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   AG Rheinberg, 31.08.2009 - 12 C 365/08   

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https://dejure.org/2009,65559
AG Rheinberg, 31.08.2009 - 12 C 365/08 (https://dejure.org/2009,65559)
AG Rheinberg, Entscheidung vom 31.08.2009 - 12 C 365/08 (https://dejure.org/2009,65559)
AG Rheinberg, Entscheidung vom 31. August 2009 - 12 C 365/08 (https://dejure.org/2009,65559)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Kündigung Mietvertrag Grundstücksparzelle Zahlungsverzug

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BGB § 546 Abs. 1; BGB § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3
    Kündigung Mietvertrag Grundstücksparzelle Zahlungsverzug

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Herausgabe und Räumung einer Grundstückparzelle bzw. Versorgungsparzelle nach der Kündigung des Mietvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 12.01.1970 - VII ZR 48/68

    Teilweise Zulassung der Revision

    Auszug aus AG Rheinberg, 31.08.2009 - 12 C 365/08
    Entscheidend ist, ob das Gesetz sich nicht nur gegen den Abschluss des Rechtsgeschäfts wendet, sondern auch gegen seine privatrechtliche Wirksamkeit und damit gegen seinen wirtschaftlichen Erfolg (vgl. BGH NJW 1970, 609; BGH NJW 1983, 109; BGH, NJW 1968, 2286; 1981, 1204 [1205]).

    In besonderen Fällen folgt die Nichtigkeit allerdings auch aus der Verletzung einseitiger Verbote, falls der Zweck des Gesetzes anders nicht zu erreichen ist und die durch das Rechtsgeschäft getroffene Regelung nicht hingenommen werden kann (BGH NJW 1962, 2010; BGH NJW 1970, 609; BGH NJW 1976, 415; BGH NJW 1981, 399; BGH NJW 1983, 109).

    Handelt es sich dagegen um bloße Ordnungsvorschriften, die ein sonst unbedenkliches Rechtsgeschäft aus gewerbepolizeilichen oder ordnungspolitischen Gründen untersagen, so bleibt die Gültigkeit eines dem Verbot zuwider geschlossenen Vertrages unberührt (BGH NJW 1970, 609; BGH NJW 1978, 1970; BGH NJW 1981, 387).

  • BGH, 23.04.1968 - VI ZR 217/65

    Wirksamkeit eines Verkaufs von Futtermittel - Rechtliche Beurteilung von

    Auszug aus AG Rheinberg, 31.08.2009 - 12 C 365/08
    Entscheidend ist, ob das Gesetz sich nicht nur gegen den Abschluss des Rechtsgeschäfts wendet, sondern auch gegen seine privatrechtliche Wirksamkeit und damit gegen seinen wirtschaftlichen Erfolg (vgl. BGH NJW 1970, 609; BGH NJW 1983, 109; BGH, NJW 1968, 2286; 1981, 1204 [1205]).

    In der Regel ist ein solcher Vertrag gültig (BGH NJW 1966, 1507 m. w. Nachw.; BGH, NJW 1968, 2286; 1981, 1204 [1205]).

  • BGH, 26.11.1980 - VIII ZR 50/80

    Ersteigerung eines Gemäldes für einen Dritten durch telegrafisch erteilten

    Auszug aus AG Rheinberg, 31.08.2009 - 12 C 365/08
    Entscheidend ist, ob das Gesetz sich nicht nur gegen den Abschluss des Rechtsgeschäfts wendet, sondern auch gegen seine privatrechtliche Wirksamkeit und damit gegen seinen wirtschaftlichen Erfolg (vgl. BGH NJW 1970, 609; BGH NJW 1983, 109; BGH, NJW 1968, 2286; 1981, 1204 [1205]).

    In der Regel ist ein solcher Vertrag gültig (BGH NJW 1966, 1507 m. w. Nachw.; BGH, NJW 1968, 2286; 1981, 1204 [1205]).

  • BGH, 23.09.1982 - VII ZR 183/80

    Nichtigkeit von gegen das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit verstoßenen

    Auszug aus AG Rheinberg, 31.08.2009 - 12 C 365/08
    Entscheidend ist, ob das Gesetz sich nicht nur gegen den Abschluss des Rechtsgeschäfts wendet, sondern auch gegen seine privatrechtliche Wirksamkeit und damit gegen seinen wirtschaftlichen Erfolg (vgl. BGH NJW 1970, 609; BGH NJW 1983, 109; BGH, NJW 1968, 2286; 1981, 1204 [1205]).

    In besonderen Fällen folgt die Nichtigkeit allerdings auch aus der Verletzung einseitiger Verbote, falls der Zweck des Gesetzes anders nicht zu erreichen ist und die durch das Rechtsgeschäft getroffene Regelung nicht hingenommen werden kann (BGH NJW 1962, 2010; BGH NJW 1970, 609; BGH NJW 1976, 415; BGH NJW 1981, 399; BGH NJW 1983, 109).

