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   AG Pirmasens, 30.01.2018 - 1 VRJs 91/17 jug   

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AG Pirmasens, 30.01.2018 - 1 VRJs 91/17 jug (https://dejure.org/2018,26947)
AG Pirmasens, Entscheidung vom 30.01.2018 - 1 VRJs 91/17 jug (https://dejure.org/2018,26947)
AG Pirmasens, Entscheidung vom 30. Januar 2018 - 1 VRJs 91/17 jug (https://dejure.org/2018,26947)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 2 Abs 2 JGG, § 52a Abs 1 S 1 JGG, § 72 Abs 4 S 1 JGG, § 82 Abs 1 S 2 JGG, § 83 Abs 1 JGG
    Übergang der Vollstreckungszuständigkeit auf den besonderen Vollstreckungsleiter

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übergang der Vollstreckungszuständigkeit auf den besonderen Vollstreckungsleiter gemäß § 85 Abs. 2 Jugendgerichtsgesetz (JGG)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Vollumfassende Zuständigkeit für Strafzeitberechnung durch besonderen Vollstreckungsleiter nach vollständigem Zuständigkeitswechsel

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 15.05.1999 - 2 BvR 116/99

    Nichtanrechnung sog verfahrensfremder Untersuchungshaft auf in anderer Sache

    Auszug aus AG Pirmasens, 30.01.2018 - 1 VRJs 91/17
    Doch selbst wenn es sich bei einer polizeirechtlichen Ingewahrsamnahme um eine Freiheitsentziehung in diesem Sinne handeln würde, würde es vorliegend an dem von § 52a Abs. 1 S. 1 JGG, § 39 Abs. 1 S. 1 StVollstrO vorausgesetzten "Anlass" fehlen, was auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Anrechnung von Untersuchungshaft gilt (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 28.09.1998 - 2 BvR 2232/94, zitiert nach juris, Rn. 19 ff.; BVerfG, Beschluss vom 15.05.1999 - 2 BvR 116/99, zitiert nach juris, Rn. 17; BVerfG, Beschluss vom 15.12.1999 - 2 BvR 1447/99, zitiert nach juris, Rn. 12 ff.; BVerfG, Beschluss vom 25.11.2002 - 2 BvR 1335/02, zitiert nach juris, Rn. 2; vgl. auch BGH, Beschluss vom 26.06.1997 - StB 30/96, zitiert nach juris, Rn. 11 ff.).

    Zwar kommt es danach auch in Betracht, dass in einem nach § 154 StPO eingestellten Verfahren verbüßte Untersuchungshaft anzurechnen ist, was dann geboten ist, wenn zwischen der die Untersuchungshaft auslösenden Tat und der Tat, die der Verurteilung zugrunde liegt, ein funktionaler Zusammenhang oder zwischen ihnen ein irgendwie gearteter sachlicher Bezug besteht (BVerfG, Beschluss vom 15.05.1999 - 2 BvR 116/99, zitiert nach juris, Rn. 17; BVerfG, Beschluss vom 25.11.2002 - 2 BvR 1335/02, zitiert nach juris, Rn. 2).

  • BVerfG, 25.11.2002 - 2 BvR 1335/02

    Zu den Anforderungen des Art 2 Abs 2 S 2 GG an die Anrechnung von

    Auszug aus AG Pirmasens, 30.01.2018 - 1 VRJs 91/17
    Doch selbst wenn es sich bei einer polizeirechtlichen Ingewahrsamnahme um eine Freiheitsentziehung in diesem Sinne handeln würde, würde es vorliegend an dem von § 52a Abs. 1 S. 1 JGG, § 39 Abs. 1 S. 1 StVollstrO vorausgesetzten "Anlass" fehlen, was auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Anrechnung von Untersuchungshaft gilt (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 28.09.1998 - 2 BvR 2232/94, zitiert nach juris, Rn. 19 ff.; BVerfG, Beschluss vom 15.05.1999 - 2 BvR 116/99, zitiert nach juris, Rn. 17; BVerfG, Beschluss vom 15.12.1999 - 2 BvR 1447/99, zitiert nach juris, Rn. 12 ff.; BVerfG, Beschluss vom 25.11.2002 - 2 BvR 1335/02, zitiert nach juris, Rn. 2; vgl. auch BGH, Beschluss vom 26.06.1997 - StB 30/96, zitiert nach juris, Rn. 11 ff.).

