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AG Schweinfurt, 09.11.2004 - 3 C 945/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- urteile-network.de
Aufklärungspflichten Vermieter, Schadenminderungspflicht / Auswahlverschulden, UE-Tarif
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 07.05.1996 - VI ZR 138/95
Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten
Auszug aus AG Schweinfurt, 09.11.2004 - 3 C 945/04
Der BGH, der grundsätzlich den Unfallersatztarif für zulässig erachtet, meint weiter, dass auch die Annahme einer Schadensersatzpflicht des Mietwagenunternehmens gegenüber dem Kunden wegen Unterlassens des Hinweises auf einen billigeren Tarif sich im Verhältnis zwischen Schädiger und Geschädigtem nicht zu Lasten des Geschädigten auswirken dürfe (BGH NJW 1996, 1958, 1959). - BGH, 15.02.1996 - I ZR 10/94
"Unfallersatzwagen-Tarife"; Anspruch des Kfz-Haftpflichtversicherers auf …
Auszug aus AG Schweinfurt, 09.11.2004 - 3 C 945/04
Abgesehen davon, dass der Kläger vorbringt, die Firma vermiete nur zu einem einzigen Tarif und habe keinen Unfallersatztarif, ist eine solche Aufklärungspflicht vom BGH nur für den Fall einer ausdrücklichen Frage des Kunden bejaht worden {BGH NJW 1996, 1965, 1966).