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   AG Philippsburg, 19.01.2018 - 1 C 167/17   

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AG Philippsburg, 19.01.2018 - 1 C 167/17 (https://dejure.org/2018,11629)
AG Philippsburg, Entscheidung vom 19.01.2018 - 1 C 167/17 (https://dejure.org/2018,11629)
AG Philippsburg, Entscheidung vom 19. Januar 2018 - 1 C 167/17 (https://dejure.org/2018,11629)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • mein-mietrecht.de (Kurzinformation)

    WEG - Verweigerung der Veräußerungszustimmung wegen Baumaßnahmen des Erwerbers

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (23)

  • OLG Düsseldorf, 10.05.2005 - 3 Wx 321/04

    Zur Schadensersatzpflicht des Verwalters einer Wohnungseigentumsanlage bei

    Auszug aus AG Philippsburg, 19.01.2018 - 1 C 167/17
    1b Z 7/89|LG Hamburg; 05.02.1990; 307 T 13/90">NJW-RR 1990, 657, 658; OLG Düsseldorf NZM 2005, 787; OLG Zweibrücken ZMR 2006, 219; Hügel/Elzer a. a. O. Rn. 56; OLG Saarbrücken ZWE 2012, 132).

    Der Zustimmungsberechtigte ist verpflichtet, die Zustimmung unverzüglich, d. h. ohne schuldhaftes Zögern, zu erteilen; eine schuldhafte Verletzung berechtigt den Veräußerer zum Schadensersatz (Bärmann/Suilmann § 12 Rn. 31; OLG Düsseldorf NJW-RR 2005, 1254).

    Hierbei kann sie nicht entlasten, dass sie einen Rechtsanwalt eingeschaltet hat, der zu dem Ergebnis kam, die Zustimmung dürfe verweigert werden (§ 278 BGB; OLG Düsseldorf NZM 2005, 787 Rn. 43, juris; BGH NJW 2013, 1431 Rn. 48; 2007, 428 Rn. 22 f.; BeckOK BGB/Lorenz 43. Edition, Stand 01.02.2017, § 278 Rn. 40-42).

  • LG Köln, 19.03.2009 - 29 S 45/08

    Veräußerungsbeschränkung: Voraussetzung des Ablehnungsgrundes

    Auszug aus AG Philippsburg, 19.01.2018 - 1 C 167/17
    Die Beklagte stützt ihre Verweigerung auf nach ihrer Ansicht sämtlich unzulässige Maßnahmen baulicher Art. Eine die anderen Wohnungseigentümer belastende, bereits erfolgte und nicht genehmigte Vornahme einer baulichen Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums kann die Versagung der Zustimmung im Einzelfall unter Umständen rechtfertigen (Hügel/Elzer a. a. O. Rn. 65; LG Köln ZMR 2009, 552).

    Dass durch die vorgenommenen Baumaßnahmen der WEG ein erheblicher Schaden zugefügt worden sei oder drohe, steht nicht fest (zur Berücksichtigung von rechtswidrig vorgenommenen Veränderungen, die einen erheblichen Schaden verursacht haben, vgl. LG Köln ZMR 2009, 552 Rn. 17, zitiert nach juris).

    Bauliche Eingriffe in das Gemeinschaftseigentum können vor allem dann, wenn sie mit einem Rückstand der Zahlung anteiliger Lasten und Kosten zusammentreffen, zur Bejahung eines wichtigen Grundes im Sinn von § 12 WEG genügen (vgl. etwa OLG Düsseldorf ZMR 1992, 68; LG Köln ZMR 2009, 552).

  • LG Karlsruhe, 07.07.2017 - 7 S 74/16

    Wohnungseigentum: Anspruch auf Abgabe der im schriftlichen Verfahren

    Auszug aus AG Philippsburg, 19.01.2018 - 1 C 167/17
    Das Feststellungsinteresse ist auch bei dem geltend gemachten, sich in Entwicklung befindlichen Zinsschaden gegeben (vgl. LG Karlsruhe, Urteil vom 07. Juli 2017 - 7 S 74/16 -, Rn. 26, juris; OLG Brandenburg ZMR 2009, 703).

