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   AG Pirmasens, 17.12.2015 - 1 Ls 4152 Js 25/15   

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https://dejure.org/2015,59246
AG Pirmasens, 17.12.2015 - 1 Ls 4152 Js 25/15 (https://dejure.org/2015,59246)
AG Pirmasens, Entscheidung vom 17.12.2015 - 1 Ls 4152 Js 25/15 (https://dejure.org/2015,59246)
AG Pirmasens, Entscheidung vom 17. Dezember 2015 - 1 Ls 4152 Js 25/15 (https://dejure.org/2015,59246)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 102 StPO, § 103 Abs 1 S 1 StPO, § 108 StPO, § 136 Abs 1 StPO, § 162 Abs 1 StPO
    Wohnungsdurchsuchung bei einem Nichtverdächtigen: Verwertbarkeit von Zufallsfunden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtfertigung der Anordnung einer Wohnungsdurchsuchung nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit; Verwertungsverbot von aufgrund einer formell oder materiell rechtswidrigen Durchsuchung gewonnenen Beweisen (hier: Zufallsfund zu Lasten eines nicht tatverdächtigen ...

Papierfundstellen

  • StV 2017, 25
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 13.11.2005 - 2 BvR 728/05

    Beweismittel können auch nach rechtswidriger Wohnungsdurchsuchung verwertet

    Auszug aus AG Pirmasens, 17.12.2015 - 1 Ls 4152 Js 25/15
    Insofern gilt auch hier, dass notwendiger und grundsätzlich auch hinreichender Eingriffsanlass für Zwangsmaßnahmen in Strafverfahren der Verdacht einer Straftat ist, der auf konkreten Tatsachen beruhen muss, so dass vage Anhaltspunkte oder bloße Vermutungen nicht ausreichend sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 28.04.2003 - 2 BvR 358/03, zitiert nach juris, Rdnr. 17; BVerfG, BVerfG, Beschluss vom 13.11.2005 - 2 BvR 728/05, 2 BvR 758/05, zitiert nach juris, Rdnr. 23; Beschluss vom 03.07.2006 - 2 BvR 299/06, zitiert nach juris, Rdnr. 23).

    Ein Verstoß gegen diese Anforderungen liegt vor, wenn sich sachlich zureichende, plausible Gründe für eine Durchsuchung nicht mehr finden lassen, so dass ihr Ergebnis bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13.11.2005 - 2 BvR 728/05, 2 BvR 758/05, zitiert nach juris, Rdnr. 23).

    28 b) Hinzu kommt, dass die angeordnete Durchsuchung auch nicht verhältnismäßig war, wobei die Unverhältnismäßigkeit der Anordnung einer Durchsuchung auch die Vornahme der Maßnahme selbst erfasst (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13.11.2005 - 2 BvR 728/05, 2 BvR 758/05, zitiert nach juris, Rdnr. 29).

    In diese grundrechtlich geschützte Lebenssphäre greift eine Durchsuchung schwerwiegend ein (vgl. BVerfG, Beschluss vom 28.04.2003 - 2 BvR 358/03, zitiert nach juris, Rdnr. 14; BVerfG, Beschluss vom 09.02.2005 - 2 BvR 984/04, 2 BvR 1018/04, 2 BvR 1030/04, zitiert nach juris, Rdnr. 29; BVerfG, Beschluss vom 13.11.2005 - 2 BvR 728/05, 2 BvR 758/05, zitiert nach juris, Rdnr. 22; BVerfG, Urteil vom 02.03.2006 - 2 BvR 2099/04, zitiert nach juris, Rn. 116; BVerfG, Beschluss vom 03.07.2006 - 2 BvR 299/06, zitiert nach juris, Rdnr. 21).

    Sie muss daher hinsichtlich des bei der Anordnung verfolgten gesetzlichen Zwecks erfolgversprechend sein und - neben weiteren Voraussetzungen - insbesondere in angemessenem Verhältnis zur Schwere der Straftat aber auch der Stärke des Tatverdachts stehen und im Hinblick auf den bei der Anordnung verfolgten Zweck vor allem erfolgversprechend sein, wobei es grundsätzlich Sache der ermittelnden Behörden ist, über die Zweckmäßigkeit und die Reihenfolge vorzunehmender Ermittlungshandlungen zu befinden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02, zitiert nach juris, Rdnr. 121; BVerfG, Beschluss vom 13.11.2005 - 2 BvR 728/05, 2 BvR 758/05, zitiert nach juris, Rdnr. 24; BVerfG, Urteil vom 02.03.2006 - 2 BvR 2099/04, zitiert nach juris, Rn. 118 f.).

