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   AG Schwelm, 10.07.2009 - 21 C 57/08   

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https://dejure.org/2009,29340
AG Schwelm, 10.07.2009 - 21 C 57/08 (https://dejure.org/2009,29340)
AG Schwelm, Entscheidung vom 10.07.2009 - 21 C 57/08 (https://dejure.org/2009,29340)
AG Schwelm, Entscheidung vom 10. Juli 2009 - 21 C 57/08 (https://dejure.org/2009,29340)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch des Versicheten auf Rückzahlung von Versicherungsbeiträgen nach Entschädigungsleistung der Versicherung gegenüber dem Unfallgegner und Regess gegenüber dem Versicherten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PflVG § 3 Nr. 9 S. 2; AKB § 7 Abs. 5 Nr. 2
    Anspruch des Versicheten auf Rückzahlung von Versicherungsbeiträgen nach Entschädigungsleistung der Versicherung gegenüber dem Unfallgegner und Regess gegenüber dem Versicherten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZV 2010, 628
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Dortmund, 24.05.2007 - 2 S 43/06

    Rückstufung des Versicherungsvertrags in eine schlechtere Schadensfreiheitsklasse

    Auszug aus AG Schwelm, 10.07.2009 - 21 C 57/08
    Dabei ist dann eine Leistung nicht als freiwillig zu erachten, wenn der Versicherungsnehmer sie (auch) aufgrund einer gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtung erbringt (vgl. LG Dortmund, NJW-RR 2007, 1402, 1403).
  • LG Düsseldorf, 16.06.2004 - 23 S 181/03

    Prämienrückstufung oder nicht nach Regress-Erfüllung durch den

    Auszug aus AG Schwelm, 10.07.2009 - 21 C 57/08
    Die von Klägerseite zitierte Entscheidung des LG Düsseldorf - 23 S 181/03 - ist hier insoweit nicht einschlägig, als sich in dem genannten Rechtsstreit die Parteien gerade nicht auf entsprechende Bestimmungen der vertraglichen Vereinbarung berufen haben und das Gericht die Auffassung vertreten hat, auch von Amts wegen solche nicht berücksichtigen zu müssen.
  • AG Hamburg, 13.07.2015 - 35a C 487/14

    Verkehrsunfallflucht - vorsätzlicher Verstoß gegen bestehende Aufklärungspflicht

    Die Rückstufung war auch zulässig, da keine freiwillige Entschädigungsleistung des Beklagten gemäß I.5 AKB vorliegt (vgl. LG Dortmund, Urteil vom 24.5.2007, 2 S 43/06, juris Rn. 22 ff.; AG Schwelm, Urteil vom 10.7.2009, 21 C 57/08, juris Rn. 10 f.).
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