    Rechtsanwaltskosten, die bei Verfolgung des Anspruchs auf Erteilung der Zustimmung anfallen, sind erstattungsfähig (LG Karlsruhe, Urteil vom 07. Juli 2017 - 7 S 74/16 -, Rn. 26, juris; Jennißen/Grziwotz WEG 5. Auflage 2017, § 12 Rn. 33; LG Essen ZMR 1994, 172).

  • BGH, 25.10.2006 - VIII ZR 102/06

    Kündigung nach unsorgfältiger Beratung durch den Mieterschutzverein

    Auszug aus AG Philippsburg, 19.01.2018 - 1 C 167/17
    Hierbei kann sie nicht entlasten, dass sie einen Rechtsanwalt eingeschaltet hat, der zu dem Ergebnis kam, die Zustimmung dürfe verweigert werden (§ 278 BGB; OLG Düsseldorf NZM 2005, 787 Rn. 43, juris; BGH NJW 2013, 1431 Rn. 48; 2007, 428 Rn. 22 f.; BeckOK BGB/Lorenz 43. Edition, Stand 01.02.2017, § 278 Rn. 40-42).
  • BGH, 21.12.1995 - V ZB 4/94

    Rechtsstellung des Verwalters bei Versagung der beantragten Zustimmung zur

    Auszug aus AG Philippsburg, 19.01.2018 - 1 C 167/17
    Wegen der mit der Zustimmungserteilung verbundenen erheblichen tatsächlichen und rechtlichen Schwierigkeiten kann eine Haftung ausscheiden, wenn die bei der Zustimmungserteilung auftretenden Rechtsfragen mit der erforderlichen Sorgfalt geprüft wurden und der Pflichtige gleichwohl einem Rechtsirrtum unterliegt (BGH NJW 1996, 1216, 1218 für die Zustimmung zu einer baulichen Veränderung).
  • BGH, 07.03.2013 - VII ZR 162/12

    Unwirksame Vorauszahlungsvereinbarungen bei einem Vertrag über Lieferung und

    Auszug aus AG Philippsburg, 19.01.2018 - 1 C 167/17
    Hierbei kann sie nicht entlasten, dass sie einen Rechtsanwalt eingeschaltet hat, der zu dem Ergebnis kam, die Zustimmung dürfe verweigert werden (§ 278 BGB; OLG Düsseldorf NZM 2005, 787 Rn. 43, juris; BGH NJW 2013, 1431 Rn. 48; 2007, 428 Rn. 22 f.; BeckOK BGB/Lorenz 43. Edition, Stand 01.02.2017, § 278 Rn. 40-42).
  • BGH, 30.03.1983 - VIII ZR 3/82

    Bestehendes Mietverhältnis als Voraussetzung eines mietrechtlichen

    Auszug aus AG Philippsburg, 19.01.2018 - 1 C 167/17
    Das erforderliche Feststellungsinteresse liegt bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor, wenn sich ein Schaden noch in der Entwicklung befindet oder aus anderen Gründen noch nicht abschließend beziffert werden kann; eine nur teilweise Bezifferbarkeit des Schadens erfordert nicht einen diesbezüglichen Leistungsantrag, sondern lässt insgesamt die Anbringung eines Feststellungsantrags zu (OLG Brandenburg ZMR 2009, 703 m. w. N.; BGH NJW 1984, 1552, 1554; NJW 2000, 1256, 1257; NJW-RR 2004, 79, 81; MDR 2008, 461, 462; Zöller/Greger, ZPO, 32. Aufl. 2018, § 256 Rdn. 7 a, 8).
  • BGH, 15.01.2008 - VI ZR 53/07

    Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage auf Feststellung der Schadensersatzpflicht

