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AG Senftenberg, 26.04.2016 - 35 F 23/15 |
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Verfahrensgang
- AG Senftenberg, 26.04.2016 - 35 F 23/15
- OLG Brandenburg, 02.01.2017 - 13 UF 87/16
Wird zitiert von ...
- OLG Brandenburg, 02.01.2017 - 13 UF 87/16
Gegenstandswert von Auskunftsansprüchen im Rahmen einer Stufenklage
Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Antragsgegner in Abänderung des Teil-Beschlusses des Amtsgerichts Senftenberg vom 26.04.2016 - 35 F 23/15 - verpflichtet, der Antragstellerin Auskunft zu erteilen über sein zum 02.02.1996 - Anfangsvermögen -, zum 11.08.2012 - Trennungszeitpunkt - und zum 16.04.2014 - Endvermögen - vorhandenes Aktivvermögen und Schuldposten durch Vorlage eines schriftlichen, systematisch gegliederten Bestandsverzeichnisses unter Angabe von Art und Umfang der Einzelposten, einschließlich wertbildenden Faktoren, Aktiva und Passiva, insbesondere über.