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AG Siegburg, 24.06.2016 - 126 C 28/16 |
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- BGH, 12.07.2005 - VI ZR 132/04
Schadensberechnung bei Realisierung des Restwerts eines Kfz durch Verkauf
Auszug aus AG Siegburg, 24.06.2016 - 126 C 28/16
Der Geschädigte bewegt: sich grundsätzlich im Rahmen der ihm nach § 249 Abs. 2 S. 1 BGB obliegenden Schadensminderungspflicht, wenn er das Unfallfahrzeug zu demjenigen Restwert veräußert, welchen ein von ihm eingeschalteter Sachverständiger als Wert auf dem allgenjieinen regionalen Markt aufgrund einer erkennbar sorgfältigen Preisentwicklung festgestellt hat (LG Düsseldorf, Beschl. v. 03.01.2016, 22 S 470/15, Rn. 7 - Juris unter Verweis auf BGH, NJW 2005, 3134, NJW 2006, 2320, NJW 2007, 1674; NJW.Verwertungsmodalitäten aufzwingen zu lassen (BGH, Urt. v.12.07.2005, VI ZR 132/04, Rn. 14 - juris; BGH, Urt. v. 30.11.1999, VI ZR 219/98, Rn. 25 - juris).
Es besteht auch keine grundsätzliche Verpflichtung, den Haftpflichtversicherer über den Verkauf des beschädigten Fahrzeugs zu Informieren (BGH, Urt. v.12.07.2005, VI ZR 132/04, Rn. 13 - juris).
Wirtschaftlichkeitsgebot und seiner sich aus § 254 Abs. 2 BGB ergebenden Verpflichtung zur Geringhaltung des Schadens zu genügen (BGH, Urt. v. 12.07.2005, VI ZR 132/04, Rn. 14 - juris, BGH, Urt. v. 30.11.1999, VI ZR 219/98, Rn. 25 - juris).
- LG Düsseldorf, 30.01.2016 - 22 S 470/15
Keine Wartepflicht des Geschädigten auf Restwertangebot des …
Auszug aus AG Siegburg, 24.06.2016 - 126 C 28/16
Der Geschädigte bewegt: sich grundsätzlich im Rahmen der ihm nach § 249 Abs. 2 S. 1 BGB obliegenden Schadensminderungspflicht, wenn er das Unfallfahrzeug zu demjenigen Restwert veräußert, welchen ein von ihm eingeschalteter Sachverständiger als Wert auf dem allgenjieinen regionalen Markt aufgrund einer erkennbar sorgfältigen Preisentwicklung festgestellt hat (LG Düsseldorf, Beschl. v. 03.01.2016, 22 S 470/15, Rn. 7 - Juris unter Verweis auf BGH, NJW 2005, 3134, NJW 2006, 2320, NJW 2007, 1674; NJW.Der Geschädigte soll selbst entscheiden können, wie er mit der beschädigten Sache wirtschaftlich sinnvoll verfährt (LG Düsseldorf, Besohl, v. 03.01.2016, 22 S 470/15, Rn. 8 - juris).
Erschwerend kommt hier hinzu, dass der Klager das Fahrzeug unstreitig bereits am 22.01.2016, also vor Erhalt des Sachverständigengutachtens am 25.01.2016, wenn auch nach Rücksprache mit dem Gutachter, veräußert hat, da ihm zu dem Zeitpunkt der Veräußerung selbst das Gutachten als solches nicht bekannt war und das Gutachten nicht auf Plausibilität und sorgfältige Preisermittlunc hat prüfen können (vgl. zum Erfordernis der Erkenntnis einer korrekten Werterrfiittlung BGH, Urt. v. 01.06.2010, VI ZR 316/09, Rn. 7 - Juris m.w.Nachw.; LG Düsseldorf, Urt. v. 30.01.2016, 22 S 470/15, Rn. 13 - Juris).
- BGH, 30.11.1999 - VI ZR 219/98
Schadensminderungspflicht bei Veräußerung eines Unfallfahrzeugs mit Totalschaden
Auszug aus AG Siegburg, 24.06.2016 - 126 C 28/16
Verwertungsmodalitäten aufzwingen zu lassen (…BGH, Urt. v.12.07.2005, VI ZR 132/04, Rn. 14 - juris; BGH, Urt. v. 30.11.1999, VI ZR 219/98, Rn. 25 - juris).Wirtschaftlichkeitsgebot und seiner sich aus § 254 Abs. 2 BGB ergebenden Verpflichtung zur Geringhaltung des Schadens zu genügen (BGH, Urt. v. 12.07.2005, VI ZR 132/04, Rn. 14 - juris, BGH, Urt. v. 30.11.1999, VI ZR 219/98, Rn. 25 - juris).
