Rechtsprechung
AG Potsdam, 26.05.2011 - 43 F 71/11 |
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (6)
- VerfG Brandenburg, 18.10.2013 - VfGBbg 1/13
Rechtsschutzbedürfnis; Erledigung des Begehrens; Subsidiarität
wegen der Beschlüsse des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 1. November 2012 (Az.: 15 UFH 3/12), vom 27. Juli 2011 und 27. Juni 2011 (Az.: 15 UF 168/11) sowie des Beschlusses des Amtsgerichts Potsdam vom 26. Mai 2011 (Az.: 43 F 71/11).Das Amtsgericht Potsdam ordnete mit Beschluss vom 26. Mai 2011 an, dass dem Beschwerdeführer nur noch begleiteter Umgang mit seinem Sohn zustehe und der Umgang jeden zweiten Samstag von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr stattfinde (Az. 43 F 71/11).
Mit Schriftsatz vom 18. Januar 2013 hat der Antragsteller sinngemäß erklärt, dass mit dem Antrag vom 2. Januar 2013 auch eine Verfassungsbeschwerde erhoben werden sollte, die sich gegen die Beschlüsse des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 1. November 2012 im Verfahren 15 UFH 3/12, vom 27. Juli 2011 und 27. Juni 2011 im Verfahren 15 UF 168/11 und gegen den Beschluss des Amtsgerichts Potsdam vom 26. Mai 2011 im Verfahren 43 F 71/11 richte.
- OLG Brandenburg, 02.04.2015 - 15 UF 168/11
Umgangsrechtsregelung: Erfordernis eines begleitenden Umgangs eines Vaters mit …
Die Beschwerde des Vaters gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts - Potsdam vom 26. Mai 2011 - 43 F 71/11 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der vom Amtsgericht angeordnete begleitete Umgang mit seinem Sohn Y... K..., geb. - VerfG Brandenburg, 22.02.2013 - VfGBbg 1/13
Vorwegnahme; Abwägung; Gemeinwohl
Mit seinem am 2. Januar 2013 gestellten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wendet sich der Antragsteller gegen diesen Beschluss sowie ferner gegen die Beschlüsse des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 27. Juli 2011 und 27. Juni 2011 im Verfahren 15 UF 168/11 und gegen den Beschluss des Amtsgerichts Potsdam vom 26. Mai 2011 im Verfahren 43 F 71/11.die Vollziehung der Beschlüsse des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 27. Juli 2011 und 27. Juni 2011 im Verfahren 15 UF 168/11 und des Beschlusses des Amtsgerichts Potsdam vom 26. Mai 2011 im Verfahren 43 F 71/11 einstweilen auszusetzen.
- VerfG Brandenburg, 16.12.2011 - VfGBbg 16/11
Verfassungsbeschwerde gegen die Änderung einer Umgangsregelung
In einem weiteren, von der Äußerungsberechtigten eingeleiteten Abänderungsverfahren hat das Amtsgericht Potsdam nach mündlicher Verhandlung und Anhörung des Kindes mit Beschluss vom 26. Mai 2011 das Umgangsrecht erheblich eingeschränkt (Az.: 43 F 71/11). - VerfG Brandenburg, 15.07.2011 - VfGBbg 22/11
Im Hinblick auf die Geltendmachung von Grundrechten der EMRK unzulässige, im …
Das Umgangsrecht des Vaters wurde durch Beschluss des Amtsgerichts Potsdam vom 26. Mai 2011 (Az.: 43 F 71/11) erheblich eingeschränkt. - VerfG Brandenburg, 15.07.2011 - VfGBbg 1/11
International gewährleistete Grundrechte als Auslegungshilfe; Rechte der …
Das Umgangsrecht des Vaters wurde durch Beschluss des Amtsgerichts Potsdam vom 26. Mai 2011 (Az.: 43 F 71/11) erheblich eingeschränkt.