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   AG Schleswig, 25.04.2008 - 2 C 137/07   

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https://dejure.org/2008,47795
AG Schleswig, 25.04.2008 - 2 C 137/07 (https://dejure.org/2008,47795)
AG Schleswig, Entscheidung vom 25.04.2008 - 2 C 137/07 (https://dejure.org/2008,47795)
AG Schleswig, Entscheidung vom 25. April 2008 - 2 C 137/07 (https://dejure.org/2008,47795)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kein Ersatz von erlittenen Schäden bei einem Verkehrsunfall wegen Trunkenheit des Fahrers bei Wissen des Anspruchstellers um dessen alkoholisierten Zustand; Ersatz von erlittenen Schäden bei einem Verkehrsunfall wegen Trunkenheit des Fahrers bei Wissen des ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 23.09.1992 - 20 U 65/92

    Berechtigtes Entfernen vom Unfallort; Feststellungspflicht;

    Auszug aus AG Schleswig, 25.04.2008 - 2 C 137/07
    Angesichts der Tatsache, dass die Klägerin als Versicherungsnehmerin Mitfahrerin in dem von ihr versicherten Fahrzeug war, hätte ihr Bleiben am Unfallort die Aufklärung des Unfalls fördern können und das Verlassen der Unfallstelle war daher an sich auch geeignet, diese Aufklärung zu beeinträchtigen (vergl. OLG Karlsruhe NJW-RR 1993, 99 f; OLG Hamm NJW-RR 1993, 101; Prölls/Martin a.a.O. Randnr. 17).
  • OLG Karlsruhe, 01.10.1992 - 12 U 90/92

    Verschulden; Aufklärungspflicht; Grobes Verschulden; Unfall

    Auszug aus AG Schleswig, 25.04.2008 - 2 C 137/07
    Angesichts der Tatsache, dass die Klägerin als Versicherungsnehmerin Mitfahrerin in dem von ihr versicherten Fahrzeug war, hätte ihr Bleiben am Unfallort die Aufklärung des Unfalls fördern können und das Verlassen der Unfallstelle war daher an sich auch geeignet, diese Aufklärung zu beeinträchtigen (vergl. OLG Karlsruhe NJW-RR 1993, 99 f; OLG Hamm NJW-RR 1993, 101; Prölls/Martin a.a.O. Randnr. 17).
  • BGH, 10.07.1996 - IV ZR 287/95

    Verletzung der Aufklärungsobliegenheit durch den Repräsentanten des

    Auszug aus AG Schleswig, 25.04.2008 - 2 C 137/07
    Repräsentant kann nur sein, wer befugt ist, selbstständig in einem gewissen, nicht ganz unbedeutendem Umfang für den Versicherungsnehmer zu handeln (vergl. BGH, NJW 1996, 2935).
  • OLG Hamm, 20.05.1986 - 20 W 66/85

    Verlassen des Unfallortes; Verletzung der Aufklärungspflicht;

    Auszug aus AG Schleswig, 25.04.2008 - 2 C 137/07
    Sie obliegt dem Versicherungsnehmer schon dann, wenn es ihm möglich ist, selbst zur Aufklärung des Unfallgeschehens beizutragen (OLG Hamm, Versicherungsrecht 1987, 1083; Prölls/Martin, a.a.O., AKB § 7 AKB Randnr. 15).
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