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AG Riesa, 27.06.2012 - 002 UR II 00885110 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Burhoff online
Beratungshilfe, Auslagen
- Burhoff online
Beratungshilfe, Auslagenerstattung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- AG Halle/Saale, 08.02.2010 - 103 II 3103/09
Beratungshilfe: Erstattungsfähigkeit von Fotokopiekosten
Auszug aus AG Riesa, 27.06.2012 - 2 UR II 00885110
Verdeutlicht wird dieses Dilemma, an folgendem Beispiel: Würde die aktenführende Stelle dem Rechtsanwalt Akteneinsicht von drei Tagen gewähren, befände sich der Mandant jedoch im Urlaub, im Krankenhaus oder wäre er aus anderen Gründen nicht erreichbar, wäre eine spätere Beratung nur noch auf Grund von Notizen möglich (vgl. AG Halle, Beschluss vom 08.02.2010 AZ. 103 II 3103/09-juris.).Letztlich darf auch nicht verkannt werden, dass der Rechtsanwalt gemäß § 1 BRAO ein unabhängiges Organ der Rechtspflege ist, und es aus diesem Grund nicht Sache der aktenführenden Stelle sein darf, dem Rechtsanwalt durch Bemessung der Akteneinsichtsfrist die Terminierung der rechtsanwaltlichen Geschäfte zu determinieren (vgl. AG Halle, Beschluss vom 08.02.2010 AZ. 103 II 3103/09-juris.).
- AG Kassel, 11.11.1987 - 3 AR 138/87
Auszug aus AG Riesa, 27.06.2012 - 2 UR II 00885110
Auch daraus ergibt sich die Notwendigkeit, dass dem Rechtsanwalt Kopien der Akte zur Verfügung stehen müssen (vgl. AG Kassel, Beschluss vom 11.11.1987 AZ. 3 AR 138/1987-juris.).Dem Rechtsanwalt steht eine Einschätzungsprärogative zu, ob auf einzelne Blätter der Akte ausnahmsweise verzichtet werden kann (vgl. AG Kassel, Beschluss vom 11.11.1987 AZ. 3 AR 138/1987-juris.).