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   AG Saarlouis, 06.11.2015 - 29 C 1383/15   

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https://dejure.org/2015,45763
AG Saarlouis, 06.11.2015 - 29 C 1383/15 (https://dejure.org/2015,45763)
AG Saarlouis, Entscheidung vom 06.11.2015 - 29 C 1383/15 (https://dejure.org/2015,45763)
AG Saarlouis, Entscheidung vom 06. November 2015 - 29 C 1383/15 (https://dejure.org/2015,45763)
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Volltextveröffentlichung

  • captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)

    AG Saarlouis verurteilt mit überzeugender Begründung und unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des OLG Saarbrücken und des BGH den Versicherungsnehmer der HUK-COBURG zur Zahlung der von der HUK-COBURG gekürzten Sachverständigenkosten mit Urteil vom 6.11.2015 - 29 C 1383/15 (16) ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 11.02.2014 - VI ZR 225/13

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Bestimmung der Höhe ersatzfähiger

    Auszug aus AG Saarlouis, 06.11.2015 - 29 C 1383/15
    Der Geschädigte ist allerdings grundsätzlich nicht zu einer Erforschung des Marktes verpflichtet, um einen für den Schädiger möglichst preisgünstigen Sachverständigen ausfindig zu machen, sondern das sich damit begnügen den ihm in seiner Lage ohne weiteres erreichbar Sachverständigen zu beauftragen (vgl. BGH NJW 2014, 1947 f.).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs genügt der Geschädigte seiner Darlegungslast zur Schadenshöhe regelmäßig durch Vorlage einer Rechnung des von ihm in Anspruch genommenen Sachverständigen (vgl. BGH NJW 2014, 1947 f.).

    In der zitierten Entscheidung(BGH, Urteil vom 11.2.2014 - VI ZR 225/13 -) hat der Bundesgerichtshof geurteilt, dass, wenn sich nach einem Schadensgutachten ein Reparaturaufwand für das verunfallte Fahrzeug von rund 1.050 EUR zuzüglich Umsatzsteuer ergibt, ein Sachverständigenhonorar von 534, 45 EUR(= 50, 9 % des Nettoschadens), das sich zusammensetzt aus einem Grundhonorar von 260 EUR, Lichtbildkosten in Höhe von 22, 40 EUR, Telefon-, Porto- und Schreibkosten in Höhe von 75 EUR, Fahrtkosten/Zeitaufwand in Höhe von 91, 80 EUR (das heißt 1, 80 EUR je Kilometer, maximal 100 EUR) sowie die auf den daraus errechneten Betrag entfallende Mehrwertsteuer, weder in Anbetracht der Höhe des Honorars noch in Anbetracht der Nebenkosten zu beanstanden sei, wobei die Nebenkosten sich allein auf 189, 20 EUR beliefen.

  • LG Saarbrücken, 29.08.2008 - 13 S 108/08

    Ersatz restlicher Sachverständigengebühren aus einem Verkehrsunfall; Erstattung

    Auszug aus AG Saarlouis, 06.11.2015 - 29 C 1383/15
    Erst wenn für ihn erkennbar ist, dass der Sachverständige sein Honorar quasi willkürlich festsetzt und Preis und Leistung in einem auffälligen Missverhältnis zueinander stehen, kann er nicht mehr vollständigen Ausgleich seiner Aufwendungen verlangen (vgl. LG Saarbrücken, Urteil vom 29.8.2008, Az.: 13 S 108/08 m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 08.05.2014 - 4 U 61/13

    Schadensersatz nach Kfz-Unfall: Schätzung des für eine Fahrzeugreparatur

    Auszug aus AG Saarlouis, 06.11.2015 - 29 C 1383/15
    Das saarländische Oberlandesgericht(Urteil vom 8.5.2014, 4 U 61/13) hat sich der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs angeschlossen.
  • BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06

    Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus AG Saarlouis, 06.11.2015 - 29 C 1383/15
    Der Geschädigte kann zwar auch Sachverständigenkosten nur dann und insoweit geltend machen, als es sich um Aufwendungen handelt, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten für zweckmäßig und notwendig halten darf und trägt das Risiko, wenn er ohne nähere Erkundigung einen Sachverständigen beauftragt, dessen Gutachten sich später im Prozess als zu teuer erweist (vgl. BGH NJW 2007, 1450 ff.).
  • LG Saarbrücken, 25.09.2003 - 2 S 219/02
    Auszug aus AG Saarlouis, 06.11.2015 - 29 C 1383/15
    Das ist nach weit überwiegender Meinung in der Rechtsprechung zulässig (vgl. LG Saarbrücken, Urteil vom 25.9.2003, Az.: 2 S 219/02; Saarländisches OLG, Urteil vom 22.7.2003, Az.: 2 U 438/02; BGH NJW 2006, 2472).
  • BGH, 04.04.2006 - X ZR 122/05

    Vergütung von Kraftfahrzeug-Sachverständigen

    Auszug aus AG Saarlouis, 06.11.2015 - 29 C 1383/15
    Das ist nach weit überwiegender Meinung in der Rechtsprechung zulässig (vgl. LG Saarbrücken, Urteil vom 25.9.2003, Az.: 2 S 219/02; Saarländisches OLG, Urteil vom 22.7.2003, Az.: 2 U 438/02; BGH NJW 2006, 2472).
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