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   AG Siegburg, 15.07.2010 - 37 M 102/10   

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https://dejure.org/2010,31787
AG Siegburg, 15.07.2010 - 37 M 102/10 (https://dejure.org/2010,31787)
AG Siegburg, Entscheidung vom 15.07.2010 - 37 M 102/10 (https://dejure.org/2010,31787)
AG Siegburg, Entscheidung vom 15. Juli 2010 - 37 M 102/10 (https://dejure.org/2010,31787)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Keine Einweisung in eine Wohnung ohne gerichtlichen Beschluss über die Anordnung der Zwangsverwaltung; Zulässigkeit der Einweisung in eine Wohnung ohne gerichtlichen Beschluss über die Anordnung der Zwangsverwaltung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 766; ZPO § 883
    Keine Einweisung in eine Wohnung ohne gerichtlichen Beschluss über die Anordnung der Zwangsverwaltung; Zulässigkeit der Einweisung in eine Wohnung ohne gerichtlichen Beschluss über die Anordnung der Zwangsverwaltung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.04.2005 - V ZB 6/05

    Ansprüche des Zwangsverwalters auf Herausgabe einer Kaution

    Auszug aus AG Siegburg, 15.07.2010 - 37 M 102/10
    Zwar hat der BGH in seinem Beschluss vom 14.04.2005 zu Aktenzeichen V ZB 6/05 ausgeführt, dass das Zwangsverwalterzeugnis grundsätzlich ausreichend ist.
  • AG Berlin-Neukölln, 22.10.2009 - 31 M 8081/09

    Wegnahme des Mietvertrags über das beschlagnahmte Grundst.

    Auszug aus AG Siegburg, 15.07.2010 - 37 M 102/10
    Indes ist für eine zwangsweise Durchsuchung der Wohnräume ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss erforderlich (so auch AG Berlin-Neukölln, Beschluss vom 22.10.2009 zu Az.: 31 M 8081/09; Zöller/Stöber, ZPO, 28. Auflage, § 883 Rn. 10 und § 758 a Rn. 4 und 6).
  • LG Bonn, 15.10.2010 - 6 T 223/10

    Anforderungen an Wohnungsdurchsuchungsanordnung

    Die sofortige Beschwerde des Zwangsverwalters vom 29.07.2010 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Siegburg vom 15.07.2010 - 37 M 102/10 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
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