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   AG Siegen, 12.01.1999 - 24 C 304/98   

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AG Siegen, 12.01.1999 - 24 C 304/98 (https://dejure.org/1999,12783)
AG Siegen, Entscheidung vom 12.01.1999 - 24 C 304/98 (https://dejure.org/1999,12783)
AG Siegen, Entscheidung vom 12. Januar 1999 - 24 C 304/98 (https://dejure.org/1999,12783)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen eines Feststellungsinteresses bei Statthaftigkeit der Leistungsklage erst bei Vorliegen der Reparaturrechnung; Reduzierung der Ersatzpflicht auf den Wiederbeschaffungswert ; Schadensberechnung bei Übersteigen der Reparaturkosten gegenüber dem ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorliegen eines Feststellungsinteresses bei Statthaftigkeit der Leistungsklage erst bei Vorliegen der Reparaturrechnung; Reduzierung der Ersatzpflicht auf den Wiederbeschaffungswert; Schadensberechnung bei Übersteigen der Reparaturkosten gegenüber dem ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1044
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.10.1991 - VI ZR 314/90

    Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs als Form der Naturalrestitution

    Auszug aus AG Siegen, 12.01.1999 - 24 C 304/98
    Bei der Bestimmung der 130 %-Grenze ist nach der Rechtsprechung des BGH (BGH, Versicherungsrecht 1992, 61 ff.) zu differenzieren:.

    Abzustellen ist insoweit auf die spezielle Situation des Geschädigten insbesondere auf seine individuellen Erkenntnisse und Einflußmöglichkeiten sowie die gerade für ihn bestehenden Schwierigkeiten (vgl. BGH, Versicherungsrecht 1992, 61, 63).

  • BGH, 20.06.1989 - VI ZR 334/88

    Abrechnung der Reparaturkosten für seinen Unfallwagen durch den Geschädigten auf

    Auszug aus AG Siegen, 12.01.1999 - 24 C 304/98
    Denn das Sachverständigengutachten enthält lediglich eine vorläufige Schadensschätzung, die bei feststehendem tatsächlichem Aufwand die Schätzung nach oben und unten korrigieren kann (vgl. BGH, Versicherungsrecht 1989, 1056, 105; OLG Köln, Versicherungsrecht 1988, 1165 ; OLG Nürnberg, Versicherungsrecht 1990, 39).
  • BGH, 17.03.1992 - VI ZR 226/91

    Umfang des Schadensersatzanspruchs auf fiktiver Reparaturkostenbasis

    Auszug aus AG Siegen, 12.01.1999 - 24 C 304/98
    Nach der Rechtsprechung des BGH (BGH, NJW 1992, 1618 ) hat der Geschädigte in diesem Falle Anspruch auf Ersatz der für die Reparatur in einer Kundenwerkstatt erforderlichen Kosten, falls diese 130 % des Wiederbeschaffungswertes nicht übersteigen.
  • OLG Hamm, 22.04.1993 - 6 U 259/92

    Totalschaden-Abrechung; Einbeziehung eines Restwertangebotes; Wertermittlung

    Auszug aus AG Siegen, 12.01.1999 - 24 C 304/98
    Demgegenüber wird auch vertreten, daß nur dann die tatsächliche Reparaturkostenrechnung zugrundezulegen ist, wenn die Instandsetzung zur fachgerechten und vollständigen Wiederherstellung des früheren Zustandes fuhrt, nicht bei Billigreparaturen; nur hierdurch hätte der Geschädigte sein Integritätsinteresse hinreichend bekundet (vgl. OLG Hamm, NZV 1993, 432, 433).
  • OLG Köln, 22.02.1988 - 2 W 171/87

    Kraftfahrzeugschadens; Sachverständigengutachten; Reparaturkostenrechnung; Kosten

    Auszug aus AG Siegen, 12.01.1999 - 24 C 304/98
    Denn das Sachverständigengutachten enthält lediglich eine vorläufige Schadensschätzung, die bei feststehendem tatsächlichem Aufwand die Schätzung nach oben und unten korrigieren kann (vgl. BGH, Versicherungsrecht 1989, 1056, 105; OLG Köln, Versicherungsrecht 1988, 1165 ; OLG Nürnberg, Versicherungsrecht 1990, 39).
  • OLG Düsseldorf, 25.04.2001 - 1 U 9/00

    Instandsetzung eines Unfallfahrzeugs zu den Wiederbeschaffungswert übersteigenden

    Dass trotz Verwendung gebrauchter Ersatzteile das Integritätsinteresse gewahrt sein kann, lässt sich schon der Entscheidung des BGH vom 20.06.1972 (NJW 1972, 1800) entnehmen (vgl. auch OLG Oldenburg a.a.O.; AG Hagen DAR 2000, 411 m. Anm. E. Fuchs = NJW-RR 2000, 1046; AG Siegen NJW-RR 2000, 1044; AG Hof DAR 2000, 276 m. Anm. Heinrich).

    Wer sich um eine preisgünstige Instandsetzung bemüht, ohne dazu rechtlich verpflichtet zu sein, verdient auch dann keine Missbilligung, wenn das Motiv eine Senkung der Kosten unter die 130 %-Grenze ist (so auch im Ergebnis AG Hof DAR 2000, 276; AG Siegen NJW-RR 2000, 1044, LG Freiburg DAR 1998, 477; OLG Dresden, Urt. v. 04.04.2001, 6 U 2824/00; MüKo-Grunsky, 3. Aufl., Rn. 7 b zu § 249).

  • LG Bochum, 21.11.2006 - 9 S 108/06

    Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall; Erstattung von Reparaturkosten bis zur

    In einem solchen Fall liegt gerade keine wirtschaftliche unsinnige Instandsetzung vor bzw. ist eine solche gerade nicht in Auftrag gegeben worden ( vgl. dazu : OLG Düsseldorf NZV 2001, 475(477) = DAR 2001, 499; OLG Dresden NZV 2001, 346; LG Dresden NZV 2005, 387; AG Hof DAR 2000, 276; AG Siegen NJW-RR 2000, 1044; LG Freiburg DAR 1998, 477).

    Wer sich um eine preisgünstige, allerdings gleichwohl ordnungsgemäße und vollständige Instandsetzung bemüht, ohne dazu rechtlich verpflichtet zu sein, verdient auch dann keine Missbilligung, wenn das Motiv eine Senkung der Kosten unter die 130%-Grenze ist, um so das Fahrzeug - ordnungsgemäß und vollständig - reparieren und dann weiter nutzen zu können( vgl. dazu : OLG Düsseldorf NZV 2001, 475(477) = DAR 2001, 499 ff; AG Hof DAR 2000, 276; AG Siegen NJW-RR 2000, 1044; LG Freiburg DAR 1998, 477.

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