    Hierbei ist auch der Grad des auf verfahrenserhebliche Information bezogenen Auffindeverdachtes zu bewerten, so dass im Einzelfall insbesondere die Vagheit des Auffindeverdachts der Maßnahme entgegenstehen kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13.11.2005 - 2 BvR 728/05, 2 BvR 758/05, zitiert nach juris, Rdnr. 24; BVerfG, Beschluss vom 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02, zitiert nach juris, Rdnr. 121; BVerfG, Urteil vom 02.03.2006 - 2 BvR 2099/04, zitiert nach juris, Rn. 119; BVerfG, Beschluss vom 03.07.2006 - 2 BvR 299/06, zitiert nach juris, Rdnr. 24).

    Soweit ersichtlich hat sich die höchstrichterliche Rechtsprechung in diesem Zusammenhang bisher nur zu einem solchen Fall geäußert, in dem es bei einer Durchsuchung beim Unverdächtigen gemäß § 103 StPO zu einem den Beschuldigten und nicht einen Dritten belastenden Zufallsfund im Sinne von § 108 StPO kam (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13.11.2005 - 2 BvR 728/05, 2 BvR 758/05 i.V.m. BVerfG, Beschluss vom 02.07.2009 - 2 BvR 2225/08).

  • BVerfG, 02.07.2009 - 2 BvR 2225/08

    Unverletzlichkeit der Wohnung (Schutz bei Wohngemeinschaften; rechtswidrige

    Auszug aus AG Pirmasens, 17.12.2015 - 1 Ls 4152 Js 25/15
    Dies galt vorliegend zunächst hinsichtlich des vom Schwager des vormalig Beschuldigten K. bewohnten Anwesens aber auch hinsichtlich des vom vorliegend Angeschuldigten bewohnten Zimmers (vgl. BVerfG, Urteil vom 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98, 1 BvR 1084/99, zitiert nach juris, Rdnrn. 107, 124, 148, 167; BVerfG, Beschluss vom 02.07.2009 - 2 BvR 2225/08, zitiert nach juris, Rdnr. 19) in diesem Anwesen.

    Es besteht kein Rechtssatz des Inhalts, dass im Fall einer rechtsfehlerhaften Beweiserhebung die Verwertung der gewonnenen Beweise stets unzulässig wäre, vielmehr ist die Frage, ob im jeweils konkreten Fall von einem Beweisverwertungsverbot auszugehen ist, nach den Umständen des Einzelfalls, insbesondere nach der Art des Verbots und dem Gewicht des Verstoßes unter Abwägung der widerstreitenden Interessen zu entscheiden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24.02.2011 - 2 BvR 1596/10, 2 BvR 2346/10, zitiert nach juris, Rdnr. 10; BVerfG, Beschluss vom 02.07.2009 - 2 BvR 2225/08, zitiert nach juris, Rdnr. 15; BVerfG, Beschluss vom 28.07.2008 - 2 BvR 784/08, zitiert nach juris, Rdnr. 9; BGH, Urteil vom 11.11.1998 - 3 StR 181/98, zitiert nach juris, Rdnr. 10).

    Daran gemessen bedeutet ein Beweisverwertungsverbot eine Ausnahme, die nur nach ausdrücklicher gesetzlicher Vorschrift oder aus übergeordneten wichtigen Gründen im Einzelfall anzuerkennen ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24.02.2011 - 2 BvR 1596/10, 2 BvR 2346/10, zitiert nach juris, Rdnr. 10; BVerfG, Beschluss vom 02.07.2009 - 2 BvR 2225/08, zitiert nach juris, Rdnr. 16; BGH, Urteil vom 11.11.1998 - 3 StR 181/98, zitiert nach juris, Rdnr. 10).

    Soweit ersichtlich hat sich die höchstrichterliche Rechtsprechung in diesem Zusammenhang bisher nur zu einem solchen Fall geäußert, in dem es bei einer Durchsuchung beim Unverdächtigen gemäß § 103 StPO zu einem den Beschuldigten und nicht einen Dritten belastenden Zufallsfund im Sinne von § 108 StPO kam (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13.11.2005 - 2 BvR 728/05, 2 BvR 758/05 i.V.m. BVerfG, Beschluss vom 02.07.2009 - 2 BvR 2225/08).

