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   AG Saarlouis, 30.09.2011 - 24 C 1813/10   

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AG Saarlouis, 30.09.2011 - 24 C 1813/10 (https://dejure.org/2011,62859)
AG Saarlouis, Entscheidung vom 30.09.2011 - 24 C 1813/10 (https://dejure.org/2011,62859)
AG Saarlouis, Entscheidung vom 30. September 2011 - 24 C 1813/10 (https://dejure.org/2011,62859)
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Volltextveröffentlichung

  • captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)

    Gericht bestätigt neue Abtretung und verurteilt zur Zahlung restlicher Sachverständigenkosten

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06

    Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus AG Saarlouis, 30.09.2011 - 24 C 1813/10
    Dies gilt auch für die Höhe des Sachverständigenhonorars (vgl. BGH NJW 2007, 1450, 1451 m.w.N.).

    Dass eine solche Abrechnung grundsätzlich zulässig ist, ist zwischenzeitlich auch durch die Rechtsprechung des BGH anerkannt (vgl. BGH NJW 2007, 1450, 1451; NJW 2006, 2472; NJW-RR 2006, 123, 124).

    Maßgeblich ist vielmehr, ob sich die an den Sachverständigen gezahlten Kosten nach den anzuwendenden schadensrechtlichen Gesichtspunkten im Rahmen des zur Wiederherstellung Erforderlichen halten (vgl. BGH NJW 2007, 1450, 1451).

  • LG Saarbrücken, 15.10.2010 - 13 S 68/10

    Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Bestimmtheit bzw. Bestimmbarkeit der Abtretung

    Auszug aus AG Saarlouis, 30.09.2011 - 24 C 1813/10
    Gegenstand der Tätigkeit ist nämlich die Einziehung streitiger Ansprüche (vgl. LG Saarbrücken Urteil vom 15.10.2010 AZ: 13 S 68/10. Allerdings ist die Tätigkeit nach § 5 Abs. 1 RDG als erlaubt anzusehen. Nach dieser Vorschrift sind Rechtsdienstleistungen im Zusammenhang mit einer anderen Tätigkeit gestattet, wenn sie als Nebentätigkeit zum Berufs- oder Tätigkeitsbild gehören. Dem Sachverständigen ist es danach erlaubt, den Unfallschaden jedenfalls im Umfang seiner Honorarforderung aufgrund wirksamer Abtretung geltend zu machen, schon weil er regelmäßig besser in der Lage ist, die Erforderlichkeit der jeweils eingegangenen Kosten zu begründen (vgl. LG Saarbrücken 16. Januar 2009 - 13 S 154/08 - und vom 26. Juni 2009 -13 S 100/08; vgl. auch Säbel, NZV2006, 6, 10).

    Insoweit kann auf die obigen Ausführungen zur Frage der Bestimmbarkeit der Abtretung sowie die Entscheidung des LG Saarbrücken AZ 13 S 68/10 zur Vermeidung von Wiederholungen verwiesen werden (vgl. Revisionsentscheidung BGH NJW 2011, 2713).

  • BGH, 12.10.2004 - VI ZR 151/03

    Unfallersatztarife auf dem Prüfstand

    Auszug aus AG Saarlouis, 30.09.2011 - 24 C 1813/10
    Der Geschädigte kann vom Schädiger nach § 249 Abs. 2 BGB als erforderlichen Herstellungsaufwand nur die Kosten erstattet verlangen, die vom Standpunkt eines verständigen, wirtschaftlich denkenden Menschen in der Lage des Geschädigten zur Behebung des Schadens zweckmäßig und angemessen erscheinen (vgl. BGH, BGHZ 115, 364, 369; BGHZ 160, 377, 383; NJW 2005, 1108).

    Nach dieser kann aus schadensrechtlicher Sicht der zur Herstellung erforderliche Geldbetrag nicht ohne Weiteres mit einem "Unfallersatztarif" gleichgesetzt werden, wenn sich ein besonderer Tarif für Ersatzmietwagen nach Unfällen entwickelt hat, der nicht mehr maßgeblich von Angebot und Nachfrage bestimmt wird, sondern insbesondere durch gleichförmiges Verhalten der Anbieter (vgl. BGH, BGHZ 160, 377, 3831).

