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   AG Rheinberg, 28.03.2013 - 11 C 195/11   

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https://dejure.org/2013,45026
AG Rheinberg, 28.03.2013 - 11 C 195/11 (https://dejure.org/2013,45026)
AG Rheinberg, Entscheidung vom 28.03.2013 - 11 C 195/11 (https://dejure.org/2013,45026)
AG Rheinberg, Entscheidung vom 28. März 2013 - 11 C 195/11 (https://dejure.org/2013,45026)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Parkhausunfall, Ersatz von Kosten eines Kostenvoranschlags bei der Schadensberechnung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Parkhausunfall, Ersatz von Kosten eines Kostenvoranschlags bei der Schadensberechnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall bei Zusammenstoß mit einem entgegen der Fahrtrichtung stehenden Fahrzeug beim Ausparken im Parkhaus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Kostenvoranschlags

Besprechungen u.ä.

  • vogel.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kostenvoranschlag nur bedingt erstattungsfähig - Amtsgericht geht Mittelweg

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Sachsen, 25.05.1998 - 1 S 30/98

    Rechtsschutzbedürfnis; Antrag auf Zulassung der Beschwerde; Ablauf der

    Auszug aus AG Rheinberg, 28.03.2013 - 11 C 195/11
    Da nach § 632 III BGBKostenvoranschläge im Zweifel nicht zu vergüten sind, etwaige Kosten dann bei einer Beauftragung der Werkstatt regelmäßig auf die Werklohnforderung angerechnet werden, ist streitig, ob die Kostens eines Voranschlages überhaupt erstattungsfähig sind (vgl. Baumann / Hess / Jahn § 249 Rn 244 für Erstattung: LG Hildesheim NZV 2010, 34 mwH, LG Paderborn v. 7.5.1998 - 1 S 30/98 - AG Ahlen v. 15.5.2007 - 3 C 26/07 -, AG Neuss SP 2006, 174, AG Weilheim SP 2008, 333; gegen Erstattung: LG Aachen zfs 1983, 292; AG Bielefeld v. 25.8.1999 - 15 C 518/99 -, AG Lünen v. 9.9.1999 - 7 C 460/99 -).
  • LG Aachen, 08.01.1982 - 3 S 356/81
    Auszug aus AG Rheinberg, 28.03.2013 - 11 C 195/11
    Da nach § 632 III BGBKostenvoranschläge im Zweifel nicht zu vergüten sind, etwaige Kosten dann bei einer Beauftragung der Werkstatt regelmäßig auf die Werklohnforderung angerechnet werden, ist streitig, ob die Kostens eines Voranschlages überhaupt erstattungsfähig sind (vgl. Baumann / Hess / Jahn § 249 Rn 244 für Erstattung: LG Hildesheim NZV 2010, 34 mwH, LG Paderborn v. 7.5.1998 - 1 S 30/98 - AG Ahlen v. 15.5.2007 - 3 C 26/07 -, AG Neuss SP 2006, 174, AG Weilheim SP 2008, 333; gegen Erstattung: LG Aachen zfs 1983, 292; AG Bielefeld v. 25.8.1999 - 15 C 518/99 -, AG Lünen v. 9.9.1999 - 7 C 460/99 -).
  • LG Hildesheim, 04.09.2009 - 7 S 107/09

    Beweiswürdigung Verkehrsunfall - Parteiaussage/Zeugenaussage

    Auszug aus AG Rheinberg, 28.03.2013 - 11 C 195/11
    Da nach § 632 III BGBKostenvoranschläge im Zweifel nicht zu vergüten sind, etwaige Kosten dann bei einer Beauftragung der Werkstatt regelmäßig auf die Werklohnforderung angerechnet werden, ist streitig, ob die Kostens eines Voranschlages überhaupt erstattungsfähig sind (vgl. Baumann / Hess / Jahn § 249 Rn 244 für Erstattung: LG Hildesheim NZV 2010, 34 mwH, LG Paderborn v. 7.5.1998 - 1 S 30/98 - AG Ahlen v. 15.5.2007 - 3 C 26/07 -, AG Neuss SP 2006, 174, AG Weilheim SP 2008, 333; gegen Erstattung: LG Aachen zfs 1983, 292; AG Bielefeld v. 25.8.1999 - 15 C 518/99 -, AG Lünen v. 9.9.1999 - 7 C 460/99 -).
  • LG Frankfurt/Main, 16.04.2003 - 1 S 376/02

    Haftungsverteilung bei einem Unfall aufgrund eines Verstoßes gegen die

    Auszug aus AG Rheinberg, 28.03.2013 - 11 C 195/11
    Es kann dahinstehen, ob die Richtungsangaben in diesem Parkhaus im Hinblick auf die Besonderheiten des Außenbereichs und der fehlenden Pfeilangabe bei Ausfahren aus diesem Bereich gleichwohl einen Einbahnstraßencharakter begründet haben (zu den Folgen vgl. LG Frankfurt,NZV 2004, 32 ff), denn ein etwaiges " Verkehrt herumstehen" des klägerischen war für den Unfall nicht kausal.
  • BVerwG, 11.12.2008 - 3 C 26.07

    Fahrerlaubnis; EU-Fahrerlaubnis; Führerschein; EU-Führerschein; Anerkennung;

    Auszug aus AG Rheinberg, 28.03.2013 - 11 C 195/11
    Da nach § 632 III BGBKostenvoranschläge im Zweifel nicht zu vergüten sind, etwaige Kosten dann bei einer Beauftragung der Werkstatt regelmäßig auf die Werklohnforderung angerechnet werden, ist streitig, ob die Kostens eines Voranschlages überhaupt erstattungsfähig sind (vgl. Baumann / Hess / Jahn § 249 Rn 244 für Erstattung: LG Hildesheim NZV 2010, 34 mwH, LG Paderborn v. 7.5.1998 - 1 S 30/98 - AG Ahlen v. 15.5.2007 - 3 C 26/07 -, AG Neuss SP 2006, 174, AG Weilheim SP 2008, 333; gegen Erstattung: LG Aachen zfs 1983, 292; AG Bielefeld v. 25.8.1999 - 15 C 518/99 -, AG Lünen v. 9.9.1999 - 7 C 460/99 -).
  • AG Landsberg/Lech, 26.02.2009 - 3 C 739/08

    Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Nichtigkeit einer Vergütungsvereinbarung für

    Auszug aus AG Rheinberg, 28.03.2013 - 11 C 195/11
    Die Kosten eines Voranschlages bewegen sich üblicherweise in der Größenordnung von bis zu 40 EUR (vgl. Baumann / Hess aaO unter Hinweis auf AG Landsberg DAR 2009, 277).
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