Rechtsprechung
   AG Siegburg, 25.02.2015 - 150 C 41/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,38359
AG Siegburg, 25.02.2015 - 150 C 41/14 (https://dejure.org/2015,38359)
AG Siegburg, Entscheidung vom 25.02.2015 - 150 C 41/14 (https://dejure.org/2015,38359)
AG Siegburg, Entscheidung vom 25. Februar 2015 - 150 C 41/14 (https://dejure.org/2015,38359)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,38359) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Treuhandbindung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestreiten der Wohnungsgemeinschaft hinsichtlich Behauptung der zweckwidrigen Verwendung der Gelder auf dem Konto der Gemeinschaft durch den ehemaligen Verwalter; Zwangsvollstreckung in ein Treuhandkonto

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 02.07.2009 - III ZR 333/08

    Rechtsstellung des Verwalters eines Mietpools; Zulässigkeit des Bestreitens von

    Auszug aus AG Siegburg, 25.02.2015 - 150 C 41/14
    Eine Erklärung mit Nichtwissen ist unzulässig, wenn und soweit diese Informationspflicht besteht (BGH NJW-RR 2009, 1666).

    Soweit der Bundesgerichtshof angenommen hat, die Partei treffe eine Erkundigungspflicht nicht schon deshalb, weil sie gegenüber der anderen Partei einen Auskunftsanspruch gemäß § 666 BGB hätte (BGH NJW-RR 2009, 1666), so ist diese Rechtsprechung auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar, weil der Verwalter im Gegensatz zu dem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall nicht am Rechtsstreit beteiligt ist.

  • BGH, 01.12.2005 - IX ZR 95/04

    Voraussetzungen der Feststellung einer titulierten Forderung zur

    Auszug aus AG Siegburg, 25.02.2015 - 150 C 41/14
    Erst wenn seine Erkundigungen keinen Aufschluss erbracht haben, darf sich der Insolvenzverwalter unter Darlegung dieses Umstandes zu der Forderung gemäß § 138 Abs. 4 ZPO pauschal mit Nichtwissen erklären (BGH, Urteil vom 01. Dezember 2005, IX ZR 95/04).
  • BGH, 20.06.2002 - IX ZR 177/99

    Zulässigkeit der Behauptung einer nur vermuteten Tatsache im Anfechtungsprozeß;

    Auszug aus AG Siegburg, 25.02.2015 - 150 C 41/14
    Unzulässig wird ein solches prozessuales Vorgehen erst dort, wo die Partei ohne greifbare Anhaltspunkte für das Vorliegen eines bestimmten Sachverhalts willkürlich Behauptungen "aufs Geratewohl" oder "ins Blaue hinein" aufstellt, wobei in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt ist, dass in der Regel nur das Fehlen jeglicher tatsächlicher Anhaltspunkte Willkür rechtfertigen kann (BGH NJW-RR 2002, 1419).
  • BGH, 10.02.2011 - IX ZR 49/10

    BGH bejaht Fälligkeit des Entschädigungsanspruchs nach dem Einlagensicherungs-

    Auszug aus AG Siegburg, 25.02.2015 - 150 C 41/14
    Der Treuhänder darf nicht ohne Zustimmung des Treugebers über das Treugut - im Falle eines Treuhandkontos über das Guthaben - verfügen (BGH, Urteil vom 10.02.2011 - IX ZR 49/10).
  • LG Bonn, 25.08.2015 - 8 S 59/15

    Veruntreuung muss bewiesen sein!

    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Siegburg vom 25.02.2015 (150 C 41/14) unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht