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   AG Saarlouis, 26.04.2016 - 28 C 45/16 (70)   

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https://dejure.org/2016,44215
AG Saarlouis, 26.04.2016 - 28 C 45/16 (70) (https://dejure.org/2016,44215)
AG Saarlouis, Entscheidung vom 26.04.2016 - 28 C 45/16 (70) (https://dejure.org/2016,44215)
AG Saarlouis, Entscheidung vom 26. April 2016 - 28 C 45/16 (70) (https://dejure.org/2016,44215)
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Volltextveröffentlichung

  • captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)

    AG Saarlouis richtet sich nicht nach der Rechtsprechung des LG Saarbrücken und verurteilt die HUK-COBURG Haftpflichtunterstützungskasse und deren Versicherungsnehmer als Gesamtschuldner zur Zahlung restlicher, abgetretener Sachverständigenkosten mit lesenswertem Urteil ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 22.07.2014 - VI ZR 357/13

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Anforderungen an die tatrichterliche Schätzung

    Auszug aus AG Saarlouis, 26.04.2016 - 28 C 45/16
    Der Geschädigte kann vom Schädiger nach § 249 Abs. 11 BGB als erforderlichen Herstellungsaufwand die Kosten erstattet verlangen, die vom Standpunkt eines verständigen, wirtschaftlich denkenden Menschen in der Lage des Geschädigten zur Behebung des Schadens zweckmäßig und angemessen erscheinen (BGH NJW 2014, 3151, BGHZ 115, 364, 369, 160, 377, 383).

    Die tatsächliche Rechnungshöhe bildet bei der Schadenschätzung nach § 287 ZPO ein wesentliches Indiz für die Bestimmung des zur Herstellung erforderlichen Betrages i.S.v. § 249 Abs. 11 Satz 1 BGB, sofern diese nicht auch für den Geschädigten deutlich erkennbar erheblich über den üblichen Preisen liegt.   Deshalb obliegt es dem Schädiger, Umstände vorzutragen, aus welchen sich ergibt, dass der vom Geschädigten ausgewählte Sachverständige Honorarsätze für seine Tätigkeit verlangt, welche die in der Branche üblichen Preise deutlich übersteigen und dies dem Geschädigten auch erkennbar war (BGH in VersR 2014, 1141).

  • BGH, 15.10.1991 - VI ZR 314/90

    Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs als Form der Naturalrestitution

    Auszug aus AG Saarlouis, 26.04.2016 - 28 C 45/16
    Der Geschädigte kann vom Schädiger nach § 249 Abs. 11 BGB als erforderlichen Herstellungsaufwand die Kosten erstattet verlangen, die vom Standpunkt eines verständigen, wirtschaftlich denkenden Menschen in der Lage des Geschädigten zur Behebung des Schadens zweckmäßig und angemessen erscheinen (BGH NJW 2014, 3151, BGHZ 115, 364, 369, 160, 377, 383).
  • BGH, 29.06.2004 - VI ZR 211/03

    Zulässigkeit des Aushandelns personenbezogener Tarife für die Beförderung von

    Auszug aus AG Saarlouis, 26.04.2016 - 28 C 45/16
    Auch ist der Geschädigte grundsätzlich nicht zu einer Erforschung des ihm zugänglichen Markts verpflichtet, zum einen für den Schädiger und dessen Haftpflichtversicherer möglichst preisgünstigen Sachverständigen ausfindig zu machen, wobei für ihn allerdings das Risiko verbleibt, dass er ohne nähere Erkundigungen einen Sachverständigen beauftragt, der sich später im Prozess als zu teuer erweist.   Wahrt der Geschädigten den Rahmen des zur Wiederherstellung Erforderlichen sind weder der Schädiger noch das Gericht im Schadenersatzprozess berechtigt, eine Preiskontrolle durchzuführen (BGH VersR 2004, 1189, BGH NJW 2007, 1450).
  • OLG Saarbrücken, 08.05.2014 - 4 U 61/13

