Rechtsprechung
AG Siegburg, 30.06.2011 - 112 C 68/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Pflicht des Vermieters zur Beseitigung von Schimmel in der Mietwohnung; Beweislast für Schimmelschäden und Feuchtigkeitsschäden
- mietrechtsiegen.de
Pflicht des Vermieters zur Beseitigung von Schimmel in Mietwohnung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 254; BGB § 535 Abs. 1; BGB § 536
Pflicht des Vermieters zur Beseitigung von Schimmel in der Mietwohnung; Beweislast für Schimmelschäden und Feuchtigkeitsschäden - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Schimmelschäden und Feuchtigkeitsschäden muss der Vermieter beseitigen
- koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)
Vertragsgemäße Beheizung
Verfahrensgang
- AG Siegburg, 30.06.2011 - 112 C 68/10
- LG Bonn, 24.10.2011 - 6 S 79/11
- LG Bonn, 21.11.2011 - 6 S 79/11
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- LG Berlin, 26.05.1998 - 64 S 266/97
Rechte des Mieters bei unzureichender Beheizbarkeit der Wohnung und Austritt von …
Auszug aus AG Siegburg, 30.06.2011 - 112 C 68/10
Nicht zu verwechseln ist das Recht der Klägerin, ihre Wohnung mit 18 °C zu beheizen, mit der von der Rechtsprechung angenommenen Pflicht des Vermieters, eine Durchschnittstemperatur über 18 °C zu ermöglichen (vgl. dazu OLG München, NJW-RR 2001, 729; LG Berlin, NZM 1999, 1039). - OLG München, 21.11.2000 - 5 U 2889/00
Umfang der Beheizungspflicht bei Vermietung von Büroräumen
Auszug aus AG Siegburg, 30.06.2011 - 112 C 68/10
Nicht zu verwechseln ist das Recht der Klägerin, ihre Wohnung mit 18 °C zu beheizen, mit der von der Rechtsprechung angenommenen Pflicht des Vermieters, eine Durchschnittstemperatur über 18 °C zu ermöglichen (vgl. dazu OLG München, NJW-RR 2001, 729; LG Berlin, NZM 1999, 1039).
- LG Konstanz, 20.12.2012 - 61 S 21/12
Mehr als drei Mal täglich lüften ist keine Pflicht!
Eine vergleichsweise geringe Beheizung von durchschnittlich 18°C ist nicht schuldhaft und entspricht noch dem vertragsgemäßen Gebrauch (LG Bonn, Beschluss vom 24.10.2011 - 6 S 79/11; so auch AG Sieburg, Urteil vom 30.06.2011 - 112 C 68/10). - LG Bonn, 21.11.2011 - 6 S 79/11
Zurückweisung einer Berufung
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Siegburg vom 30.06.2011 - 112 C 68/10 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen, weil ihre Berufung aus den Gründen des Kammerbeschlusses vom 24.10.2011 - 6 S 79/11 -, auf den zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen wird und dem die Beklagten nicht mehr entgegengetreten sind, keine Aussicht auf Erfolg hat. - LG Bonn, 24.10.2011 - 6 S 79/11
Mitverschulden des Mieters bei Schimmelbildung im Falle der Beheizung mit …
Die Beklagten werden darauf hingewiesen, dass die Kammer beabsichtigt, die gegen das Urteil des Amtsgerichts Siegburg vom 30.06.2011 - 112 C 68/10 - eingelegte Berufung gemäß § 522 Abs. 2 ZPO ohne mündliche Verhandlung zurückzuweisen.