    Bei der Frage, ob von einem Beweisverwertungsverbot wegen Mängeln der Durchsuchungsanordnung auszugehen ist, hat eine Abwägung des öffentlichen Interesses an einer effektiven Strafverfolgung und der Wahrheitsermittlung im Strafverfahren einerseits mit dem betroffenen Individualinteresse andererseits im jeweiligen Einzelfall zu erfolgen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 08.11.2001 - 2 BvR 2257/00; BVerfG, Beschluss vom 02.07.2009 - 2 BvR 2225/08, zitiert nach juris, Rdnr. 17; BGH, Urteil vom 11.11.1998 - 3 StR 181/98, zitiert nach juris, Rdnr. 10).

    Ein Beweisverwertungsverbot ist grundsätzlich nur dann Folge einer fehlerhaften Durchsuchung, wenn die zur Fehlerhaftigkeit der Ermittlungsmaßnahme führenden Verfahrensverstöße schwerwiegend waren oder bewusst oder willkürlich begangen wurden (BVerfG, Beschluss vom 02.07.2009 - 2 BvR 2225/08, zitiert nach juris, Rdnr. 17; BVerfG, Beschluss vom 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02, zitiert nach juris, Rdnr. 135; BVerfG, Beschluss vom 16.03.2006 - 2 BvR 954/02, zitiert nach juris, Rdnr. 27).

    Unabhängig hiervon würde das Fehlen der materiellen Voraussetzung des § 103 Abs. 1 S. 1 StPO als materieller Mangel der Anordnung und die Unverhältnismäßigkeit der Anordnung über etwaige - hier nicht erkennbare - formale Fehler eines Durchsuchungsbeschlusses hinausgehen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 02.07.2009 - 2 BvR 2225/08, zitiert nach juris, Rdnr. 20).

  • BVerfG, 03.07.2006 - 2 BvR 299/06

    Unverletzlichkeit der Wohnung; Durchsuchung bei Dritten; Durchsuchungsbeschluss

    Auszug aus AG Pirmasens, 17.12.2015 - 1 Ls 4152 Js 25/15
    Insofern gilt auch hier, dass notwendiger und grundsätzlich auch hinreichender Eingriffsanlass für Zwangsmaßnahmen in Strafverfahren der Verdacht einer Straftat ist, der auf konkreten Tatsachen beruhen muss, so dass vage Anhaltspunkte oder bloße Vermutungen nicht ausreichend sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 28.04.2003 - 2 BvR 358/03, zitiert nach juris, Rdnr. 17; BVerfG, BVerfG, Beschluss vom 13.11.2005 - 2 BvR 728/05, 2 BvR 758/05, zitiert nach juris, Rdnr. 23; Beschluss vom 03.07.2006 - 2 BvR 299/06, zitiert nach juris, Rdnr. 23).

    § 103 Abs. 1 S. 1 StPO verlangt für die Suche nach Beweismitteln bei Dritten die Angabe von Tatsachen, aus denen zu schießen ist, dass sich die gesuchte Sache gerade in den zu durchsuchenden Räumen befindet (vgl. BVerfG, Beschluss vom 03.07.2006 - 2 BvR 299/06, zitiert nach juris, Rdnr. 26).

    In diese grundrechtlich geschützte Lebenssphäre greift eine Durchsuchung schwerwiegend ein (vgl. BVerfG, Beschluss vom 28.04.2003 - 2 BvR 358/03, zitiert nach juris, Rdnr. 14; BVerfG, Beschluss vom 09.02.2005 - 2 BvR 984/04, 2 BvR 1018/04, 2 BvR 1030/04, zitiert nach juris, Rdnr. 29; BVerfG, Beschluss vom 13.11.2005 - 2 BvR 728/05, 2 BvR 758/05, zitiert nach juris, Rdnr. 22; BVerfG, Urteil vom 02.03.2006 - 2 BvR 2099/04, zitiert nach juris, Rn. 116; BVerfG, Beschluss vom 03.07.2006 - 2 BvR 299/06, zitiert nach juris, Rdnr. 21).

