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   AG Sinzig, 11.07.2012 - 2090 Js 71483/10 jug - 3 Ds   

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https://dejure.org/2012,23139
AG Sinzig, 11.07.2012 - 2090 Js 71483/10 jug - 3 Ds (https://dejure.org/2012,23139)
AG Sinzig, Entscheidung vom 11.07.2012 - 2090 Js 71483/10 jug - 3 Ds (https://dejure.org/2012,23139)
AG Sinzig, Entscheidung vom 11. Juli 2012 - 2090 Js 71483/10 jug - 3 Ds (https://dejure.org/2012,23139)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    Terminsvertreter, Pflichtverteidiger, Abrechnung

  • Burhoff online

    Terminsvertreter, Gebühren, Pflichtverteidiger,

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstatten nur der Terminsgebühr nebst Umsatzsteuer durch die Landeskasse bei Beiordnung eines Rechtsanwalts als Terminsverteter für einen Pflichtverteidiger für einen Hauptverhandlungstermin bei vorherigem Verdienen durch erfolgte Tätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • KG, 18.02.2011 - 1 Ws 38/09

    Pflichtverteidigerkosten: Gebühr des Terminvertreters

    Auszug aus AG Sinzig, 11.07.2012 - 2090 Js 71483/10
    Aus diesem Grunde kann er nur die Terminsgebühren, nicht jedoch auch die Grundgebühr oder die Verfahrensgebühr geltend machen (vgl. KG Berlin, NStZ-RR 2011, 295; OLG Celle, Beschluss vom 19.12.2008, 2 Ws 365/08, LG Düsseldorf, Beschluss vom 04.10.2007, 14 Qs 106/07; OLG Rostock, Beschluss vom 15.09.2011, I Ws 201/11; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 25.08.2009, 2 Ws 111/09).

    Diese Lösung darf sich jedoch weder zum Nachteil des Angeklagten, der bei einer Verurteilung nach Nr. 9007 KV GKG die Verteidigergebühren zu leisten hat, noch zum Nachteil der Staatskasse, die die Pflichtverteidigergebühren verauslagt, auswirken (Vgl. KG Berlin, NStZ-RR 2011, 295).

  • OLG Celle, 19.12.2008 - 2 Ws 365/08

    Verteidigergebühren: Vergütungsanspruch des tageweise als Vertreter des

    Auszug aus AG Sinzig, 11.07.2012 - 2090 Js 71483/10
    Nach überwiegender Meinung ist eine Beiordnung als Vertreter des Pflichtverteidigers jedenfalls dann zulässig, wenn der weitere Verteidiger dem Angeklagten - wie hier erfolgt - vorübergehend beigeordnet wird (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 19.12.2008 - 2 Ws 365/08; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 25.08.2009, 2 Ws 111/09; KG NStZ 2011, 295; KG NStZ-RR 2005, 327; Meyer-Goßner, StPO, § 142, Rn. 15).

    Aus diesem Grunde kann er nur die Terminsgebühren, nicht jedoch auch die Grundgebühr oder die Verfahrensgebühr geltend machen (vgl. KG Berlin, NStZ-RR 2011, 295; OLG Celle, Beschluss vom 19.12.2008, 2 Ws 365/08, LG Düsseldorf, Beschluss vom 04.10.2007, 14 Qs 106/07; OLG Rostock, Beschluss vom 15.09.2011, I Ws 201/11; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 25.08.2009, 2 Ws 111/09).

  • OLG Brandenburg, 25.08.2009 - 2 Ws 111/09

    Terminsvertreter, Pflichtverteidiger; Gebührenanspruch

    Auszug aus AG Sinzig, 11.07.2012 - 2090 Js 71483/10
    Nach überwiegender Meinung ist eine Beiordnung als Vertreter des Pflichtverteidigers jedenfalls dann zulässig, wenn der weitere Verteidiger dem Angeklagten - wie hier erfolgt - vorübergehend beigeordnet wird (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 19.12.2008 - 2 Ws 365/08; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 25.08.2009, 2 Ws 111/09; KG NStZ 2011, 295; KG NStZ-RR 2005, 327; Meyer-Goßner, StPO, § 142, Rn. 15).

    Aus diesem Grunde kann er nur die Terminsgebühren, nicht jedoch auch die Grundgebühr oder die Verfahrensgebühr geltend machen (vgl. KG Berlin, NStZ-RR 2011, 295; OLG Celle, Beschluss vom 19.12.2008, 2 Ws 365/08, LG Düsseldorf, Beschluss vom 04.10.2007, 14 Qs 106/07; OLG Rostock, Beschluss vom 15.09.2011, I Ws 201/11; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 25.08.2009, 2 Ws 111/09).

