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   AG Prüm, 21.04.2004 - 6 C 557/03   

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https://dejure.org/2004,13585
AG Prüm, 21.04.2004 - 6 C 557/03 (https://dejure.org/2004,13585)
AG Prüm, Entscheidung vom 21.04.2004 - 6 C 557/03 (https://dejure.org/2004,13585)
AG Prüm, Entscheidung vom 21. April 2004 - 6 C 557/03 (https://dejure.org/2004,13585)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schadensersatz nach einem Unfall im öffentlichen Straßenverkehr; Verstoß gegen die im Verkehr erforderliche Sorgfalt bei einem Zusammenstoß mit einem Rettungswagen; Zulässigkeit eines vorsichtigen Hineintastens in den Kreuzungsbereich; Voraussetzungen für ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1; StVO § 38 Abs. 1 S. 2
    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem Sonderrechte in Anspruch nehmenden Rettungswagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 965
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.12.1974 - VI ZR 207/73

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem unter Inanspruchnahme von

    Auszug aus AG Prüm, 21.04.2004 - 6 C 557/03
    Zwar bleibt das Wegerechtsfahrzeug grundsätzlich an die Verkehrsregeln gebunden, nur dürfen andere Verkehrsteilnehmer, welche nach § 38 Abs. 1 Satz 2 StVO freie Bahn schaffen müssen, ihren Vortritt, z.B. bei Grün oder bei Vorfahrt, ausnahmsweise nicht wahrnehmen (BGH, NJW 1975, 648 f.; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 35. Aufl. 1999, § 38 StVO Rdn. 10 m.w.N.).
  • BGH, 27.11.1961 - III ZR 170/60

    Halten bei Ertönen des Martinshorns

    Auszug aus AG Prüm, 21.04.2004 - 6 C 557/03
    Denn wer nicht ausmachen kann, woher das Vorrechtsfahrzeug kommt, darf an Ort und Stelle anhalten und sich zunächst orientieren (BGH, NJW 1962, 797-800, LS b, 799 f.).
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