    Schadensersatz nach Kfz-Unfall: Schätzung des für eine Fahrzeugreparatur

    Auszug aus AG Saarlouis, 26.04.2016 - 28 C 45/16
    Hierzu existieren jedoch unterschiedliche unterinstanzliche Bewertungen saarländischer Gerichte, aber auch des Landgerichts Saarbrücken einerseits und des saarländischen Oberlandesgerichtes andererseits (Saarländisches Oberlandesgericht 4 U 61/13, 4 U 46/14).
  • BGH, 11.02.2014 - VI ZR 225/13

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Bestimmung der Höhe ersatzfähiger

    Auszug aus AG Saarlouis, 26.04.2016 - 28 C 45/16
    Eine solche Abrechnung ist grundsätzlich zulässig und durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes anerkannt (BGH VersR 2014, 474).
  • LG Saarbrücken, 22.06.2012 - 13 S 37/12

    Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Erstattung von Sachverständigenkosten

    Auszug aus AG Saarlouis, 26.04.2016 - 28 C 45/16
    Unter Anwendung dieser Rechtsgrundlage ist vorliegend zunächst festzustellen, da sich das gemäß Liquidation vom 10.2.2012 in Rechnung gestellte Grundhonorar von 383,- EUR sich innerhalb des maßgeblichen Honorarkorridors V. der vorliegend anzuwendenden BVSK-Honorarbefragung 2010/2011 bewegt, so dass es auch nach der Rechtsprechung der zuständigen Berufungskammer der Höhe nach nicht zu beanstanden ist (Landgericht Saarbrücken NJW 2012, 3658, Urteil vom 19.12.2014, 13 S 41/13).
  • LG Saarbrücken, 19.12.2014 - 13 S 41/13

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Erforderlichkeit von tatsächlich entstandenen

    Auszug aus AG Saarlouis, 26.04.2016 - 28 C 45/16
    Unter Anwendung dieser Rechtsgrundlage ist vorliegend zunächst festzustellen, da sich das gemäß Liquidation vom 10.2.2012 in Rechnung gestellte Grundhonorar von 383,- EUR sich innerhalb des maßgeblichen Honorarkorridors V. der vorliegend anzuwendenden BVSK-Honorarbefragung 2010/2011 bewegt, so dass es auch nach der Rechtsprechung der zuständigen Berufungskammer der Höhe nach nicht zu beanstanden ist (Landgericht Saarbrücken NJW 2012, 3658, Urteil vom 19.12.2014, 13 S 41/13).
  • BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06

    Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus AG Saarlouis, 26.04.2016 - 28 C 45/16
    Auch ist der Geschädigte grundsätzlich nicht zu einer Erforschung des ihm zugänglichen Markts verpflichtet, zum einen für den Schädiger und dessen Haftpflichtversicherer möglichst preisgünstigen Sachverständigen ausfindig zu machen, wobei für ihn allerdings das Risiko verbleibt, dass er ohne nähere Erkundigungen einen Sachverständigen beauftragt, der sich später im Prozess als zu teuer erweist.   Wahrt der Geschädigten den Rahmen des zur Wiederherstellung Erforderlichen sind weder der Schädiger noch das Gericht im Schadenersatzprozess berechtigt, eine Preiskontrolle durchzuführen (BGH VersR 2004, 1189, BGH NJW 2007, 1450).
  • OLG Saarbrücken, 09.10.2014 - 4 U 46/14

    Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Kollision auf einem Kundenparkplatz zwischen

    Auszug aus AG Saarlouis, 26.04.2016 - 28 C 45/16
    Hierzu existieren jedoch unterschiedliche unterinstanzliche Bewertungen saarländischer Gerichte, aber auch des Landgerichts Saarbrücken einerseits und des saarländischen Oberlandesgerichtes andererseits (Saarländisches Oberlandesgericht 4 U 61/13, 4 U 46/14).
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