  • OLG Saarbrücken, 29.07.2010 - 1 Ws 82/10

    Anspruch eines ersatzweise zu einem Termin bestellten Nebenklagevertreters neben

    Auszug aus AG Sinzig, 11.07.2012 - 2090 Js 71483/10
    Die Grundgebühr und die Verfahrensgebühr sind in dem Beschluss unter Verweis auf die Entscheidung des OLG Saarbrücken vom 29.07.2010 - 1 Ws 82/10 abgesetzt worden, mit dem Hinweis, dass diese Entscheidung, die für den Terminsvertreter des Nebenklagevertreters nur die Festsetzung einer Terminsgebühr vorsieht, auch auf den vorliegenden Sachverhalt anwendbar sei.
  • OLG Rostock, 15.09.2011 - I Ws 201/11

    Pflichtverteidigervergütung: Gebührenanspruch des sogenannten "Terminsvertreters"

    Auszug aus AG Sinzig, 11.07.2012 - 2090 Js 71483/10
    Aus diesem Grunde kann er nur die Terminsgebühren, nicht jedoch auch die Grundgebühr oder die Verfahrensgebühr geltend machen (vgl. KG Berlin, NStZ-RR 2011, 295; OLG Celle, Beschluss vom 19.12.2008, 2 Ws 365/08, LG Düsseldorf, Beschluss vom 04.10.2007, 14 Qs 106/07; OLG Rostock, Beschluss vom 15.09.2011, I Ws 201/11; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 25.08.2009, 2 Ws 111/09).
  • LG Düsseldorf, 04.10.2007 - 14 Qs 106/07

    Strafrecht - Vergütung des Terminsvertreters

    Auszug aus AG Sinzig, 11.07.2012 - 2090 Js 71483/10
    Aus diesem Grunde kann er nur die Terminsgebühren, nicht jedoch auch die Grundgebühr oder die Verfahrensgebühr geltend machen (vgl. KG Berlin, NStZ-RR 2011, 295; OLG Celle, Beschluss vom 19.12.2008, 2 Ws 365/08, LG Düsseldorf, Beschluss vom 04.10.2007, 14 Qs 106/07; OLG Rostock, Beschluss vom 15.09.2011, I Ws 201/11; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 25.08.2009, 2 Ws 111/09).
  • KG, 29.06.2005 - 5 Ws 164/05

    Rechtsanwaltskosten im Strafverfahren: Gebühren des anwaltlichen Vertreters des

    Auszug aus AG Sinzig, 11.07.2012 - 2090 Js 71483/10
    Nach überwiegender Meinung ist eine Beiordnung als Vertreter des Pflichtverteidigers jedenfalls dann zulässig, wenn der weitere Verteidiger dem Angeklagten - wie hier erfolgt - vorübergehend beigeordnet wird (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 19.12.2008 - 2 Ws 365/08; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 25.08.2009, 2 Ws 111/09; KG NStZ 2011, 295; KG NStZ-RR 2005, 327; Meyer-Goßner, StPO, § 142, Rn. 15).
  • BGH, 28.10.2010 - 4 StR 215/10

    Tenorierung beim Auffangrechtserwerb (unmittelbar erworbener Vermögensgegenstand;

    Auszug aus AG Sinzig, 11.07.2012 - 2090 Js 71483/10
    Nach überwiegender Meinung ist eine Beiordnung als Vertreter des Pflichtverteidigers jedenfalls dann zulässig, wenn der weitere Verteidiger dem Angeklagten - wie hier erfolgt - vorübergehend beigeordnet wird (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 19.12.2008 - 2 Ws 365/08; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 25.08.2009, 2 Ws 111/09; KG NStZ 2011, 295; KG NStZ-RR 2005, 327; Meyer-Goßner, StPO, § 142, Rn. 15).
  • LG Saarbrücken, 30.06.2014 - 2 KLs 2/13

    Terminsvertreter, Grundgebühr, Verfahrensgebühr

    (c) Dieses Ergebnis findet letztlich auch in der Überlegung Bestätigung, dass anderenfalls ein Pflichtverteidiger, der sich an verschiedenen Sitzungstagen durch verschiedene Verteidiger vertreten lässt, entweder zulasten des Angeklagten, der bei einer Verurteilung nach Nr. 9007 KV GKG die Verteidigergebühren zu leisten hat, oder zum Nachteil der Staatskasse, die die Pflichtverteidigergebühren verauslagt, zahlreiche Gebührentatbestände entstehen lassen könnte, ohne dass dafür ein sachglicher Grund bestünde (vgl. dazu auch AG Sinzig, Beschl. v. 11.07.2012 - 2090 Js 71483/10 jug - 3 Ds, juris; OLG Celle, Beschl. v. 10.10.2006 - 2 Ws 258/06, juris).
  • LG Koblenz, 21.08.2012 - 2 Qs 77/12

    Anspruch eines "Terminsvertreters" des Pflichtverteidigers auf Grundgebühr und

    In dem Strafverfahren 2090 Js 71483/10.jug 3 Ds wurde Rechtsanwältin M. durch Beschluss vom 26. Januar 2012 an diesem Tag dem Angeklagten für den Termin am 26. Januar 2012" als Pflichtverteidigerin beigeordnet.
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