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   AG Pforzheim, 27.03.2014 - 13 C 21/14   

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https://dejure.org/2014,10026
AG Pforzheim, 27.03.2014 - 13 C 21/14 (https://dejure.org/2014,10026)
AG Pforzheim, Entscheidung vom 27.03.2014 - 13 C 21/14 (https://dejure.org/2014,10026)
AG Pforzheim, Entscheidung vom 27. März 2014 - 13 C 21/14 (https://dejure.org/2014,10026)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Geschädigter muss kein höheres Restwertangebot des Schädigers abwarten/Schätzung des "Normaltarifs" auf der Grundlage des arithmetischen Mittelwerts zwischen Schwacke-Mietpreisspiegel und Fraunhofer-Liste

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Verkauf ohne Restwertangebot der Versicherung - Geschädigter muss nicht über Schadengutachten hinaus warten

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 02.02.2010 - VI ZR 139/08

    Erstattung von Mietwagenkosten nach Kfz-Unfall: Darlegungs- und Beweislast für

    Auszug aus AG Pforzheim, 27.03.2014 - 13 C 21/14
    Der Geschädigte kann jedoch vom Schädiger und dessen Haftpflichtversicherer nach § 249 BGB als erforderlichen Herstellungsaufwand nur den Ersatz derjenigen Mietwagenkosten verlangen, die ein verständiger, wirtschaftlich vernünftig denkender Mensch in seiner Lage für zweckmäßig und erforderlich halten darf (BGH, NJW 2005, 51; NJW 2010, 1445).

    Dies stellt - auch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 2010, 1445 ff; NJW 2010, 2569) - eine geeignete Grundlage für die Schätzung des Normaltarifs dar.

  • BGH, 09.03.2010 - VI ZR 6/09

    Mietwagenkostenersatz nach Verkehrsunfall: Ausschluss einer Erkundigungspflicht

    Auszug aus AG Pforzheim, 27.03.2014 - 13 C 21/14
    Die konkrete Berechnung im vorliegenden Fall erfolgt unter Anwendung der für das Anmietungsjahr zeitnächsten Tabellen, wobei für den anzuwendenden PLZ-Bereich der Anmietungsort maR- gebend ist und unter Heranziehung von Wochenpauschalen, 3-Tagespauschalen und 1-Tagespauschalen (zur grundsätzlichen Zulässigkeit der Einstellung von Wochenpauschalen vgl. BGH NJW 2010, 2569, Rn. 10).

    Dies stellt - auch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 2010, 1445 ff; NJW 2010, 2569) - eine geeignete Grundlage für die Schätzung des Normaltarifs dar.

  • OLG Karlsruhe, 11.08.2011 - 1 U 27/11

    Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei nicht nachgewiesenem

    Auszug aus AG Pforzheim, 27.03.2014 - 13 C 21/14
    Den als "Normaltarif" bezeichneten Mietpreis schätzt das Gericht unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Karlsruhe (Urt v. 11.08.2011, 1 U 27/11) auf der Grundlage des arithmetischen Mittelwertes zwischen dem Wert des Schwacke-Mietpreisspiegels (Modus) und dem Mittelwert des Marktpreisspiegels des Fraunhofer-Instituts für Arbeit, Wirtschaft und Organisation (nachfolgend: Fraunhofer-Liste).

    Das Gericht macht sich die vom OLG Karlsruhe in seinem Urteil vom 11.08.2011 (1 U 27/11) angeführten Gründe ausdrücklich zu eigen.

  • BGH, 12.10.2004 - VI ZR 151/03

    Unfallersatztarife auf dem Prüfstand

    Auszug aus AG Pforzheim, 27.03.2014 - 13 C 21/14
    Der Geschädigte kann jedoch vom Schädiger und dessen Haftpflichtversicherer nach § 249 BGB als erforderlichen Herstellungsaufwand nur den Ersatz derjenigen Mietwagenkosten verlangen, die ein verständiger, wirtschaftlich vernünftig denkender Mensch in seiner Lage für zweckmäßig und erforderlich halten darf (BGH, NJW 2005, 51; NJW 2010, 1445).
  • BGH, 11.03.2008 - VI ZR 164/07

    Eignung von Listen und Tabellen bei der Schadensschätzung

    Auszug aus AG Pforzheim, 27.03.2014 - 13 C 21/14
    Grundsätzlich muss der Geschädigte zunächst darlegen und beweisen, dass ihm unter Berücksichtigung seiner individuellen Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten sowie der gerade für ihn bestehenden Schwierigkeiten unter zumutbaren Anstrengungen auf dem in seiner Lage zeitlich und örtlich relevanten Markt - zumindest auf Nachfrage - kein wesentlich günstigerer Normaltarif zugänglich war (BGH NJW 2008, 1519).
  • OLG Köln, 16.07.2012 - 13 U 80/12

    Zur Verletzung der Schadensminderungspflicht durch Veräußerung des

    Auszug aus AG Pforzheim, 27.03.2014 - 13 C 21/14
    Der Gegenansicht des OLG Köln (Beschi. v. 16.07.2012, 13 U 80/12 = NJW-RR 2013, 224) wird angesichts des Grundsatzes der Ersetzungsbefungnis nicht gefolgt.
  • BGH, 06.04.1993 - VI ZR 181/92

    Verkauf von Unfallwagen zum Restwert gemäß Gutachten

    Auszug aus AG Pforzheim, 27.03.2014 - 13 C 21/14
    Ihn traf keine Wartepflicht, weil ihn als Geschädigten schon keine Verpflichtung trifft, dem Schädiger oder dessen Versicherung das Gutachten mit Restwertschätzung zu übermittelt (BGH Urt. v. 06.04.1993, VI ZR 181/92 = NJW 1993, 1849; Grüneberg, a.a.0.).
  • BGH, 01.06.2010 - VI ZR 316/09

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Anforderungen an die Schadensgeringhaltungspflicht

    Auszug aus AG Pforzheim, 27.03.2014 - 13 C 21/14
    Zwar können besondere Umstände den Geschädigten dazu anhalten, günstigere Verwertungsmöglichkeiten wahrzunehmen und sich eine andere ihm darbietende Verwertungsmöglichkeit zu ergreifen, eine derartige Ausnahme muss allerdings in engen Grenzen gehalten werden und darf nicht dazu führen, dass dem Geschädigten bei der Schadesbehebung die vom Schädiger bzw. dessen Versicherer gewünschte Verwertungsmodalität aufgezwungen wird (vgl. BGH Urt. v. 01.06.2010, VI ZR 316/09 = NJW 2010, 2722).
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