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AG Prüm, 21.04.2004 - 6 C 557/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Schadensersatz nach einem Unfall im öffentlichen Straßenverkehr; Verstoß gegen die im Verkehr erforderliche Sorgfalt bei einem Zusammenstoß mit einem Rettungswagen; Zulässigkeit eines vorsichtigen Hineintastens in den Kreuzungsbereich; Voraussetzungen für ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1; StVO § 38 Abs. 1 S. 2
Haftungsverteilung bei Kollision mit einem Sonderrechte in Anspruch nehmenden Rettungswagen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Einsatzfahrzeuge berücksichtigen!
- Info-Letter Versicherungs- und Haftungsrecht , S. 11 (Kurzinformation)
Betriebsgefahr bei Kollision eines Pkw mit einem Einsatzwagen
Papierfundstellen
- NJW-RR 2004, 965
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 17.12.1974 - VI ZR 207/73
Haftungsverteilung bei Kollision mit einem unter Inanspruchnahme von …
Auszug aus AG Prüm, 21.04.2004 - 6 C 557/03
Zwar bleibt das Wegerechtsfahrzeug grundsätzlich an die Verkehrsregeln gebunden, nur dürfen andere Verkehrsteilnehmer, welche nach § 38 Abs. 1 Satz 2 StVO freie Bahn schaffen müssen, ihren Vortritt, z.B. bei Grün oder bei Vorfahrt, ausnahmsweise nicht wahrnehmen (BGH, NJW 1975, 648 f.;… Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 35. Aufl. 1999, § 38 StVO Rdn. 10 m.w.N.). - BGH, 27.11.1961 - III ZR 170/60
Halten bei Ertönen des Martinshorns
Auszug aus AG Prüm, 21.04.2004 - 6 C 557/03
Denn wer nicht ausmachen kann, woher das Vorrechtsfahrzeug kommt, darf an Ort und Stelle anhalten und sich zunächst orientieren (BGH, NJW 1962, 797-800, LS b, 799 f.).