    Hierbei ist auch der Grad des auf verfahrenserhebliche Information bezogenen Auffindeverdachtes zu bewerten, so dass im Einzelfall insbesondere die Vagheit des Auffindeverdachts der Maßnahme entgegenstehen kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13.11.2005 - 2 BvR 728/05, 2 BvR 758/05, zitiert nach juris, Rdnr. 24; BVerfG, Beschluss vom 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02, zitiert nach juris, Rdnr. 121; BVerfG, Urteil vom 02.03.2006 - 2 BvR 2099/04, zitiert nach juris, Rn. 119; BVerfG, Beschluss vom 03.07.2006 - 2 BvR 299/06, zitiert nach juris, Rdnr. 24).

    Hierbei ist zusätzlich zu beachten, dass die Durchsuchung bei einem Nichtbeschuldigten, der - wie hier - durch sein Verhalten auch aus Sicht der Ermittlungsbehörden in keiner Weise Anlass zu dem Ermittlungsverfahren (hier das Ausgangsverfahren 4106 Js 11949/14) gegeben hat, erhöhte Anforderungen an die Prüfung der Verhältnismäßigkeit zu stellen sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 03.07.2006 - 2 BvR 299/06, zitiert nach juris, Rdnr. 29).

  • BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02

    Beschlagnahme von Datenträgern und Daten bei Rechtsanwälten und Steuerberaterern

    Auszug aus AG Pirmasens, 17.12.2015 - 1 Ls 4152 Js 25/15
    Es ist grundsätzlich Sache der Ermittlungsbehörde, über die Zweckmäßigkeit und die Reihenfolge vorzunehmender Ermittlungshandlungen zu befinden, wobei grundrechtsschonendere Ermittlungsmaßnahmen grundsätzlich vorzuziehen sind (Anschluss BVerfG,12. April 2005, 2 BvR 1027/02, BVerfGE 113, 29).

    Sie muss daher hinsichtlich des bei der Anordnung verfolgten gesetzlichen Zwecks erfolgversprechend sein und - neben weiteren Voraussetzungen - insbesondere in angemessenem Verhältnis zur Schwere der Straftat aber auch der Stärke des Tatverdachts stehen und im Hinblick auf den bei der Anordnung verfolgten Zweck vor allem erfolgversprechend sein, wobei es grundsätzlich Sache der ermittelnden Behörden ist, über die Zweckmäßigkeit und die Reihenfolge vorzunehmender Ermittlungshandlungen zu befinden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02, zitiert nach juris, Rdnr. 121; BVerfG, Beschluss vom 13.11.2005 - 2 BvR 728/05, 2 BvR 758/05, zitiert nach juris, Rdnr. 24; BVerfG, Urteil vom 02.03.2006 - 2 BvR 2099/04, zitiert nach juris, Rn. 118 f.).

    Hierbei ist auch der Grad des auf verfahrenserhebliche Information bezogenen Auffindeverdachtes zu bewerten, so dass im Einzelfall insbesondere die Vagheit des Auffindeverdachts der Maßnahme entgegenstehen kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13.11.2005 - 2 BvR 728/05, 2 BvR 758/05, zitiert nach juris, Rdnr. 24; BVerfG, Beschluss vom 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02, zitiert nach juris, Rdnr. 121; BVerfG, Urteil vom 02.03.2006 - 2 BvR 2099/04, zitiert nach juris, Rn. 119; BVerfG, Beschluss vom 03.07.2006 - 2 BvR 299/06, zitiert nach juris, Rdnr. 24).

    Ein Beweisverwertungsverbot ist grundsätzlich nur dann Folge einer fehlerhaften Durchsuchung, wenn die zur Fehlerhaftigkeit der Ermittlungsmaßnahme führenden Verfahrensverstöße schwerwiegend waren oder bewusst oder willkürlich begangen wurden (BVerfG, Beschluss vom 02.07.2009 - 2 BvR 2225/08, zitiert nach juris, Rdnr. 17; BVerfG, Beschluss vom 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02, zitiert nach juris, Rdnr. 135; BVerfG, Beschluss vom 16.03.2006 - 2 BvR 954/02, zitiert nach juris, Rdnr. 27).

