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AG Siegburg, 05.04.2014 - 50 VI 97/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unwirksamkeit eines nicht wenigstens andeutungsweise in Schriftform niedergelegten Hinweises auf die Person des Bedachten in einem Testament wegen fehlender Schriftform
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Siegburg, 05.04.2014 - 50 VI 97/13
- OLG Köln, 09.07.2014 - 2 Wx 188/14
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BayObLG, 27.11.1990 - BReg. 1a Z 76/88
Anordnung der Einziehung eines Erbscheins; Bestimmung der Person des Bedachten; …
Auszug aus AG Siegburg, 05.04.2014 - 50 VI 97/13
Die Auswahlkriterien muss der Erblasser in seiner letztwilligen Verfügung so klar bestimmen, dass ein Dritter den Bedachten bezeichnen kann, ohne dass sein Ermessen auch nur mitbestimmend wäre (BayObLG, BeckRS 2010, 29700). - BGH, 14.07.1965 - V BLw 11/65
Feststellungsklage zur Ermittlung eines berechtigten Hoferben - Auslegung eines …
Auszug aus AG Siegburg, 05.04.2014 - 50 VI 97/13
In vergleichbaren Fällen wurde ein Verstoß gegen § 2065 Absatz 2 BGB angenommen unter anderem von dem BGH In NJW 1965, 2201 (Einsetzung desjenigen, der im Alter die Pflege übernimmt), dem BayObLG in … - OLG München, 22.05.2013 - 31 Wx 55/13
Testamentsauslegung: Erbeinsetzung einer "sich kümmernden" Person
Auszug aus AG Siegburg, 05.04.2014 - 50 VI 97/13
1 Z 69/91|OLG Oldenburg; 28.01.1992; 5 U 96/91|BayObLG; 12.03.1992; 1 BReg.Z 69/91">FamRZ 1992, 987 (Einsetzung desjenigen, der die Beisetzung und Grabpflege übernehmen werde) und dem KG in OLG-NL 99, 33 (Einsetzung der Person, die mit dem Leichnam in bestimmter Weise verfahren soll), dem OLG München, BeckRS 2013, 09727 (Einsetzung desjenigen, der sich bis zum Tod um den Erblasser kümmert) . - OLG Frankfurt, 13.02.1995 - 20 W 394/94
Wirksamkeit nicht unterschriebener testamentarischer Anordnungen
Auszug aus AG Siegburg, 05.04.2014 - 50 VI 97/13
Zwar hat sich auch das OLG Frankfurt in NJW-RR 1995, 711 dahingehend geäußert, dass Wirksamkeit anzunehmen sei, wenn der Erblasser denjenigen zum Erben bestimmt hat, der ihn zuletzt pflegen wird und er bei später eingetretener Pflegebedürftigkeit die Pflegeperson selbst bestimmt hat.
- OLG Köln, 09.07.2014 - 2 Wx 188/14
Anforderungen an die Bestimmtheit einer letztwilligen Verfügung
Die Beschwerde des Beteiligten zu 3) vom 08.05.2014 gegen den am 07.04.2014 erlassenen Beschluss des Amtsgerichts - Nachlassgerichts - Siegburg vom 05.04.2014, 50 VI 97/13, wird zurückgewiesen.