Rechtsprechung
AG Recklinghausen, 24.01.2017 - 90 C 75/16 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beschlussfassungen der Wohnungseigentümergemeinschaft i.R.d. Grundsatzes der ordnungsgemäßen Verwaltung; Verwaltung der Wohnungseigentümergemeinschaft durch Erstellen einer Abrechnung der Einnahmen und Ausgaben nach Ablauf eines Kalenderjahres
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Anforderungen an eine Gesamtjahresrechnung
Papierfundstellen
- ZMR 2017, 934
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- LG Dortmund, 24.11.2015 - 9 S 41/14
"Sonderkosten" haben in der Jahresabrechnung nichts verloren!
Auszug aus AG Recklinghausen, 24.01.2017 - 90 C 75/16
Die Eigentümer müssen nachvollziehen können, was mit den eingezahlten Mitteln geschehen ist, insbesondere ob sie entsprechend den Vorgaben des Wirtschaftsplans eingesetzt worden sind (vergleiche dazu BGH in NJW 2014, 145 ff.; Landgericht Dortmund in ZMR 2016, 221).Dazu muss die Darstellung sowohl die Zahlungen ausweisen, die die Wohnungseigentümer auf die Instandhaltungsrücklage tatsächlich erbracht haben, als auch die Beträge, die sie schulden, aber nicht aufgebracht haben (vergleiche dazu Landgericht Dortmund in ZMR 2016, 640 ff.).
Die Darstellung einer Saldenliste kann in diesem Zusammenhang nicht verlangt werden, da es sich dabei nicht um zwingende Bestandteile einer Jahresabrechnung handelt (vergleiche dazu Landgericht Dortmund in ZMR 2016, 221).
- OLG Oldenburg, 18.10.2007 - 6 W 28/07
Anforderungen an Jahresabrechnung des Verwalters
Auszug aus AG Recklinghausen, 24.01.2017 - 90 C 75/16
Die Angaben in die jeweiligen Jahresabrechnungen müssen dabei so detailliert und verständlich sein, dass der Berechtigte ohne fremde Hilfe in der Lage ist, die Angaben zu überprüfen (vergleiche dazu OLG Oldenburg in ZMR 2008, 238 ff.). - BGH, 11.10.2013 - V ZR 271/12
Wohnungseigentum: Notwendiger Inhalt einer Gesamtjahresabrechnung
Auszug aus AG Recklinghausen, 24.01.2017 - 90 C 75/16
Die Eigentümer müssen nachvollziehen können, was mit den eingezahlten Mitteln geschehen ist, insbesondere ob sie entsprechend den Vorgaben des Wirtschaftsplans eingesetzt worden sind (vergleiche dazu BGH in NJW 2014, 145 ff.; Landgericht Dortmund in ZMR 2016, 221).