BGH gehören diese "zu dem mit dem Schaden unmittelbar verbundenen und gem. § 249 BGB auszugleichenden Nachteilen, weil die Begutachtung in der Regel die Voraussetzung für die Geltendmachung des Schadenersatzanspruchs ist" (BGH NJW-RR 1989, 953).