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   AG Schwarzenbek, 12.12.2008 - 2 C 740/08   

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https://dejure.org/2008,35933
AG Schwarzenbek, 12.12.2008 - 2 C 740/08 (https://dejure.org/2008,35933)
AG Schwarzenbek, Entscheidung vom 12.12.2008 - 2 C 740/08 (https://dejure.org/2008,35933)
AG Schwarzenbek, Entscheidung vom 12. Dezember 2008 - 2 C 740/08 (https://dejure.org/2008,35933)
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  • KG, 23.02.2006 - 8 U 164/05

    Mietzahlungsklage: Wirkung der Streitverkündung des auf Mietzahlung in Anspruch

    Auszug aus AG Schwarzenbek, 12.12.2008 - 2 C 740/08
    Dieser Status wurde unter der Geltung des alten Rechts nicht vom Antragsteller in seiner Antragsschrift durch Benennung von Antragsgegnern bestimmt, sondern in § 43 Abs. 4 Nr. 2 WEG a.F. vom Gesetz festgelegt (BT-Drucks. 16/887, S. 51; für Rubrumsberichtigung hinsichtlich einer Beschlussanfechtung vor Erlass der WEG -Novelle daher auch OLG München, 32 Wx 72/06, Beschluss vom 27. Juni 2006, ZMR 2006, 687).
  • BGH, 27.11.2007 - X ZR 144/06

    Zur Auslegung einer Parteibezeichnung - Bestätigung der BAG-Rechtssprechung

    Auszug aus AG Schwarzenbek, 12.12.2008 - 2 C 740/08
    Dabei gilt der Grundsatz, dass die Klageerhebung gegen die in Wahrheit gemeinte Partei nicht an deren fehlerhafter Bezeichnung scheitern darf, wenn diese Mängel in Anbetracht der jeweiligen Umstände letztlich keine vernünftigen Zweifel an dem wirklich Gewollten aufkommen lassen, auch dann, wenn statt der richtigen Bezeichnung irrtümlich die Bezeichnung einer tatsächlich existierenden (juristischen oder natürlichen) Person gewählt wird, solange nur aus dem Inhalt der Klageschritt und etwaigen Anlagen unzweifelhaft deutlich wird, welche Partei tatsächlich gemeint ist ( BGH, X ZR 144/06, Urteil vom 27.11.2007, NJW-RR 2008, 582, 583 [BGH 27.11.2007 - X ZR 144/06] m.w.N.).
  • AG Konstanz, 13.03.2008 - 12 C 17/07

    Wohnungseigentumsverfahren: Ungültigerklärung von Eigentümerbeschlüssen wegen

    Auszug aus AG Schwarzenbek, 12.12.2008 - 2 C 740/08
    Anders als im Fall des AG Konstanz (12 C 17/07, Urteil vom 13. März 2008, ZMR 2008, 494 [AG Konstanz 13.03.2008 - 12 C 17/07] ), wo es bereits im ersten Satz der Begründung der Klage hieß "Die Parteien bilden gemeinsam die Wohnungseigentümergemeinschaft ...", und später "Die Parteien leben an sich in Harmonie", finden sich in der vorliegenden Klageschrift keine Ausführungen, aus denen ersichtlich würde, dass nicht die WEG , sondern die übrigen Wohnungseigentümer verklagt würden.
  • OLG Karlsruhe, 30.06.2008 - 14 Wx 24/07

    Bezeichnung des Antragsgegners bei Anfechtung eines Beschlusses einer

    Auszug aus AG Schwarzenbek, 12.12.2008 - 2 C 740/08
    Unter Berufung auf diese Grundsätze hat das OLG Karlsruhe in seinem Beschluss vom 30. Juni 2008 ( 14 Wx 24/07 , NJW 2008, 2857) angenommen, dass es bei der Bezeichnung der Antragsgegner als " WEG ..., vertreten durch den Verwalter" in der Beschlussanfechtungsfrist "ausgesprochen nahe" liege, dass mit dieser Sammelbezeichnung nicht die rechtsfähige Wohnungseigentümergemeinschaft selbst, sondern ihre einzelnen Mitglieder - mit Ausnahme des Antragstellers - gemeint seien.
  • OLG München, 27.06.2006 - 32 Wx 72/06

    Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer zum Abschluss eines Vertrages mit

    Auszug aus AG Schwarzenbek, 12.12.2008 - 2 C 740/08
    Dieser Status wurde unter der Geltung des alten Rechts nicht vom Antragsteller in seiner Antragsschrift durch Benennung von Antragsgegnern bestimmt, sondern in § 43 Abs. 4 Nr. 2 WEG a.F. vom Gesetz festgelegt (BT-Drucks. 16/887, S. 51; für Rubrumsberichtigung hinsichtlich einer Beschlussanfechtung vor Erlass der WEG -Novelle daher auch OLG München, 32 Wx 72/06, Beschluss vom 27. Juni 2006, ZMR 2006, 687).
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