  • BVerfG, 02.03.2006 - 2 BvR 2099/04

    Kommunikationsverbindungsdaten

    Auszug aus AG Pirmasens, 17.12.2015 - 1 Ls 4152 Js 25/15
    In diese grundrechtlich geschützte Lebenssphäre greift eine Durchsuchung schwerwiegend ein (vgl. BVerfG, Beschluss vom 28.04.2003 - 2 BvR 358/03, zitiert nach juris, Rdnr. 14; BVerfG, Beschluss vom 09.02.2005 - 2 BvR 984/04, 2 BvR 1018/04, 2 BvR 1030/04, zitiert nach juris, Rdnr. 29; BVerfG, Beschluss vom 13.11.2005 - 2 BvR 728/05, 2 BvR 758/05, zitiert nach juris, Rdnr. 22; BVerfG, Urteil vom 02.03.2006 - 2 BvR 2099/04, zitiert nach juris, Rn. 116; BVerfG, Beschluss vom 03.07.2006 - 2 BvR 299/06, zitiert nach juris, Rdnr. 21).

    Sie muss daher hinsichtlich des bei der Anordnung verfolgten gesetzlichen Zwecks erfolgversprechend sein und - neben weiteren Voraussetzungen - insbesondere in angemessenem Verhältnis zur Schwere der Straftat aber auch der Stärke des Tatverdachts stehen und im Hinblick auf den bei der Anordnung verfolgten Zweck vor allem erfolgversprechend sein, wobei es grundsätzlich Sache der ermittelnden Behörden ist, über die Zweckmäßigkeit und die Reihenfolge vorzunehmender Ermittlungshandlungen zu befinden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02, zitiert nach juris, Rdnr. 121; BVerfG, Beschluss vom 13.11.2005 - 2 BvR 728/05, 2 BvR 758/05, zitiert nach juris, Rdnr. 24; BVerfG, Urteil vom 02.03.2006 - 2 BvR 2099/04, zitiert nach juris, Rn. 118 f.).

    Hierbei ist auch der Grad des auf verfahrenserhebliche Information bezogenen Auffindeverdachtes zu bewerten, so dass im Einzelfall insbesondere die Vagheit des Auffindeverdachts der Maßnahme entgegenstehen kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13.11.2005 - 2 BvR 728/05, 2 BvR 758/05, zitiert nach juris, Rdnr. 24; BVerfG, Beschluss vom 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02, zitiert nach juris, Rdnr. 121; BVerfG, Urteil vom 02.03.2006 - 2 BvR 2099/04, zitiert nach juris, Rn. 119; BVerfG, Beschluss vom 03.07.2006 - 2 BvR 299/06, zitiert nach juris, Rdnr. 24).

  • BGH, 11.11.1998 - 3 StR 181/98

    Abhörung des nicht öffentlich gesprochenen Wortes mit technischen Mitteln;

    Auszug aus AG Pirmasens, 17.12.2015 - 1 Ls 4152 Js 25/15
    Es besteht kein Rechtssatz des Inhalts, dass im Fall einer rechtsfehlerhaften Beweiserhebung die Verwertung der gewonnenen Beweise stets unzulässig wäre, vielmehr ist die Frage, ob im jeweils konkreten Fall von einem Beweisverwertungsverbot auszugehen ist, nach den Umständen des Einzelfalls, insbesondere nach der Art des Verbots und dem Gewicht des Verstoßes unter Abwägung der widerstreitenden Interessen zu entscheiden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24.02.2011 - 2 BvR 1596/10, 2 BvR 2346/10, zitiert nach juris, Rdnr. 10; BVerfG, Beschluss vom 02.07.2009 - 2 BvR 2225/08, zitiert nach juris, Rdnr. 15; BVerfG, Beschluss vom 28.07.2008 - 2 BvR 784/08, zitiert nach juris, Rdnr. 9; BGH, Urteil vom 11.11.1998 - 3 StR 181/98, zitiert nach juris, Rdnr. 10).

    Daran gemessen bedeutet ein Beweisverwertungsverbot eine Ausnahme, die nur nach ausdrücklicher gesetzlicher Vorschrift oder aus übergeordneten wichtigen Gründen im Einzelfall anzuerkennen ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24.02.2011 - 2 BvR 1596/10, 2 BvR 2346/10, zitiert nach juris, Rdnr. 10; BVerfG, Beschluss vom 02.07.2009 - 2 BvR 2225/08, zitiert nach juris, Rdnr. 16; BGH, Urteil vom 11.11.1998 - 3 StR 181/98, zitiert nach juris, Rdnr. 10).

