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   AG Rheinberg, 23.08.2018 - 4 Cs - 418 Js 126/18 - 271/18, 4 Cs 271/18   

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https://dejure.org/2018,26803
AG Rheinberg, 23.08.2018 - 4 Cs - 418 Js 126/18 - 271/18, 4 Cs 271/18 (https://dejure.org/2018,26803)
AG Rheinberg, Entscheidung vom 23.08.2018 - 4 Cs - 418 Js 126/18 - 271/18, 4 Cs 271/18 (https://dejure.org/2018,26803)
AG Rheinberg, Entscheidung vom 23. August 2018 - 4 Cs - 418 Js 126/18 - 271/18, 4 Cs 271/18 (https://dejure.org/2018,26803)
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  • LG Heilbronn, 27.04.2018 - 3 Qs 17/18

    Entziehung der Fahrerlaubnis: Aufhebung der Fahrerlaubnissperre zu einem

    Auszug aus AG Rheinberg, 23.08.2018 - 4 Cs 271/18
    Soweit manche Stimmen eine Zeit nach Abschluss des verkehrspsychologischen Kurses zur Reflexion des Erlernten und dessen Umsetzung im Alltag verlangen (vgl. LG Heilbronn, Beschl. v. 27.04.2018, BeckRS 2018, 9533), wäre durch den zwischenzeitlichen Zeitablauf auch diese Voraussetzung hinreichend erfüllt.
  • LG Düsseldorf, 02.03.1966 - IX Qs 101/66
    Auszug aus AG Rheinberg, 23.08.2018 - 4 Cs 271/18
    Unschädlich ist, dass der Antrag vor Ablauf der Mindestsperrzeit gestellt wurde, da eine Aufhebung erst zum 16.08.2018 - mithin dem Erreichen der Mindestsperrzeit - beantragt wurde (vgl. auch LG Düsseldorf, NJW 1966, 897).
  • LG Hildesheim, 14.05.2003 - 12 Qs 47/03

    Antrag auf Verkürzung der Sperrfrist zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis;

    Auszug aus AG Rheinberg, 23.08.2018 - 4 Cs 271/18
    Der Grad der Alkoholisierung lag mit 1, 5 Promille zwar spürbar über der Schwelle der absoluten Fahruntüchtigkeit, jedoch gleichzeitig noch in einem Bereich, der nicht auf einen vollkommen ausartenden Umgang mit Alkohol generell schließen lässt (vgl. insoweit Richtwerte des LG Hildesheim lt. Beschluss vom 14.05.2003, NStZ-RR 2003, 312).
  • LG Hof, 12.10.2000 - 1 Qs 193/00

    Voraussetzungen der Abkürzung der Sperrfrist für die Wiedererteilung der

    Auszug aus AG Rheinberg, 23.08.2018 - 4 Cs 271/18
    Die Einzelfallprüfung muss ergeben, dass der Verurteilte eine risikobewusstere Einstellung zum Straßenverkehr eingenommen und sich insoweit eine signifikante Handlungsänderung ergeben hat (vgl. LG Hof, Beschl. V. 12.10.2000, NZV 2001, 92).
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