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AG Reinbek, 12.04.2011 - 10 F 144/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtshängigkeit eines bezifferten Zahlungsantrags als Voraussetzung für die Stellung eines Antrags auf Auskunftserteilung über das Vermögen des Antragsgegners i.R. einer Klage auf Zahlung von Kindesunterhalt und Trennungsunterhalt
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FamFG § 113 Abs. 1 S. 2; FamFG § 235; ZPO § 253
Rechtshängigkeit eines bezifferten Zahlungsantrags als Voraussetzung für die Stellung eines Antrags auf Auskunftserteilung über das Vermögen des Antragsgegners i.R. einer Klage auf Zahlung von Kindesunterhalt und Trennungsunterhalt - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- beck-blog (Kurzinformation)
Entweder oder
Papierfundstellen
- FamRZ 2011, 1807
Wird zitiert von ...
- AG Ludwigshafen, 23.06.2014 - 5a F 205/13
Unterhaltsstufenklage: Zulässigkeit eines Antrags auf gerichtliche …
Dies gilt erst recht, wenn wie vorliegend der Antragsgegner seine Auskunftspflicht anerkannt hat oder sich durch vollstreckbaren Vergleich zur Auskunft verpflichtet hat, denn in diesem Fall kann vermutet werden, dass er grundsätzlich auskunftswillig ist, mag er auch die Auskunft tatsächlich noch nicht oder noch nicht vollständig erteilt haben (vergl. Im Ergebnis für den Fall einer vorangegangenen Säumnisentscheidung AG Reinbek, Beschluss vom 12.04.2011 - 10 F 144/10).