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   AG Singen, 08.06.2012 - 3 C 15/12   

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https://dejure.org/2012,51271
AG Singen, 08.06.2012 - 3 C 15/12 (https://dejure.org/2012,51271)
AG Singen, Entscheidung vom 08.06.2012 - 3 C 15/12 (https://dejure.org/2012,51271)
AG Singen, Entscheidung vom 08. Juni 2012 - 3 C 15/12 (https://dejure.org/2012,51271)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • RA Kotz

    Wohngebäudeversicherung - Anspruch auf Einsicht in Sachverständigengutachten

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 85; BGB § 242; BGB § 810
    Der Versicherer muss dem VN Einsicht in die eingeholten Sachverständigengutachten gewähren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Anspruch auf Herausgabe eines Sachverständigengutachtens

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Das Sachverständigengutachten - Versicherungsnehmer kann vom Versicherer Einsicht in das Gutachten zum Gebäudeschaden verlangen

  • lachner-vonlaufenberg.de (Kurzinformation)

    Zum Recht des Versicherungsnehmers auf Einsicht in ein vom Versicherer eingeholtes Sachverständigengutachten

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Wohngebäudeversicherung: Versicherungsnehmer hat Anspruch auf Einsicht in Gutachten der Versicherung

Papierfundstellen

  • VersR 2013, 497
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Karlsruhe, 26.04.2005 - 12 W 32/05

    Wohngebäudeversicherung: Einsichtsrecht des Versicherungsnehmers in ein

    Auszug aus AG Singen, 08.06.2012 - 3 C 15/12
    Damit zwischen beiden Vertragspartnern Waffengleichheit herrscht, muss der Versicherungsnehmer auch Einsicht in das Ergebnis des Sachverständigengutachtens erhalten (so OLG Karlsruhe, Beschluss vom 26.04.2005, 12 W 32/05, RuS 2005, 385 - 386).
  • BGH, 17.05.2006 - IV ZR 212/05

    Eintrittspflicht der Kfz-Teilversicherung für Schäden am Fahrzeug

    Auszug aus AG Singen, 08.06.2012 - 3 C 15/12
    Im Falle von BGH, VersR 2006, 968 wurde das Gutachten durch die betroffene Versicherung zwischenzeitlich zugänglich gemacht.
  • LG Berlin, 13.03.2001 - 7 O 76/00

    Keine Pflicht des Versicherers zur Vorlage eines von ihm in Auftrag gegebenen

    Auszug aus AG Singen, 08.06.2012 - 3 C 15/12
    Soweit die Rechtsprechung teilweise eine Vorlagepflicht aus § 810 BGB oder aus § 242 BGB verneint, wird nicht berücksichtigt, dass zwischen den Parteien ein Vertragsverhältnis besteht, das die Vorlagepflicht umfasst (vgl. LG Berlin, Beschluss vom 13.03.2001, 7 O 76/00, Versicherungsrecht 2003, 94).
  • OLG Saarbrücken, 14.10.1998 - 5 U 1011/97

    Getrennter Nachweis eines Einbruchdiebstahls und Vandalismusschadens. Mit

    Auszug aus AG Singen, 08.06.2012 - 3 C 15/12
    Wenn der Kläger einerseits zur Mitwirkung verpflichtet ist, bzw. im Falle der Obliegenheitsverletzung seinen Leistungsanspruch verliert, besteht demgegenüber der Anspruch des Versicherungsnehmers auf Auskunft und Einsicht in das Gutachten (OLG Saarbrücken, Urteil vom 14.10.1998, 5 U 1011/97, NJW-RR 1999, 759 ff).
  • LG Bielefeld, 29.03.2001 - 8 O 570/00

    Versicherungsnehmer als Begünstigter aus einem vom Versicherer eingeholten

    Auszug aus AG Singen, 08.06.2012 - 3 C 15/12
    Das Landgericht Bielefeld hat sich in seiner Entscheidung NVersZ 2002, 278 mit der Frage der Haftung des Sachverständigen aus den Grundsätzen des Vertrages mit Schutzwirkung zugunsten Dritter auseinandergesetzt.
  • LG Hannover, 24.02.2011 - 6 O 246/10
    Auszug aus AG Singen, 08.06.2012 - 3 C 15/12
    Der Auffassung des Landgerichts Hannover, wonach eine Herausgabepflicht nicht besteht, wenn der Versicherungsnehmer zur Geltendmachung des ihm entstandenen Schadens nicht auf das vom Versicherer eingeholte Gutachten angewiesen ist (Landgericht Hannover, Beschluss vom 24.02.2011, 6 0 246/10, AS. 121 ff) kann sich das Gericht nicht anschließen.
  • AG Köln, 31.01.2020 - 269 C 72/19
    Insofern hat der Versicherungsnehmer selbstverständlich ein berechtigtes Interesse daran, Kenntnis zu erlangen, warum die Versicherung eine Regulierung ablehnt ( vgl. AG Singen vom 08.06.2012, Az. 3 C 15/12 mwN ).
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