  • BGH, 25.06.1962 - VII ZR 120/61

    Rechtsanwälte-Ausführung und Rechtsfolgen verbotener Rechtsbesorgungen

    Auszug aus AG Rheinberg, 31.08.2009 - 12 C 365/08
    In besonderen Fällen folgt die Nichtigkeit allerdings auch aus der Verletzung einseitiger Verbote, falls der Zweck des Gesetzes anders nicht zu erreichen ist und die durch das Rechtsgeschäft getroffene Regelung nicht hingenommen werden kann (BGH NJW 1962, 2010; BGH NJW 1970, 609; BGH NJW 1976, 415; BGH NJW 1981, 399; BGH NJW 1983, 109).
  • BGH, 10.12.1975 - VIII ZR 306/74

    Teilnichtigkeit des Erschließungsvertrages bei Nichtbeachtung kommunaler

    Auszug aus AG Rheinberg, 31.08.2009 - 12 C 365/08
    In besonderen Fällen folgt die Nichtigkeit allerdings auch aus der Verletzung einseitiger Verbote, falls der Zweck des Gesetzes anders nicht zu erreichen ist und die durch das Rechtsgeschäft getroffene Regelung nicht hingenommen werden kann (BGH NJW 1962, 2010; BGH NJW 1970, 609; BGH NJW 1976, 415; BGH NJW 1981, 399; BGH NJW 1983, 109).
  • BGH, 22.05.1978 - III ZR 153/76

    Im Reisegewerbe vermittelter Darlehensvertrag

    Auszug aus AG Rheinberg, 31.08.2009 - 12 C 365/08
    Handelt es sich dagegen um bloße Ordnungsvorschriften, die ein sonst unbedenkliches Rechtsgeschäft aus gewerbepolizeilichen oder ordnungspolitischen Gründen untersagen, so bleibt die Gültigkeit eines dem Verbot zuwider geschlossenen Vertrages unberührt (BGH NJW 1970, 609; BGH NJW 1978, 1970; BGH NJW 1981, 387).
  • BGH, 23.10.1980 - IVa ZR 28/80

    Gewerbsmäßige Maklertätigkeit eines Steuerberaters

    Auszug aus AG Rheinberg, 31.08.2009 - 12 C 365/08
    In besonderen Fällen folgt die Nichtigkeit allerdings auch aus der Verletzung einseitiger Verbote, falls der Zweck des Gesetzes anders nicht zu erreichen ist und die durch das Rechtsgeschäft getroffene Regelung nicht hingenommen werden kann (BGH NJW 1962, 2010; BGH NJW 1970, 609; BGH NJW 1976, 415; BGH NJW 1981, 399; BGH NJW 1983, 109).
  • BGH, 23.10.1980 - IVa ZR 33/80

    Makler ohne Gewerbeerlaubnis

    Auszug aus AG Rheinberg, 31.08.2009 - 12 C 365/08
    Handelt es sich dagegen um bloße Ordnungsvorschriften, die ein sonst unbedenkliches Rechtsgeschäft aus gewerbepolizeilichen oder ordnungspolitischen Gründen untersagen, so bleibt die Gültigkeit eines dem Verbot zuwider geschlossenen Vertrages unberührt (BGH NJW 1970, 609; BGH NJW 1978, 1970; BGH NJW 1981, 387).
  • LG Kleve, 25.02.2010 - 6 S 145/09

    Räumungsklage nach außerordentlicher Küngdigung wegen Mietzahlungsverzugs über

    Die Klägerin beantragt, 1. unter Abänderung des Urteils des Amtsgerichts Rheinberg - 12 C 365/08 - verkündet am 31.08.2009 - werden die Beklagten verurteilt, die von ihnen genutzte Parzelle Nr. 200 auf dem Camping- und Wochenendplatz "Der C", V2 a, #### W, mit einer Größe von 508 m2 zu räumen und geräumt an die Klägerin herauszugeben; 2. die Beklagten werden ferner unter Abänderung des erstinstanzlichen Urteils des Amtsgerichts Rheinberg verurteilt, als Gesamtschuldner der Klägerin entstandene außergerichtliche Anwaltsgebühren und Kosten in Höhe von 359, 50 EUR zu erstatten.Die Beklagten beantragen, die Berufung zurückzuweisen.Die Beklagten verweisen noch einmal darauf, dass der Beklagte zu 1. in einem früheren Verfahren vorgetragen habe, dass ein schriftlicher Mietvertrag geschlossen worden sei, ihm jedoch das Exemplar abhanden gekommen sei.
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