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   AG Siegburg, 11.02.2019 - 104 C 82/17   

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https://dejure.org/2019,44538
AG Siegburg, 11.02.2019 - 104 C 82/17 (https://dejure.org/2019,44538)
AG Siegburg, Entscheidung vom 11.02.2019 - 104 C 82/17 (https://dejure.org/2019,44538)
AG Siegburg, Entscheidung vom 11. Februar 2019 - 104 C 82/17 (https://dejure.org/2019,44538)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kann ein Gemeinschaftsgarten videoüberwacht werden?

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.09.1993 - V ZR 246/92

    Anspruch auf Zahlung des Notbedarfs nach Tod des Schenkers

    Auszug aus AG Siegburg, 11.02.2019 - 104 C 82/17
    Grundlage der insoweit lediglich summarischen Prüfung ist dabei vornehmlich, wem die Kosten des Rechtsstreits ohne die Erledigung des Rechtsstreits aufzuerlegen gewesen wären (vgl. BGH, Beschluss vom 07. Mai 2007, VI ZR 233/05, Rn. 7; BGH, Beschluss vom 16. September 1993, V ZR 246/92, Rn. 7f. und 11, jew. zit. nach juris).
  • BGH, 07.05.2007 - VI ZR 233/05

    Zum Unterlassensanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen - Stolpe

    Auszug aus AG Siegburg, 11.02.2019 - 104 C 82/17
    Grundlage der insoweit lediglich summarischen Prüfung ist dabei vornehmlich, wem die Kosten des Rechtsstreits ohne die Erledigung des Rechtsstreits aufzuerlegen gewesen wären (vgl. BGH, Beschluss vom 07. Mai 2007, VI ZR 233/05, Rn. 7; BGH, Beschluss vom 16. September 1993, V ZR 246/92, Rn. 7f. und 11, jew. zit. nach juris).
  • BGH, 16.03.2010 - VI ZR 176/09

    Überwachungskamera auf Privatgrundstück

    Auszug aus AG Siegburg, 11.02.2019 - 104 C 82/17
    Deshalb ist die Installation einer Überwachungsanlage auf einem privaten Grundstück nicht rechtswidrig, wenn objektiv feststeht, dass dadurch öffentliche und fremde private Flächen nicht erfasst werden, wenn eine solche Erfassung nur durch eine äußerlich wahrnehmbare technische Veränderung der Anlage möglich ist oder wenn auch sonst Rechte Dritter nicht beeinträchtigt werden (vgl. BGH, Urteil vom 16. März 2010, VI ZR 176/09, Rn. 11 ff.; ebenso BGH, Urteil vom 21. Oktober 2011, V ZR 265/10, Rn. 4 und 9).
  • BGH, 21.10.2011 - V ZR 265/10

    Wohnungseigentum: Beseitigungsanspruch gegen die Installation von

    Auszug aus AG Siegburg, 11.02.2019 - 104 C 82/17
    Deshalb ist die Installation einer Überwachungsanlage auf einem privaten Grundstück nicht rechtswidrig, wenn objektiv feststeht, dass dadurch öffentliche und fremde private Flächen nicht erfasst werden, wenn eine solche Erfassung nur durch eine äußerlich wahrnehmbare technische Veränderung der Anlage möglich ist oder wenn auch sonst Rechte Dritter nicht beeinträchtigt werden (vgl. BGH, Urteil vom 16. März 2010, VI ZR 176/09, Rn. 11 ff.; ebenso BGH, Urteil vom 21. Oktober 2011, V ZR 265/10, Rn. 4 und 9).
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