    Auszug aus AG Philippsburg, 19.01.2018 - 1 C 167/17
    Das erforderliche Feststellungsinteresse liegt bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor, wenn sich ein Schaden noch in der Entwicklung befindet oder aus anderen Gründen noch nicht abschließend beziffert werden kann; eine nur teilweise Bezifferbarkeit des Schadens erfordert nicht einen diesbezüglichen Leistungsantrag, sondern lässt insgesamt die Anbringung eines Feststellungsantrags zu (OLG Brandenburg ZMR 2009, 703 m. w. N.; BGH NJW 1984, 1552, 1554; NJW 2000, 1256, 1257; NJW-RR 2004, 79, 81; MDR 2008, 461, 462; Zöller/Greger, ZPO, 32. Aufl. 2018, § 256 Rdn. 7 a, 8).
  • OLG Schleswig, 17.12.2009 - 2 W 184/09

    Eintragung einer Vormerkung aufgrund fingierter Bewilligung

    Auszug aus AG Philippsburg, 19.01.2018 - 1 C 167/17
    Eine Sicherheitsleistungsanordnung unterbleibt insoweit, da zu einem im Hinblick auf §§ 895, 717 Abs. 2 ZPO etwaig drohenden Schaden der Beklagten nichts dargetan ist (vgl. OLG Schleswig NJW-RR 2010, 1103).
  • BGH, 21.01.2000 - V ZR 387/98

    Nichterfüllung bei Rechtsmängeln

    Auszug aus AG Philippsburg, 19.01.2018 - 1 C 167/17
    Das erforderliche Feststellungsinteresse liegt bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor, wenn sich ein Schaden noch in der Entwicklung befindet oder aus anderen Gründen noch nicht abschließend beziffert werden kann; eine nur teilweise Bezifferbarkeit des Schadens erfordert nicht einen diesbezüglichen Leistungsantrag, sondern lässt insgesamt die Anbringung eines Feststellungsantrags zu (OLG Brandenburg ZMR 2009, 703 m. w. N.; BGH NJW 1984, 1552, 1554; NJW 2000, 1256, 1257; NJW-RR 2004, 79, 81; MDR 2008, 461, 462; Zöller/Greger, ZPO, 32. Aufl. 2018, § 256 Rdn. 7 a, 8).
  • OLG Karlsruhe, 11.10.2016 - 8 U 102/16

    Vorläufig vollstreckbares Urteil über die Stellung einer Bauhandwerkersicherheit:

  • BGH, 02.03.2012 - V ZR 174/11

    Wohnungseigentum: Auslegung der Gemeinschaftsordnung bezüglich der Kostentragung

  • LG München I, 21.01.2016 - 36 S 2041/15

    Wohnungseigentum: Kein Anspruch des Stellplatzeigentümers auf Zustimmung zur

  • BGH, 30.05.2008 - V ZR 184/07

    Pflicht zur Beseitigung eines Überbaus bei hohem Aufwand

  • OLG Zweibrücken, 08.11.2005 - 3 W 142/05

    Wohnungseigentumsrecht: Versagung der Zustimmung zur Veräußerung von

  • BGH, 23.06.2017 - V ZR 102/16

    Ordnungsmäßige Verwaltung durch die Wohnungseigentümer: Anspruch eines

  • OLG Frankfurt, 07.07.2003 - 20 W 172/02

    Wohnungseigentum: Versagung der Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer zur

  • OLG Köln, 06.08.2009 - 16 Wx 133/08

    Verweigerung der Zustimmung zur Veräußerung von Wohnungseigentum

  • BGH, 19.01.2007 - V ZR 26/06

    Entziehung des Wohnungseigentums wegen fortlaufend unpünktlicher Erfüllung von

  • OLG Frankfurt, 27.07.2005 - 20 W 493/04

    Wohnungseigentum: Verweigerung der Zustimmung zur Veräußerung von

  • BGH, 27.04.2012 - V ZR 211/11

    Teilveräußerung von Wohnungseigentum: Vermehrung der Stimmrechte

  • OLG Saarbrücken, 07.11.2011 - 5 W 214/11

    Grundbuchverfahren: Zustimmungserfordernis bei gleichzeitiger Wohnungsveräußerung

  • BGH, 26.02.2016 - V ZR 250/14

    Wohnungseigentum: Erfüllung der öffentlich-rechtlichen Anforderungen an den

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