Rechtsprechung
AG Rosenheim, 11.01.2016 - 8 XIV 9/16 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- rewis.io
Zurückschiebehaft wegen Entziehungsabsicht
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Rosenheim, 11.01.2016 - 8 XIV 9/16
- LG Traunstein, 16.02.2016 - 4 T 186/16
- BGH, 02.06.2016 - V ZB 36/16
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 10.05.2012 - V ZB 246/11
Abschiebungshaftverfahren: Anforderungen an die Zulässigkeit des Haftantrags
Auszug aus AG Rosenheim, 11.01.2016 - 8 XIV 9/16
Der vorliegende Haftantrag genügt auch den Darlegungsanforderungen der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. bspw. BGH vom 15.9.2011, Az. V ZB 123/11, BGH vom 10.5.2012, Az. V ZB 246/11; vgl. hinsichtlich der Zulässigkeit eines ähnlich gelagerten Antrages der Bundespolizei auch: LG Traunstein, Beschluss vom 10.1.2013, Az. 4 T 43/13). - BGH, 03.05.2012 - V ZB 244/11
Abschiebungshaftverfahren: Rechtmäßigkeit des Aufenthalts eines Asylbewerbers …
Auszug aus AG Rosenheim, 11.01.2016 - 8 XIV 9/16
Die Annahme einer Entziehungsabsicht setzt konkrete Umstände, insbesondere Äußerungen oder Verhaltensweisen des Betroffenen voraus, die mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit darauf hindeuten oder es nahe legen, dass der Betroffene beabsichtigt unterzutauchen oder die Zurückschiebung in einer Weise zu behindern, die nicht durch einfachen, keine Freiheitsentziehung bildenden Zwang überwunden werden kann (vgl. BGH vom 03.5.2012, Az. V ZB 244/11 m.w.Nachw.). - BGH, 06.12.2012 - V ZB 118/12
Abschiebungshaft: Anforderungen an den Haftantrag
Auszug aus AG Rosenheim, 11.01.2016 - 8 XIV 9/16
Erst nachdem Verfahren und Zielland feststehen, kann eine endgültige Entscheidung über die Zurückschiebehaft getroffen werden (vgl. BGH vom 06.12.2012, Az. V ZB 118/12). - BGH, 15.09.2011 - V ZB 123/11
Freiheitsentziehungsverfahren: Anforderungen an die Begründung eines …
Auszug aus AG Rosenheim, 11.01.2016 - 8 XIV 9/16
Der vorliegende Haftantrag genügt auch den Darlegungsanforderungen der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. bspw. BGH vom 15.9.2011, Az. V ZB 123/11, BGH vom 10.5.2012, Az. V ZB 246/11; vgl. hinsichtlich der Zulässigkeit eines ähnlich gelagerten Antrages der Bundespolizei auch: LG Traunstein, Beschluss vom 10.1.2013, Az. 4 T 43/13).
- LG Traunstein, 16.02.2016 - 4 T 186/16
Zurückschiebehaft wegen Entziehungsabsicht
Der Antrag des Betroffenen vom 17.01.2016 auf Feststellung, dass der Vollzug des Beschlusses des Amtsgerichts Rosenheim vom 11.01.2016, Az. 8 XIV 9/16 den Betroffenen in seinen Rechten verletzt hat, wird zurückgewiesen.Am 11.01.2016 hörte der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Rosenheim den Betroffenen an (Bl. 14/15 der Beiakte, Az. 8 XIV 9/16)).
Mit Beschluss vom 11.01.2016 (Bl. 16/21 der Beiakte, Az. 8 XIV 9/16) ordnete das Amtsgericht Rosenheim gegen den Betroffenen Haft zur Sicherung der Abschiebung für die Dauer von 13 Tagen an.
Am 20.01.2016 hörte der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Mühldorf am Inn den Betroffenen an (Bl. 14/15 der Beiakte, Az. 8 XIV 9/16).
Der Abgabebeschluss des Amtsgerichts Rosenheim vom 14.01.2016 ist dem Betroffenen auch bekannt gegeben worden (Bl. 27, Az. 8 XIV 9/16).