Rechtsprechung
AG Regensburg, 05.07.2013 - 4 C 3780/12 |
Volltextveröffentlichung
- JurPC
Sittenwidrige Schädigung durch Massenabmahnungen
Kurzfassungen/Presse (8)
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Haftung der Geschäftsführung und der abmahnenden U+C Rechtsanwälte für rechtsmissbräuchliche KVR-Abmahnungen
- ems-it-blawg.de (Kurzinformation)
Massenabmahner KVR und Kanzlei U+C zu Schadenersatz verurteilt!
- rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)
Sittenwidrige Schädigung durch Massenabmahnungen
- channelpartner.de (Kurzinformation)
Abmahnmissbrauch - Abmahnanwälte müssen haften
- shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)
Massenabmahner und ihre Anwälte haften persönlich
- regensburg-digital.de (Pressebericht, 05.07.2013)
"Porno-Pranger"-Kanzlei unterliegt in Musterprozess: "Sittenwidrig, unseriös, moralisch verwerflich"
- anwalt.de (Kurzinformation)
Rechtsmissbrauch: U+C Rechtsanwälte haften für Abmahnungen im Wettbewerbsrecht
- ipcl-rieck.com (Kurzinformation)
Rechtsmissbrauch: U +C Rechtsanwälte haften für Abmahnungen im Wettbewerbsrecht
Sonstiges
- ra-felling.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)
Drescher und Rechtsanwälte U + C verurteilt
Verfahrensgang
- AG Regensburg, 05.07.2013 - 4 C 3780/12
- LG Regensburg, 02.12.2014 - 2 S 194/13
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- LG Bochum, 18.03.2004 - 9 S 289/03
Auszug aus AG Regensburg, 05.07.2013 - 4 C 3780/12
In der Rechtsprechung ist zudem anerkannt, wenn auch nicht unumstritten, dass demjenigen der sich gegen eine rechtsmißbräuchliche Abmahnung im Sinne des § 8 UWG zur Wehr setzt ein Schadensersatzanspruch gemäß § 826 BGB zustehen kann (vgl. insoweit Amtsgericht Schleiden, Aktenzeichen 9 C 158/12; Amtsgericht Bochum‚ Aktenzeichen 63 C 211/03; Landgericht Bochum, Aktenzeichen 9 S 289/03 und Oberlandesgericht Hamm, 4. Zivilsenat, Aktenzeichen 4 U 149/09, wobei dort ein Anspruch letztlich auf Grund Beweisfäliigkeit des Klagenden abgelehnt wurde). - OLG Hamm, 03.12.2009 - 4 U 149/09
Kein Kostenersatz für Gegenabmahnung
Auszug aus AG Regensburg, 05.07.2013 - 4 C 3780/12
In der Rechtsprechung ist zudem anerkannt, wenn auch nicht unumstritten, dass demjenigen der sich gegen eine rechtsmißbräuchliche Abmahnung im Sinne des § 8 UWG zur Wehr setzt ein Schadensersatzanspruch gemäß § 826 BGB zustehen kann (vgl. insoweit Amtsgericht Schleiden, Aktenzeichen 9 C 158/12; Amtsgericht Bochum‚ Aktenzeichen 63 C 211/03; Landgericht Bochum, Aktenzeichen 9 S 289/03 und Oberlandesgericht Hamm, 4. Zivilsenat, Aktenzeichen 4 U 149/09, wobei dort ein Anspruch letztlich auf Grund Beweisfäliigkeit des Klagenden abgelehnt wurde). - BGH, 17.01.2008 - III ZR 239/06
Werbung eines Partnervermittlungsinstituts mit einer nicht vermittlungsbereiten …
Auszug aus AG Regensburg, 05.07.2013 - 4 C 3780/12
Unlauterkeitsbegriff des UWG nicht ohne weiteres mit Sittenwidrigkeit im Sinne von § 826 BGB gleichgesetzt werden kann (vgl. BGH, NJW 2008, 982) und dass eine gewisse Schädigung anderer Wettbewerber in der Natur des Wirtschaftskampfes liegt (…vgl. Palandt/Sprau, § 826, Rnr. 59). - AG Bochum, 11.11.2003 - 63 C 211/03
Abmahnung - Abmahnkosten - Rechtsmissbrauch
Auszug aus AG Regensburg, 05.07.2013 - 4 C 3780/12
In der Rechtsprechung ist zudem anerkannt, wenn auch nicht unumstritten, dass demjenigen der sich gegen eine rechtsmißbräuchliche Abmahnung im Sinne des § 8 UWG zur Wehr setzt ein Schadensersatzanspruch gemäß § 826 BGB zustehen kann (vgl. insoweit Amtsgericht Schleiden, Aktenzeichen 9 C 158/12; Amtsgericht Bochum‚ Aktenzeichen 63 C 211/03; Landgericht Bochum, Aktenzeichen 9 S 289/03 und Oberlandesgericht Hamm, 4. Zivilsenat, Aktenzeichen 4 U 149/09, wobei dort ein Anspruch letztlich auf Grund Beweisfäliigkeit des Klagenden abgelehnt wurde).