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   AG Siegburg, 30.06.2011 - 112 C 68/10   

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https://dejure.org/2011,50851
AG Siegburg, 30.06.2011 - 112 C 68/10 (https://dejure.org/2011,50851)
AG Siegburg, Entscheidung vom 30.06.2011 - 112 C 68/10 (https://dejure.org/2011,50851)
AG Siegburg, Entscheidung vom 30. Juni 2011 - 112 C 68/10 (https://dejure.org/2011,50851)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • mietrechtsiegen.de

    Pflicht des Vermieters zur Beseitigung von Schimmel in Mietwohnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 254; BGB § 535 Abs. 1; BGB § 536
    Pflicht des Vermieters zur Beseitigung von Schimmel in der Mietwohnung; Beweislast für Schimmelschäden und Feuchtigkeitsschäden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Schimmelschäden und Feuchtigkeitsschäden muss der Vermieter beseitigen

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Vertragsgemäße Beheizung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Berlin, 26.05.1998 - 64 S 266/97

    Rechte des Mieters bei unzureichender Beheizbarkeit der Wohnung und Austritt von

    Auszug aus AG Siegburg, 30.06.2011 - 112 C 68/10
    Nicht zu verwechseln ist das Recht der Klägerin, ihre Wohnung mit 18 °C zu beheizen, mit der von der Rechtsprechung angenommenen Pflicht des Vermieters, eine Durchschnittstemperatur über 18 °C zu ermöglichen (vgl. dazu OLG München, NJW-RR 2001, 729; LG Berlin, NZM 1999, 1039).
  • OLG München, 21.11.2000 - 5 U 2889/00

    Umfang der Beheizungspflicht bei Vermietung von Büroräumen

    Auszug aus AG Siegburg, 30.06.2011 - 112 C 68/10
    Nicht zu verwechseln ist das Recht der Klägerin, ihre Wohnung mit 18 °C zu beheizen, mit der von der Rechtsprechung angenommenen Pflicht des Vermieters, eine Durchschnittstemperatur über 18 °C zu ermöglichen (vgl. dazu OLG München, NJW-RR 2001, 729; LG Berlin, NZM 1999, 1039).
  • LG Konstanz, 20.12.2012 - 61 S 21/12

    Mehr als drei Mal täglich lüften ist keine Pflicht!

    Eine vergleichsweise geringe Beheizung von durchschnittlich 18°C ist nicht schuldhaft und entspricht noch dem vertragsgemäßen Gebrauch (LG Bonn, Beschluss vom 24.10.2011 - 6 S 79/11; so auch AG Sieburg, Urteil vom 30.06.2011 - 112 C 68/10).
  • LG Bonn, 21.11.2011 - 6 S 79/11

    Zurückweisung einer Berufung

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Siegburg vom 30.06.2011 - 112 C 68/10 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen, weil ihre Berufung aus den Gründen des Kammerbeschlusses vom 24.10.2011 - 6 S 79/11 -, auf den zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen wird und dem die Beklagten nicht mehr entgegengetreten sind, keine Aussicht auf Erfolg hat.
  • LG Bonn, 24.10.2011 - 6 S 79/11

    Mitverschulden des Mieters bei Schimmelbildung im Falle der Beheizung mit

    Die Beklagten werden darauf hingewiesen, dass die Kammer beabsichtigt, die gegen das Urteil des Amtsgerichts Siegburg vom 30.06.2011 - 112 C 68/10 - eingelegte Berufung gemäß § 522 Abs. 2 ZPO ohne mündliche Verhandlung zurückzuweisen.
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