Rechtsprechung
AG Schweinfurt, 26.10.2005 - 2 C 1025/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- urteile-network.de
EE-Abzüge, Schadenminderungspflicht / Auswahlverschulden, UE-Tarif Zustellung/Abholung, Winterreifen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 02.07.1985 - VI ZR 177/84
Erstattung von Mietwagenkosten für eine längere Zeit und eine größere Strecke
Auszug aus AG Schweinfurt, 26.10.2005 - 2 C 1025/05
Soweit der Geschädigte die Höhe der Kosten für die Schadensbeseitigung beeinflussen kann, ist er unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht (§ 254 BGB) gehalten, im Rahmen der Zumutbarkeit den wirtschaftlichsten Weg der Schadensbeseitigung zu wählen (BGH VersR 85, 1092). - LG Freiburg, 09.02.2004 - 1 O 131/03
Unfallersatztarife und Pauschaltarife - Hinweispflicht der Autovermieter?
Auszug aus AG Schweinfurt, 26.10.2005 - 2 C 1025/05
Autovermieter sind nämlich grundsätzlich nicht verpflichtet, unfallgeschädigte Mietwagenkunden von sich aus auf andere als ihre Unfallersatztarife hinweisen (LG Freiburg Urt. v. 9.2.2004 1 0 131/03 MittBl. - BGH, 15.02.2005 - VI ZR 74/04
Ersatzpflicht von Mietwagenkosten nach einem Unfallersatztarif
Auszug aus AG Schweinfurt, 26.10.2005 - 2 C 1025/05
Das Gericht vermag die Ausführungen des BGH in der Entscheidung vom 26.10.2004 (AZ VI ZR 74/04) auf den vorliegenden Fall nicht zu übertragen.