    Zwar kommt es danach auch in Betracht, dass in einem nach § 154 StPO eingestellten Verfahren verbüßte Untersuchungshaft anzurechnen ist, was dann geboten ist, wenn zwischen der die Untersuchungshaft auslösenden Tat und der Tat, die der Verurteilung zugrunde liegt, ein funktionaler Zusammenhang oder zwischen ihnen ein irgendwie gearteter sachlicher Bezug besteht (BVerfG, Beschluss vom 15.05.1999 - 2 BvR 116/99, zitiert nach juris, Rn. 17; BVerfG, Beschluss vom 25.11.2002 - 2 BvR 1335/02, zitiert nach juris, Rn. 2).

  • BGH, 12.10.1977 - 2 StR 410/77

    Fassung des Urteilstenors - Anrechnung der Untersuchungshaft - Strafaussetzung

    Auszug aus AG Pirmasens, 30.01.2018 - 1 VRJs 91/17
    Nach vollständigem Wechsel der Zuständigkeit auf den besonderen Vollstreckungsleiter ist dieser, wie bereits ausgeführt, grundsätzlich auch für die Strafzeitberechnung und somit auch die Frage der Berücksichtigung etwaiger von Gesetzes wegen anzurechnender Zeiten im Sinne von § 52a Abs. 1 S. 1 JGG, § 39 Abs. 1 StVollstrO zuständig, da es diesbezüglich keiner Tenorierung durch das erkennende Gericht bedarf (vgl. BGH, Beschluss vom 04.08.1983 - 4 StR 236/83, zitiert nach juris, Rn. 6 f.; BGH, Beschluss vom 12.10.1977 - 2 StR 410/77, zitiert nach juris, Rn. 3 f.; BGH, Beschluss vom 07.04.1994 - 1 StR 166/94, zitiert nach juris, Rn. 2 zur insoweit vergleichbaren Lage bei § 51 Abs. 1 StGB; Eisenberg, JGG, 19. Auflage, § 52a, Rn. 9, § 54, Rn. 22, zitiert nach beck-online; Schatz in: D/S/S, JGG, 7. Auflage, § 52a JGG, Rn. 10; Brunner/Dölling, JGG, 12. Auflage, § 54, Rn. 9; a.A. Schady in: Ostendorf, 10. Auflage, § 54 JGG, Rn. 12).

    Die Berücksichtigung etwaiger anzurechnender Zeiten im Sinne von § 52a Abs. 1 S. 1 JGG, § 39 Abs. 1 StVollstrO obliegt im Rahmen der Strafzeitberechnung der jeweils zuständigen Vollstreckungsbehörde (vgl. BGH, Urteil vom 07.09.1962 - 4 StR 264/62, zitiert nach juris, Rn. 19; BGH, Beschluss vom 25.01.1967 - 2 StR 424/66, zitiert nach juris, Rn. 6; BGH, Beschluss vom 12.10.1977 - 2 StR 410/77, zitiert nach juris, Rn. 4), bei der Verurteilung eines Jugendlichen somit dem jeweils zuständigen Vollstreckungsleiter.

  • OLG Jena, 06.10.2009 - 1 AR (S) 65/09

    Zuständigkeit des Jugendrichters als Vollstreckungsleiter für die Einleitung der

    Auszug aus AG Pirmasens, 30.01.2018 - 1 VRJs 91/17
    Denn aus dem Regelungszusammenhang mit § 84 Abs. 1, 2 JGG ergibt sich, dass der Übergang der Vollstreckungszuständigkeit nach § 85 Abs. 2 S. 1 JGG die Einleitung der Vollstreckung voraussetzt (vgl. Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 06.10.2009 - 1 AR (S) 65/09, zitiert nach juris, Rn. 13; vgl. auch Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom 27.06.1991 - 1 AR 62/91 - 1 - n.v.).

