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   AG Rosenheim, 20.06.2014 - 15 C 939/14   

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https://dejure.org/2014,48752
AG Rosenheim, 20.06.2014 - 15 C 939/14 (https://dejure.org/2014,48752)
AG Rosenheim, Entscheidung vom 20.06.2014 - 15 C 939/14 (https://dejure.org/2014,48752)
AG Rosenheim, Entscheidung vom 20. Juni 2014 - 15 C 939/14 (https://dejure.org/2014,48752)
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Volltextveröffentlichung

  • captain-huk.de

    HUK-COBURG Allgemeine Vers. AG zur Zahlung der vorgerichtlich gekürzten Sachverständigenkosten plus Zinsen und Gerichts- und Anwaltskosten verurteilt

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.02.2014 - VI ZR 225/13

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Bestimmung der Höhe ersatzfähiger

    Auszug aus AG Rosenheim, 20.06.2014 - 15 C 939/14
    Nur wenn der Geschädigte erkennen kann, das der von ihm ausgewählte Sachverständige Honorarsätze für seine Tätigkeit verlangt, die die in der Branche üblichen Preise deutlich übersteigen, gebietet das schadensrechtliche Wirtschaftlichkeitsgebot, einen zur Verfügung stehenden günstigeren Sachverständigen zu beauftragen (BGH vom 11.02.2014, VI ZR 225/13  = BGH NJW 2014, 1947 = DS 2014, 90 = DAR 2014, 194 ).

    Nach neuester BGH-Rechtsprechung muss für den Geschädigten vor Beauftragung ersichtlich sein, dass die Honorarsätze überhöht sein werden (BGH vom 11.02.2014, VI ZR 225/13).

  • AG Pfaffenhofen/Ilm, 27.11.2013 - 1 C 419/13

    (Kosten des Kfz-Sachverständigen: Erstattungsfähigkeit der Kosten bei einer

    Auszug aus AG Rosenheim, 20.06.2014 - 15 C 939/14
    Auf dem Rücken des Geschädigten, den am Unfall kein Verschulden trifft, soll nicht der Kampf um die Berechnungsmodalitäten von Sachverständigenkosten ausgetragen werden (vgl. u. a. AG Pfaffenhofen, Urteil vom 27.11.2013, - 1 C 419/13 -).
  • BGH, 15.10.1991 - VI ZR 314/90

    Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs als Form der Naturalrestitution

    Auszug aus AG Rosenheim, 20.06.2014 - 15 C 939/14
    Der Geschädigte kann vom Schädiger als erforderlichen Wiederherstellungsaufwand aber nur die Kosten erstattet verlangen, die vom Standpunkt eines verständigen, wirtschaftlich denkenden Mensch in der Lage des Geschädigten zur Behebung des Schadens zweckmäßig und angemessen erscheinen (BGHZ 115, 364/369).
  • BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06

    Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus AG Rosenheim, 20.06.2014 - 15 C 939/14
    Wahrt der Geschädigte den Rahmen des zur Wiederherstellung Erforderlichen, sind weder der Schädiger noch das Gericht im Schadensersatzprozess berechtigt, eine Preiskontrolle durchzuführen, was auch für die Höhe des Sachverständigenhonorars gilt (vgl. BGH DS 2007, 144 ) .
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