  • LG Köln, 16.03.2005 - 28 O 604/04

    Voraussetzungen des presserechtlichen Unterlassungsanspruchs wegen Verletzung des

    Auszug aus AG Saarlouis, 30.09.2011 - 24 C 1813/10
    Dass eine solche Abrechnung grundsätzlich zulässig ist, ist zwischenzeitlich auch durch die Rechtsprechung des BGH anerkannt (vgl. BGH NJW 2007, 1450, 1451; NJW 2006, 2472; NJW-RR 2006, 123, 124).
  • LG Essen, 09.06.2009 - 13 S 154/08

    Vorschäden - Bei verschwiegenem Vorschaden muss Versicherer falsches Gutachten

    Auszug aus AG Saarlouis, 30.09.2011 - 24 C 1813/10
    Gegenstand der Tätigkeit ist nämlich die Einziehung streitiger Ansprüche (vgl. LG Saarbrücken Urteil vom 15.10.2010 AZ: 13 S 68/10. Allerdings ist die Tätigkeit nach § 5 Abs. 1 RDG als erlaubt anzusehen. Nach dieser Vorschrift sind Rechtsdienstleistungen im Zusammenhang mit einer anderen Tätigkeit gestattet, wenn sie als Nebentätigkeit zum Berufs- oder Tätigkeitsbild gehören. Dem Sachverständigen ist es danach erlaubt, den Unfallschaden jedenfalls im Umfang seiner Honorarforderung aufgrund wirksamer Abtretung geltend zu machen, schon weil er regelmäßig besser in der Lage ist, die Erforderlichkeit der jeweils eingegangenen Kosten zu begründen (vgl. LG Saarbrücken 16. Januar 2009 - 13 S 154/08 - und vom 26. Juni 2009 -13 S 100/08; vgl. auch Säbel, NZV2006, 6, 10).
  • BGH, 07.06.2011 - VI ZR 260/10

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Fehlende Bestimmbarkeit der Abtretung der

    Auszug aus AG Saarlouis, 30.09.2011 - 24 C 1813/10
    Insoweit kann auf die obigen Ausführungen zur Frage der Bestimmbarkeit der Abtretung sowie die Entscheidung des LG Saarbrücken AZ 13 S 68/10 zur Vermeidung von Wiederholungen verwiesen werden (vgl. Revisionsentscheidung BGH NJW 2011, 2713).
  • BGH, 28.03.2007 - 2 StR 62/07

    Aufhebung von Feststellungen durch das Revisionsgericht (Tenorierung); Bindung an

    Auszug aus AG Saarlouis, 30.09.2011 - 24 C 1813/10
    An diesen Grundsätzen hat sich auch durch die neuere Rechtsprechung des BGH zum "Unfallersatztarif" nichts geändert (vgl. BGH NJW 2007, 1540, 1542).
  • BGH, 04.04.2006 - X ZR 122/05

    Vergütung von Kraftfahrzeug-Sachverständigen

    Auszug aus AG Saarlouis, 30.09.2011 - 24 C 1813/10
    Dass eine solche Abrechnung grundsätzlich zulässig ist, ist zwischenzeitlich auch durch die Rechtsprechung des BGH anerkannt (vgl. BGH NJW 2007, 1450, 1451; NJW 2006, 2472; NJW-RR 2006, 123, 124).
  • BGH, 15.02.2005 - VI ZR 70/04

    Ohne Reperatur nur Ersatz des Wiederbeschaffungsaufwands bei Schäden an

    Auszug aus AG Saarlouis, 30.09.2011 - 24 C 1813/10
    Der Geschädigte kann vom Schädiger nach § 249 Abs. 2 BGB als erforderlichen Herstellungsaufwand nur die Kosten erstattet verlangen, die vom Standpunkt eines verständigen, wirtschaftlich denkenden Menschen in der Lage des Geschädigten zur Behebung des Schadens zweckmäßig und angemessen erscheinen (vgl. BGH, BGHZ 115, 364, 369; BGHZ 160, 377, 383; NJW 2005, 1108).
  • BGH, 12.07.2005 - VI ZR 132/04

    Schadensberechnung bei Realisierung des Restwerts eines Kfz durch Verkauf

    Auszug aus AG Saarlouis, 30.09.2011 - 24 C 1813/10
    Auch ist der Geschädigte grundsätzlich nicht zu einer Erforschung des ihm zugänglichen Markts verpflichtet, um einen für den Schädiger und dessen Haftpflichtversicherer möglichst preisgünstigen Sachverständigen ausfindig zu machen, wobei für ihn allerdings das Risiko verbleibt, dass er ohne nähere Erkundigungen einen Sachverständigen beauftragt, der sich später im Prozess als zu teuer erweist (vgl. BGH, BGHZ 163, 362, 3671).
  • BGH, 29.06.2004 - VI ZR 211/03

    Zulässigkeit des Aushandelns personenbezogener Tarife für die Beförderung von

  • BGH, 15.10.1991 - VI ZR 314/90

    Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs als Form der Naturalrestitution

  • AG Pfaffenhofen/Ilm, 08.09.2016 - 2 C 495/16
    Zudem würde eine Einengung auf unmittelbar am Wohnort befindliche Sachverständige gerade im ländlichen Raum die Auswahl der Sachverständigen unzulässig einschränken, was sich im Ergebnis auch nachteilig für die Versichertengemeinschaft auswirken würde, da in diesem Fall aufgrund fehlender Konkurrenz eine Preissteigerung der Sachverständigenhonorare zu erwarten sein dürfte (vgl. AG Saarlouis, Urteil vom 30.09.2011 - 24 C 1813/10 (10) BeckRS 2012, 15826).
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