    Die Einleitung der Vollstreckung erschöpft sich jedoch nicht bereits in der Ladung des Verurteilten zum Strafantritt und dem Aufnahmeersuchen an die zuständige Jugendstrafanstalt, vielmehr sind mit der Einleitung der Vollstreckung einer Jugendstrafe die in den Richtlinien zum JGG unter VI. zu §§ 82 - 85 JGG genannten weiteren Aufgaben verbunden (vgl. Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 06.10.2009 - 1 AR (S) 65/09, zitiert nach juris, Rn. 16), wozu auch die Ermittlung der zur Berechnung der Strafzeit erforderlichen Daten (vgl. § 30 Abs. 1 Nrn. 3 bis 6 StVollstrO) durch den ursprünglichen Vollstreckungsleiter bzw. die in § 30 StVollstrO zwar nicht ausdrücklich aufgeführte jedoch ausweislich § 36 Abs. 1 S. 2 StVollstrO der Vollstreckungsbehörde zugewiesene Strafzeitberechnung gemäß §§ 1 Abs. 3, 37 ff. StVollstrO gehört.

  • BVerfG, 15.12.1999 - 2 BvR 1447/99

    Zur Anrechnung von verfahrensfremder Untersuchungshaft

    Auszug aus AG Pirmasens, 30.01.2018 - 1 VRJs 91/17
    Doch selbst wenn es sich bei einer polizeirechtlichen Ingewahrsamnahme um eine Freiheitsentziehung in diesem Sinne handeln würde, würde es vorliegend an dem von § 52a Abs. 1 S. 1 JGG, § 39 Abs. 1 S. 1 StVollstrO vorausgesetzten "Anlass" fehlen, was auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Anrechnung von Untersuchungshaft gilt (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 28.09.1998 - 2 BvR 2232/94, zitiert nach juris, Rn. 19 ff.; BVerfG, Beschluss vom 15.05.1999 - 2 BvR 116/99, zitiert nach juris, Rn. 17; BVerfG, Beschluss vom 15.12.1999 - 2 BvR 1447/99, zitiert nach juris, Rn. 12 ff.; BVerfG, Beschluss vom 25.11.2002 - 2 BvR 1335/02, zitiert nach juris, Rn. 2; vgl. auch BGH, Beschluss vom 26.06.1997 - StB 30/96, zitiert nach juris, Rn. 11 ff.).
  • BVerfG, 28.09.1998 - 2 BvR 2232/94

    Fehlende Anrechnung sog verfahrensfremder Untersuchungshaft auf in anderer Sache

    Auszug aus AG Pirmasens, 30.01.2018 - 1 VRJs 91/17
    Doch selbst wenn es sich bei einer polizeirechtlichen Ingewahrsamnahme um eine Freiheitsentziehung in diesem Sinne handeln würde, würde es vorliegend an dem von § 52a Abs. 1 S. 1 JGG, § 39 Abs. 1 S. 1 StVollstrO vorausgesetzten "Anlass" fehlen, was auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Anrechnung von Untersuchungshaft gilt (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 28.09.1998 - 2 BvR 2232/94, zitiert nach juris, Rn. 19 ff.; BVerfG, Beschluss vom 15.05.1999 - 2 BvR 116/99, zitiert nach juris, Rn. 17; BVerfG, Beschluss vom 15.12.1999 - 2 BvR 1447/99, zitiert nach juris, Rn. 12 ff.; BVerfG, Beschluss vom 25.11.2002 - 2 BvR 1335/02, zitiert nach juris, Rn. 2; vgl. auch BGH, Beschluss vom 26.06.1997 - StB 30/96, zitiert nach juris, Rn. 11 ff.).
  • BGH, 25.11.1997 - 1 StR 465/97

    Möglichkeit eines Hindernisses für die Durchsetzung des staatlichen

    Auszug aus AG Pirmasens, 30.01.2018 - 1 VRJs 91/17
    Auch wenn die tatsächlichen Auswirkungen auf einen Beschuldigten bzw. Betroffenen in subjektiver Hinsicht faktisch ähnlich sind, führt dies nicht zu einer rechtlich zwingenden Gleichstellung zwischen Freiheitsentziehung und Gewahrsamsvollzug als Freiheitsbeschränkung (vgl. Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom 15.10.1974 - Ws 341/74, NJW 1975, S. 509, zitiert nach beck-online; BGH, Urteil vom 13.06.1978 - 1 StR 108/78, zitiert nach juris, Rn. 17; BGH, Beschluss vom 25.11.1997 - 1 StR 465/97, zitiert nach juris, unter 3.).
  • BGH, 07.09.1962 - 4 StR 264/62

