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   AG Siegen, 30.11.2015 - 14 C 433/15   

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https://dejure.org/2015,50115
AG Siegen, 30.11.2015 - 14 C 433/15 (https://dejure.org/2015,50115)
AG Siegen, Entscheidung vom 30.11.2015 - 14 C 433/15 (https://dejure.org/2015,50115)
AG Siegen, Entscheidung vom 30. November 2015 - 14 C 433/15 (https://dejure.org/2015,50115)
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Volltextveröffentlichung

  • captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)

    AG Siegen verurteit LVM Versicherung zur Zahlung vorgerichtlich gekürzter Sachverständigenkosten aus abgetretenenem Recht mit Urteil vom 30.11.2015 - 14 C 433/15 -.

Kurzfassungen/Presse

  • unfallzeitung.de (Kurzinformation)

    Vor Beauftragung des Schadensgutachters muss nicht DEKRA oder TÜV befragt werden

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 11.02.2014 - VI ZR 225/13

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Bestimmung der Höhe ersatzfähiger

    Auszug aus AG Siegen, 30.11.2015 - 14 C 433/15
    Der Geschädigte ist in der Wahl der Mittel zur Schadensbehebung frei und darf grundsätzlich den Weg einschlagen, der aus seiner Sicht seinen Interessen am besten zur entsprechen scheint (vgl. BGH, Urt. v. 11.02.2014 - VI ZR 225/13).

    Ein solches überobligationsmäßiges Verhalten kann vom Geschädigten nicht verlangt werden, wäre aber die Folge, wenn man ihn hierzu verpflichten würde (vgl. auch hierzu BGH, Urt. v. 11.02.2014 - VI ZR 225/13).

    Der Bundesgerichtshof hat die o. g. Grundsätze in seiner Entscheidung vom 11.02.2014 (VI ZR 225/13) noch einmal wiederholt und bestätigt.

  • BGH, 22.07.2014 - VI ZR 357/13

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Anforderungen an die tatrichterliche Schätzung

    Auszug aus AG Siegen, 30.11.2015 - 14 C 433/15
    Sofern die Parteien weiterhin auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 22.07.2014 (VI ZR 357/13) abstellen, ergibt sich hieraus keine abweichende Beurteilung.

    Darüber hinaus trifft es zu, dass der Bundesgerichtshof sich in seiner Entscheidung vom 22.07.2014 (VI ZR 357/13), der ein vergleichbarer Sachverhalt wie im vorliegenden Fall zu Grunde lag, auf die individuellen, subjektbezogenen Erkenntnismöglichkeiten des Geschädigten bezieht.

  • OLG Naumburg, 20.01.2006 - 4 U 49/05

    Zum Anspruch des Geschädigten gegen Versicherer auf Ersatz von Gutachterkosten

    Auszug aus AG Siegen, 30.11.2015 - 14 C 433/15
    Der Grundsatz der Kostenerstattung gilt selbst dann, wenn sich das eingeholte Gutachten später als falsch erwiesen hat, objektiv unrichtig oder unbrauchbar oder das Honorar des Gutachters übersetzt ist (vgl. OLG Naumburg, NJW-RR 2006, 1029).
  • OLG Hamm, 08.05.2001 - 27 U 201/00

    Unfallregulierung - Aufrechnung des haftenden Versicherers - Gegengutachten zum

    Auszug aus AG Siegen, 30.11.2015 - 14 C 433/15
    Denn das Risiko ungeeigneter Schadensermittlung trägt grundsätzlich der Schädiger (vgl. OLG Hamm, VersR 2001, 249 und DAR 2001, 506).
  • BGH, 12.07.2005 - VI ZR 132/04

    Schadensberechnung bei Realisierung des Restwerts eines Kfz durch Verkauf

    Auszug aus AG Siegen, 30.11.2015 - 14 C 433/15
    Bei der Beurteilung des erforderlichen Herstellungsaufwandes ist hierbei auch Rücksicht auf die konkrete Situation des Geschädigten, insbesondere auf seine individuellen Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten sowie auf die möglicherweise gerade für ihn bestehenden Schwierigkeiten zu nehmen (BGHZ 163, 362).
  • BGH, 29.06.2004 - VI ZR 211/03

    Zulässigkeit des Aushandelns personenbezogener Tarife für die Beförderung von

    Auszug aus AG Siegen, 30.11.2015 - 14 C 433/15
    Ist das der Fall, so sind die im Zuge der Wiederherstellung angefallenen Kosten ihrer Höhe nach einer Überprüfung nicht zugänglich (vgl. BGH, NJW 2004, 3326).
  • OLG Hamm, 14.10.1992 - 13 U 141/92

    Anspruch auf Ersatz der Gutachterkosten bei Unbrauchbarkeit des Gutachtens wegen

    Auszug aus AG Siegen, 30.11.2015 - 14 C 433/15
    Dabei ist der Sachverständige nicht der Erfüllungsgehilfe des Geschädigten im Verhältnis zum Schädiger (vgl. OLG Hamm, NZV 1993, 228).
  • BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06

    Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus AG Siegen, 30.11.2015 - 14 C 433/15
    Eine solche Obliegenheit folgt insbesondere nicht aus der Entscheidung des BGH in NJW 2007, 1450.
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