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   AG Riesa, 24.04.2019 - 9 Cs 926 Js 3044/19   

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https://dejure.org/2019,16552
AG Riesa, 24.04.2019 - 9 Cs 926 Js 3044/19 (https://dejure.org/2019,16552)
AG Riesa, Entscheidung vom 24.04.2019 - 9 Cs 926 Js 3044/19 (https://dejure.org/2019,16552)
AG Riesa, Entscheidung vom 24. April 2019 - 9 Cs 926 Js 3044/19 (https://dejure.org/2019,16552)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • kanzlei.biz

    Möglichkeit der Rechtfertigung von Drohnen-Abschuss über eigenem Grundstück

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Zerstörung einer Drohne aus zivilrechtlichem Notstand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Drohne, die ein privates Grundstück unerlaubt überfliegt, darf privat abgeschossen werden

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Drohnenabschuss über Privatgrundstück kann gerechtfertigt sein

  • heise.de (Pressebericht, 27.06.2019)

    Abschuss fremder Kameradrohne über eigenem Grundstück kann gerechtfertigt sein

  • archive.fo (Pressemeldung, 26.04.2019)

    Freispruch: Belästigter Nachbar darf Drohne abschießen

  • schluender.info (Kurzinformation)

    Unter Nachbarn: gerechtfertigter Abschuss einer Drohne

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Anwohner durfte unerlaubt fliegende Drohne vom Himmel abschießen

  • das-gruene-recht.de (Kurzinformation)

    Anwohner durfte unerlaubt über Grundstück fliegende Drohne abschießen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Strafgericht spricht Familienvater trotz Abschuss einer Kameradrohne frei (1.500 EUR Schaden)

Besprechungen u.ä. (2)

Papierfundstellen

  • MMR 2019, 548
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • AG Potsdam, 16.04.2015 - 37 C 454/13

    Unterlassungsanspruch: Überfliegen eines Grundstücks mit einer Flugdrohne

    Auszug aus AG Riesa, 24.04.2019 - 9 Cs 926 Js 3044/19
    Eine solche Heimlichkeit der Aufnahme führt dabei zu einer gesteigerten Erheblichkeit der allgemeinen Persönlichkeitsrechtsverletzung (Solmecke/Nowak, MMR 2014, 431 (434) m. w. N.; vgl. auch AG Potsdam, Urteil vom 16.04.2015, Az.: 37 C 454/13 zu einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch den zivilen Drohnenflug).

    Andererseits ist jedoch zu berücksichtigen, dass - würde die Beeinträchtigung der Nutzbarkeit eines 980 qm großen Grundstücks etwa in einem zivilrechtlichen Streit um eine Entschädigung beziffert - der Wert kaum unter dem Betrag i. H. v. 1.500,00 EUR liegen würde (vgl. auch AG Potsdam, Urteil vom 16.04.2015, Az.: 37 C 454/13, Streitwertfestsetzung auf 4.000,00 EUR).

    Weiter ist zu sehen, dass der Eingriff vorliegend durch das "Verfolgen" der Ehefrau des Angeklagten sowie die überaus geringe Höhe des Fluges vorliegend eine deutlich über eine bloße Lästigkeit hinausgehende Intensität erreichte (vgl. hierzu auch AG Potsdam, Urteil vom 16.04.2015, Az.: 37 C 454/13 zu einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch den zivilen Drohnenflug).

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