    Bei der Frage, ob von einem Beweisverwertungsverbot wegen Mängeln der Durchsuchungsanordnung auszugehen ist, hat eine Abwägung des öffentlichen Interesses an einer effektiven Strafverfolgung und der Wahrheitsermittlung im Strafverfahren einerseits mit dem betroffenen Individualinteresse andererseits im jeweiligen Einzelfall zu erfolgen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 08.11.2001 - 2 BvR 2257/00; BVerfG, Beschluss vom 02.07.2009 - 2 BvR 2225/08, zitiert nach juris, Rdnr. 17; BGH, Urteil vom 11.11.1998 - 3 StR 181/98, zitiert nach juris, Rdnr. 10).

  • BVerfG, 28.04.2003 - 2 BvR 358/03

    Ermittlungsrichterliche Durchsuchungsanordnung nach StPO § 102 und § 103 und

    Auszug aus AG Pirmasens, 17.12.2015 - 1 Ls 4152 Js 25/15
    Insofern gilt auch hier, dass notwendiger und grundsätzlich auch hinreichender Eingriffsanlass für Zwangsmaßnahmen in Strafverfahren der Verdacht einer Straftat ist, der auf konkreten Tatsachen beruhen muss, so dass vage Anhaltspunkte oder bloße Vermutungen nicht ausreichend sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 28.04.2003 - 2 BvR 358/03, zitiert nach juris, Rdnr. 17; BVerfG, BVerfG, Beschluss vom 13.11.2005 - 2 BvR 728/05, 2 BvR 758/05, zitiert nach juris, Rdnr. 23; Beschluss vom 03.07.2006 - 2 BvR 299/06, zitiert nach juris, Rdnr. 23).

    Insoweit müssen konkrete Gründe dafür sprechen, dass ein Beweisgegenstand bei dem Unverdächtigen gefunden werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 28.04.2003 - 2 BvR 358/03, zitiert nach juris, Rdnr. 21).

    In diese grundrechtlich geschützte Lebenssphäre greift eine Durchsuchung schwerwiegend ein (vgl. BVerfG, Beschluss vom 28.04.2003 - 2 BvR 358/03, zitiert nach juris, Rdnr. 14; BVerfG, Beschluss vom 09.02.2005 - 2 BvR 984/04, 2 BvR 1018/04, 2 BvR 1030/04, zitiert nach juris, Rdnr. 29; BVerfG, Beschluss vom 13.11.2005 - 2 BvR 728/05, 2 BvR 758/05, zitiert nach juris, Rdnr. 22; BVerfG, Urteil vom 02.03.2006 - 2 BvR 2099/04, zitiert nach juris, Rn. 116; BVerfG, Beschluss vom 03.07.2006 - 2 BvR 299/06, zitiert nach juris, Rdnr. 21).

  • BGH, 21.11.2001 - 3 BJs 22/00

    Beschwerde; Durchsuchungsanordnung gegen einen Unbeteiligten (hinreichend

    Auszug aus AG Pirmasens, 17.12.2015 - 1 Ls 4152 Js 25/15
    Insofern rechtfertigt - anders als im Fall des § 102 StPO für die Durchsuchung beim Tatverdächtigen - allein die allgemeine Aussicht, irgendwelche relevanten Beweismittel zu finden, die erheblich in Rechte des unbeteiligten Dritten eingreifende Maßnahme nicht, so dass im Rahmen der Durchsuchungsanordnung vorausgesetzt ist, dass hinreichend individualisierte Beweismittel gesucht werden und bestimmte Tatsachen vorliegen, aus denen zu schließen ist, dass sich die Sache in den zu durchsuchenden Räumlichkeiten befindet (vgl. BGH, Beschluss vom 09.04.2009 - StB 6/09, zitiert nach juris, Rdnr. 7; BGH, Beschluss vom 21.11.2001 - StB 20/01, zitiert nach juris, Rdnr. 4).

    c) Es kann insofern dahingestellt bleiben, ob die Bezeichnung "vollautomatische Schusswaffe" im Beschluss vom 29.10.2014 allein oder in Verbindung mit den weiteren vom Zeugen S. beschriebenen - im Durchsuchungsbeschluss jedoch nicht aufgeführten - Merkmalen, dass diese "klein" sei und über eine "ausfahrbare Schulterstütze" verfüge und sich in einem "silbernen Koffer" befinde, das aufzufindende Beweismittel noch hinreichend individualisiert, wobei jedoch nicht erforderlich ist, dass die aufzufindenden Beweismittel in allen Einzelheiten bezeichnet werden, sondern insofern ausreichend aber auch erforderlich ist, dass sie zumindest ihrer Gattung nach bestimmt sind (vgl. BGH, Beschluss vom 15.10.1999 - StB 9/99, zitiert nach juris, Rdnr. 13; BGH, Beschluss vom 21.11.2001 - StB 20/01, zitiert nach juris, Rdnr. 4).

