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   AG Reutlingen, 22.03.2013 - 9 C 1614/12 WEG   

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https://dejure.org/2013,23360
AG Reutlingen, 22.03.2013 - 9 C 1614/12 WEG (https://dejure.org/2013,23360)
AG Reutlingen, Entscheidung vom 22.03.2013 - 9 C 1614/12 WEG (https://dejure.org/2013,23360)
AG Reutlingen, Entscheidung vom 22. März 2013 - 9 C 1614/12 WEG (https://dejure.org/2013,23360)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Okkupation von anhängigen Individualansprüchen eines Wohnungseigentümers durch die Wohnungseigentümergemeinschaft

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zu den Grenzen der Vergemeinschaftung von Individualansprüchen bei baulichen Veränderungen; §§ 10 Abs. 4, 10 Abs. 6 S. 3, 14 Nr. 1, 22 Abs. 1, 23 WEG

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Individualanspruch rechtshängig: WEG-Beschluss rechtswidrig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Wohnungseigentümer dürfen nicht Individualansprüche eines Mitglieds gegen dessen Willen ersatzlos okkupieren

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Wohnungseigentümer dürfen nicht Individualansprüche eines Mitglieds gegen dessen Willen ersatzlos okkupieren

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 15.01.2010 - V ZR 80/09

    Wohnungseigentum: Übertragung der auf das Gemeinschaftseigentum bezogenen

    Auszug aus AG Reutlingen, 22.03.2013 - 9 C 1614/12
    Es kann auch dahinstehen, ob der Kläger in entsprechender Anwendung der §§ 265, 325 ZPO seinen schon rechtshängig gemachten Individualanspruch weiterverfolgen kann, wenn die Gemeinschaft die Geltendmachung erst später an sich zieht und damit dem Wohnungseigentümer die Verfahrensführungsbefugnis entzieht (so OLG Hamm, ZWE 2010, 133; a.A. aber OLG München, NZM 2008, 76; OLG Hamburg, ZMR 2009, 306; Jennißen, in: Jennißen, a. a. O., § 10 Rn. 75 nach denen ein Mehrheitsbeschluss, einen bestimmten Beseitigungs oder Unterlassungsanspruch durch den Wohnungseigentümerverband verfolgen zu lassen, den einzelnen Miteigentümer nicht hindert, den Anspruch auch weiterhin individuell geltend zu machen).
  • BGH, 15.01.2010 - V ZR 72/09

    Wohnungseigentum: Vermietung an wechselnde Feriengäste als zulässige Wohnnutzung;

    Auszug aus AG Reutlingen, 22.03.2013 - 9 C 1614/12
    Das ist auch für Individualansprüche aufgrund baulicher Veränderungen anerkannt (BGH, Urteil vom 15.01.2010, V ZR 72/09; LG München I, Urteil vom 31.03.2011, 36 S 1580/11).
  • LG Hamburg, 15.11.2012 - 318 S 225/10

    Verwalter setzt WEG-Beschluss nicht vollständig um: Haftung!

    Auszug aus AG Reutlingen, 22.03.2013 - 9 C 1614/12
    aa) Im Grundsatz zutreffend gehen die Beklagten davon aus, dass auch Individualansprüche von einer Prozessstandschafterin geltend gemacht werden können (vgl. AG Reutlingen, Urteil vom 26.10.2012, 9 C 1190/12 WEG = ZMR 2013, 131 = BeckRS 2103, 02084; Spielbauer, in: Spielbauer/Then, WEG, 2. Aufl. 2012, § 10 Rn. 43; Skauradszun, ZMR 2010, 657, 658).
  • LG München I, 31.03.2011 - 36 S 1580/11

    Einstweiliges Verfügungsverfahren auf Nichtumsetzung eines Mehrheitsbeschlusses

    Auszug aus AG Reutlingen, 22.03.2013 - 9 C 1614/12
    Das ist auch für Individualansprüche aufgrund baulicher Veränderungen anerkannt (BGH, Urteil vom 15.01.2010, V ZR 72/09; LG München I, Urteil vom 31.03.2011, 36 S 1580/11).
  • OLG Hamburg, 24.10.2008 - 2 Wx 115/08

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Geltendmachung des Anspruchs auf Beseitigung

    Auszug aus AG Reutlingen, 22.03.2013 - 9 C 1614/12
    Es kann auch dahinstehen, ob der Kläger in entsprechender Anwendung der §§ 265, 325 ZPO seinen schon rechtshängig gemachten Individualanspruch weiterverfolgen kann, wenn die Gemeinschaft die Geltendmachung erst später an sich zieht und damit dem Wohnungseigentümer die Verfahrensführungsbefugnis entzieht (so OLG Hamm, ZWE 2010, 133; a.A. aber OLG München, NZM 2008, 76; OLG Hamburg, ZMR 2009, 306; Jennißen, in: Jennißen, a. a. O., § 10 Rn. 75 nach denen ein Mehrheitsbeschluss, einen bestimmten Beseitigungs oder Unterlassungsanspruch durch den Wohnungseigentümerverband verfolgen zu lassen, den einzelnen Miteigentümer nicht hindert, den Anspruch auch weiterhin individuell geltend zu machen).
  • AG Reutlingen, 26.10.2012 - 9 C 1190/12

    Lärmbeeinträchtigung: Subjektive Empfindungen maßgeblich!

    Auszug aus AG Reutlingen, 22.03.2013 - 9 C 1614/12
    aa) Im Grundsatz zutreffend gehen die Beklagten davon aus, dass auch Individualansprüche von einer Prozessstandschafterin geltend gemacht werden können (vgl. AG Reutlingen, Urteil vom 26.10.2012, 9 C 1190/12 WEG = ZMR 2013, 131 = BeckRS 2103, 02084; Spielbauer, in: Spielbauer/Then, WEG, 2. Aufl. 2012, § 10 Rn. 43; Skauradszun, ZMR 2010, 657, 658).
  • BGH, 26.10.2018 - V ZR 328/17

    Bestehen einer gekorenen Ausübungsbefugnis der Wohnungseigentümergemeinschaft für

    Ob und inwieweit es (insbesondere im Hinblick auf die in § 22 Abs. 1 und Abs. 2 WEG geregelten Zustimmungs- bzw. Mehrheitserfordernisse) mit dem Gebot ordnungsmäßiger Verwaltung ohnehin unvereinbar ist, gegen eine finanzielle Kompensation von der Durchführung der Beseitigung abzusehen (vgl. dazu AG Reutlingen, ZWE 2013, 408), kann dahinstehen, weil die bereits genannten gewichtigen Gründe für die Prozessführungsbefugnis des einzelnen Wohnungseigentümers streiten.
  • AG Reutlingen, 27.03.2013 - 9 C 404/13

    Abweichende Rechtsauffassung ist kein Verfügungsgrund!

    Dem Antragsteller steht auch ein Verfügungsanspruch zu, den das Gericht mit Urteil vom 22.03.2013 (9 C 1614/12 WEG) erkannt hat.
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