    Versäumnis einer rechtzeitigen Einlegung der Revision durch einen Angeklagten und

    Auszug aus AG Pirmasens, 30.01.2018 - 1 VRJs 91/17
    Die Berücksichtigung etwaiger anzurechnender Zeiten im Sinne von § 52a Abs. 1 S. 1 JGG, § 39 Abs. 1 StVollstrO obliegt im Rahmen der Strafzeitberechnung der jeweils zuständigen Vollstreckungsbehörde (vgl. BGH, Urteil vom 07.09.1962 - 4 StR 264/62, zitiert nach juris, Rn. 19; BGH, Beschluss vom 25.01.1967 - 2 StR 424/66, zitiert nach juris, Rn. 6; BGH, Beschluss vom 12.10.1977 - 2 StR 410/77, zitiert nach juris, Rn. 4), bei der Verurteilung eines Jugendlichen somit dem jeweils zuständigen Vollstreckungsleiter.
  • BGH, 25.01.1967 - 2 StR 424/66

    Fehlerhafte Berechnung der Gesamtstrafe - Kompetenzfragen im Verhältnis zur

    Auszug aus AG Pirmasens, 30.01.2018 - 1 VRJs 91/17
    Die Berücksichtigung etwaiger anzurechnender Zeiten im Sinne von § 52a Abs. 1 S. 1 JGG, § 39 Abs. 1 StVollstrO obliegt im Rahmen der Strafzeitberechnung der jeweils zuständigen Vollstreckungsbehörde (vgl. BGH, Urteil vom 07.09.1962 - 4 StR 264/62, zitiert nach juris, Rn. 19; BGH, Beschluss vom 25.01.1967 - 2 StR 424/66, zitiert nach juris, Rn. 6; BGH, Beschluss vom 12.10.1977 - 2 StR 410/77, zitiert nach juris, Rn. 4), bei der Verurteilung eines Jugendlichen somit dem jeweils zuständigen Vollstreckungsleiter.
  • BGH, 19.11.1970 - 2 StR 510/70

    Anwendung des festen Umrechnungsmaßstabs bei der Anrechnung einer

    Auszug aus AG Pirmasens, 30.01.2018 - 1 VRJs 91/17
    Ein im Tenor aufzunehmender Fall des § 52a Abs. 1 S. 2 JGG (vgl. BGH, Beschluss vom 19.11.1970 - 2 StR 510/70, zitiert nach juris, Rn. 4; Brunner/Dölling, JGG, 12. Auflage, § 54, Rn. 9) lag hier nicht vor.
  • OLG Zweibrücken, 15.10.1974 - Ws 341/74
  • OLG Oldenburg, 30.04.1982 - 2 Ws 158/82

    Erforderlichkeit eines Ausspruchs im Urteil für die Anrechnung einer im Ausland

  • BGH, 26.06.1997 - StB 30/96

    Anrechnung von verfahrensfremder Untersuchungshaft bei funktionaler

  • BGH, 04.08.1983 - 4 StR 236/83

    Notwendigkeit einer richterliche Entscheidung über die Anrechnung der aus Anlass

  • OLG Karlsruhe, 17.09.1992 - 2 VAs 15/92

    Jugendrichter; Unterbrechung; Strafvollstreckung

  • BGH, 07.04.1994 - 1 StR 166/94

    Täter - Auslieferungshaft - Ungarn - Anrechnungsverhältnis - Freiheitsstrafe

  • BGH, 13.06.1978 - 1 StR 108/78

    Vorliegen der deutschen Gerichtsbarkeit bei Rücknahme des allgemeinen Verzichts

  • BGH, 26.10.2016 - 2 ARs 44/16

    Zuständigkeit für die Vollstreckung einer Jugendstrafe nach Aufnahme des

  • LSG Rheinland-Pfalz, 17.12.1991 - L 1 Ar 62/91
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