- OLG Köln, 16.07.2012 - 13 U 80/12
Zur Verletzung der Schadensminderungspflicht durch Veräußerung des …
Auszug aus AG Siegburg, 24.06.2016 - 126 C 28/16
Haftpflichtversicherer vor dem Verkauf des Fahrzeugs das Schadensgutachten zugänglich zu machen und ihm einen gewissen Zeltraum zum Nachweis höherer Restwertangebote einzuräumen (…vgl. ausführlich zum Streitstand OLG Hamm, Urt. v. 11.11.2015, 11 U 13/15, Rn. 26 ^ juris m.w.Nachw.; für eine solche Pflicht OLG Köln, siehe etwa Beschl. v. 16.07.2012, 13 U 80/12, Rn. 6 -juris). - BGH, 01.06.2010 - VI ZR 316/09
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Anforderungen an die Schadensgeringhaltungspflicht …
Auszug aus AG Siegburg, 24.06.2016 - 126 C 28/16
Erschwerend kommt hier hinzu, dass der Klager das Fahrzeug unstreitig bereits am 22.01.2016, also vor Erhalt des Sachverständigengutachtens am 25.01.2016, wenn auch nach Rücksprache mit dem Gutachter, veräußert hat, da ihm zu dem Zeitpunkt der Veräußerung selbst das Gutachten als solches nicht bekannt war und das Gutachten nicht auf Plausibilität und sorgfältige Preisermittlunc hat prüfen können (vgl. zum Erfordernis der Erkenntnis einer korrekten Werterrfiittlung BGH, Urt. v. 01.06.2010, VI ZR 316/09, Rn. 7 - Juris m.w.Nachw.;… LG Düsseldorf, Urt. v. 30.01.2016, 22 S 470/15, Rn. 13 - Juris). - BGH, 30.05.2006 - VI ZR 174/05
Ersatzfähigkeit der Kosten konkreter Ersatzbeschaffung und des konkret erzielten …
Auszug aus AG Siegburg, 24.06.2016 - 126 C 28/16
Der Geschädigte bewegt: sich grundsätzlich im Rahmen der ihm nach § 249 Abs. 2 S. 1 BGB obliegenden Schadensminderungspflicht, wenn er das Unfallfahrzeug zu demjenigen Restwert veräußert, welchen ein von ihm eingeschalteter Sachverständiger als Wert auf dem allgenjieinen regionalen Markt aufgrund einer erkennbar sorgfältigen Preisentwicklung festgestellt hat (LG Düsseldorf, Beschl. v. 03.01.2016, 22 S 470/15, Rn. 7 - Juris unter Verweis auf BGH, NJW 2005, 3134, NJW 2006, 2320, NJW 2007, 1674; NJW. - OLG Hamm, 11.11.2015 - 11 U 13/15
Ermittlung des Restwerts eines unfallgeschädigten Fahrzeugs
Auszug aus AG Siegburg, 24.06.2016 - 126 C 28/16
Haftpflichtversicherer vor dem Verkauf des Fahrzeugs das Schadensgutachten zugänglich zu machen und ihm einen gewissen Zeltraum zum Nachweis höherer Restwertangebote einzuräumen (vgl. ausführlich zum Streitstand OLG Hamm, Urt. v. 11.11.2015, 11 U 13/15, Rn. 26 ^ juris m.w.Nachw.;… für eine solche Pflicht OLG Köln, siehe etwa Beschl. v. 16.07.2012, 13 U 80/12, Rn. 6 -juris). - BGH, 06.04.1993 - VI ZR 181/92
Verkauf von Unfallwagen zum Restwert gemäß Gutachten
Auszug aus AG Siegburg, 24.06.2016 - 126 C 28/16
Sachverständigengutachten zu übersenden und diesem Gelegenheit zu geben, dem Geschädigten günstigere Restwertangebote zu unterbreiten (BGH, Urt. v. 06.04.1993, Vi ZR 181/92, NJW 1993, 1849, 1851). - BGH, 06.03.2007 - VI ZR 120/06
Anrechnung des Restwertes im Totalschadensfall bei Weiterbenutzung des …
Auszug aus AG Siegburg, 24.06.2016 - 126 C 28/16
Der Geschädigte bewegt: sich grundsätzlich im Rahmen der ihm nach § 249 Abs. 2 S. 1 BGB obliegenden Schadensminderungspflicht, wenn er das Unfallfahrzeug zu demjenigen Restwert veräußert, welchen ein von ihm eingeschalteter Sachverständiger als Wert auf dem allgenjieinen regionalen Markt aufgrund einer erkennbar sorgfältigen Preisentwicklung festgestellt hat (LG Düsseldorf, Beschl. v. 03.01.2016, 22 S 470/15, Rn. 7 - Juris unter Verweis auf BGH, NJW 2005, 3134, NJW 2006, 2320, NJW 2007, 1674; NJW.
- LG Bonn, 10.01.2017 - 8 S 164/16 Auf die Berufung des Klägers wird das am 24.06.2016 verkündete Urteil des Amtsgerichts Slegburg, 126 C 28/16, abgeändert und wie folgt neu gefasst: 1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.770 EUR nebst Zinsen in.