  • BVerfG, 24.02.2011 - 2 BvR 1596/10

    Einfachrechtlicher Richtervorbehalt (Blutentnahme zum Nachweis einer

    Auszug aus AG Pirmasens, 17.12.2015 - 1 Ls 4152 Js 25/15
    Es besteht kein Rechtssatz des Inhalts, dass im Fall einer rechtsfehlerhaften Beweiserhebung die Verwertung der gewonnenen Beweise stets unzulässig wäre, vielmehr ist die Frage, ob im jeweils konkreten Fall von einem Beweisverwertungsverbot auszugehen ist, nach den Umständen des Einzelfalls, insbesondere nach der Art des Verbots und dem Gewicht des Verstoßes unter Abwägung der widerstreitenden Interessen zu entscheiden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24.02.2011 - 2 BvR 1596/10, 2 BvR 2346/10, zitiert nach juris, Rdnr. 10; BVerfG, Beschluss vom 02.07.2009 - 2 BvR 2225/08, zitiert nach juris, Rdnr. 15; BVerfG, Beschluss vom 28.07.2008 - 2 BvR 784/08, zitiert nach juris, Rdnr. 9; BGH, Urteil vom 11.11.1998 - 3 StR 181/98, zitiert nach juris, Rdnr. 10).

    Daran gemessen bedeutet ein Beweisverwertungsverbot eine Ausnahme, die nur nach ausdrücklicher gesetzlicher Vorschrift oder aus übergeordneten wichtigen Gründen im Einzelfall anzuerkennen ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24.02.2011 - 2 BvR 1596/10, 2 BvR 2346/10, zitiert nach juris, Rdnr. 10; BVerfG, Beschluss vom 02.07.2009 - 2 BvR 2225/08, zitiert nach juris, Rdnr. 16; BGH, Urteil vom 11.11.1998 - 3 StR 181/98, zitiert nach juris, Rdnr. 10).

  • BVerfG, 08.11.2001 - 2 BvR 2257/00

    Anforderungen an die Begründung eines Durchsuchungsbeschlusses

    Auszug aus AG Pirmasens, 17.12.2015 - 1 Ls 4152 Js 25/15
    Ob dies der Fall ist, hängt von den Umständen des konkreten Falles ab, die in ihrer Gesamtheit zu würdigen sind (Anschluss BVerfG, 8. November 2001, 2 BvR 2257/00, StV 2002, 113).

    Bei der Frage, ob von einem Beweisverwertungsverbot wegen Mängeln der Durchsuchungsanordnung auszugehen ist, hat eine Abwägung des öffentlichen Interesses an einer effektiven Strafverfolgung und der Wahrheitsermittlung im Strafverfahren einerseits mit dem betroffenen Individualinteresse andererseits im jeweiligen Einzelfall zu erfolgen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 08.11.2001 - 2 BvR 2257/00; BVerfG, Beschluss vom 02.07.2009 - 2 BvR 2225/08, zitiert nach juris, Rdnr. 17; BGH, Urteil vom 11.11.1998 - 3 StR 181/98, zitiert nach juris, Rdnr. 10).

  • BGH, 15.10.1999 - 2 BJs 20/97

    Verdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung;

  • BVerfG, 28.07.2008 - 2 BvR 784/08

    Recht auf effektiven Rechtsschutz (fehlende Dokumentation der Anordnung einer

  • BGH, 09.04.2009 - StB 6/09

    Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung; Durchsuchung bei Dritten

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98

    Großer Lauschangriff: Erheblicher Teil der StPO-Regeln zur akustischen

  • BVerfG, 09.02.2005 - 2 BvR 984/04

    Verletzung von GG Art 13 Abs 1, Abs 2 iVm Art 19 Abs 4 durch unzureichend

  • BVerfG, 16.03.2006 - 2 BvR 954/02

    Hinreichende Bestimmtheit von § 96 Nr 4 AMG 1976 iVm § 2 Abs 1 Nr 5 AMG 1976 -

  • BVerfG, 20.04.2005 - 1 BvR 1084/99

    Antrag auf Festsetzung des Gegenstandswerts im Rahmen einer

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